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Alt 08.09.2009, 15:01   #1
Widmore
Einwanderer

 
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Niederösterreich
Beiträge: 14

Genehmigung Österreich

Ich weiß das Thema gab es schon mal, trotzdem hätte ich gerne gewusst wie ihr das so handhabt.

Ich habe von einer Bekannten beim Denkmalamt folgende Auskunft erhalten:

Zitat:
Nachforschungen durch Veränderung der Erdoberfläche und sonstige Nachforschungen zum Zwecke der Entdeckung beweglicher und unbeweglicher Denkmale (= archäologische Objekte) dürfen nur mit Bewilligung des Bundesdenkmalamtes vorgenommen werden (§ 11 Denkmalschutzgesetz, auf der website des BDA abzufragen). Jeglicher Eingriff in den Boden, auch mit den Händen, gilt als Veränderung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Eine Bewilligung gem. § 11 DMSG kann nur an Personen mit einem abgeschlossenem Fachstudium der Archäologien erteilt werden.
Abgesehen von den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes bedarf die Betretung eines Grundstückes der Bewilligung des Grundeigentümers.
Das heißt ja eigentlich das ich nirgends suchen darf...


Seit ihr schonmal deswegen befragt worden oder in Kontakt mit Behörden gekommen?
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