18.06.2009, 11:49 | #1 |
Geselle
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Gesetzeslage in Brandenburg?
Hallo, habe mir jetzt durchs Denkmalschutzgesetz von brandenburg geforstet, nach der suche ob es ein generelles verbot von suchen und graben gibt, hab aber nichts gefunden, muss ich da noch ein anderes gesetz beachten???
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18.06.2009, 11:54 | #2 |
Heerführer
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Hallo Ork
Paragraph 10 ist dazu interessant. Gruss vom Caddy Nachtrag : Und Paragraph 2 natürlich zur Begriffserklärung . Und tröste Dich , sieht bei uns nicht anders aus.
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Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte Geändert von Caddy (18.06.2009 um 11:58 Uhr). |
18.06.2009, 11:58 | #3 |
Geselle
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Themenstarter
ja da steht wer gezielt nach denkmälern sucht... wenn ich nun aber auf feld gehe und nach coladosen suche?? da is ja die gefahr sehr hoch das ich altlasten finde?? deswegen sagen ja alle immer es ist verboten zu suchen und zu graben... oder wenn ich an den strand gehe und nach münzen suche... wie siehts da aus??
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18.06.2009, 11:59 | #4 |
Heerführer
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^^ Hab noch nen kleinen Nachtrag dranngehangen.
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Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte |
18.06.2009, 13:48 | #5 |
Heerführer
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strandsuche wird so weit ich weiß als Spaßsuchen gedeutet und aufgenommen.
und du hast ganz recht, sobald du die sonde benutzt, nimmst du automatisch in kauf auf alles mögliche zu stoßen , sei es müll , militaria, oder antikes. und aus genau diesem grund braucht man eine such /grabungsgenehmigung!!!!! egal ob du dann mit dieser genehmigung auf ackerflächen oder wiesen suchst. in der genehmigung ist eine karte angehängt auf der farblich hervorgehoben die flächen sind, auf denen du suchen darfst. und da du auch auf einem feld wo kein denkmal bekannt ist , trotzdem auf eins stoßen kannst , brauchst du diese genehmigung. genehmigung heißt ja nicht das du auf oder um ein denkmal suchen darfst!
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Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. - Geändert von Cowboybasti (18.06.2009 um 13:54 Uhr). |
18.06.2009, 14:36 | #6 |
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in brandenburg ist es nahezu unmöglich an eine genehmigung zu kommen von der unteren denkmalschutzbehörde wird im keim erstickt .
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GRUSS STEFAN |
18.06.2009, 15:57 | #7 |
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Themenstarter
danke für eure antworten
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18.06.2009, 16:23 | #8 |
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frag den bauern und geh auf seine äcker und gut ist es....
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18.06.2009, 16:27 | #9 |
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genauso seh ich das auch und sollte mal das ein oder andere stück kommen welches nach archi schreit halt bei ihnen abgeben .ich find es definitiv wichtig die bauern zu fragen denn was nützt die beste erlaubnis vom amt ohne erlaubnis vom grunstückseigentümer ,ich zb.such in obstplantagen und hausgärten .
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GRUSS STEFAN |
18.06.2009, 17:19 | #10 |
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also wenns so ziemlich unmöglich ist eine genehmigung zu bekommen , dann sehe ich es genau so das man es trotzdem einfach macht! dann sind sie selbst schuld.
meine archäologin hat mal zu mir gesagt , wenn ich dir keine genehmigung geben würde, dann würdest du es trotzdem machen und wir hätten dann im endeffect beide nix davon . und so ist es auch ,. dann sind die in brandenburg sebst schuld und dürfen nicht lästern. aber wartet es mal ab , da wird sich irgendwann auch mal was ändern!
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