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Alt 08.09.2012, 22:53   #11
Archaeos
Landesfürst

 
Registriert seit: Aug 2000
Ort: Luxemburg, L-2345 Luxemburg
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Zitat:
Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen
... Wie ist das in Luxemburg?
Müssen z.B. die Niederländer mit ner Eintreibung der Strafe in ihren Land rechnen? ... Jörg
Sicherlich. Dieser Fall wird sowieso via INTERPOL laufen.

Zitat:
Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen
...
Nachtrag 23:55
grad selbst gefunden: Luxemburg scheint sich da bislang als einziger von Deutschlands Nachbarstaaten ausgeklinkt zu haben. Stand 2010.
Wie das heute ist, hab ich noch nicht gefunden.
Auf jeden Fall: Ab 70,-- € beginnt die Jagd über die Grenze.
Wohlgemerkt, es ging um Bußgelder.
Richtig kriminelle Sachen und Auslieferung sind andere Veranstaltungen ...
2012: Luxemburger müssen Bußgelder bezahlen die im Ausland angefallen sind. Hab's noch kürzlich im Radio vernommen.
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Alt 17.09.2014, 00:00   #12
Gecko14
Einwanderer

 
Registriert seit: Jul 2014
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 1

Lass es bitte bleiben, Deinem Geldbeutel und Luxemburgs Bodendenkmalen zuliebe.
Eine Polizeistreife hat Ende August vier Niederländer beim Schwarzsondeln erwischt. Das dürfte im Nachhinein für die vier ein sehr teurer Urlaub werden. In Luxemburg ist die ungenehmigte Suche mittels Metalldetektoren kein geringfügiges Vergehen, sondern ein Delikt. Besagtes Denkmalschutzgesetz sieht nämlich Geldstrafen von 251 € bis zu 25.000 € vor, sowie Haftstrafen von 8 Tagen bis zu 6 Monaten.

Im Frühling waren bereits zwei Luxemburger von einem Förster beim ungenehmigten Sondeln erwischt worden. Auch hier wurde Klage eingereicht.

Archaeos


Was macht mann denn wenn der nicht einsichtige Archéologe keine Genehmigung ausstellt weil er glaubt das der Antraggeber ein Illegaler Schatzsucher ist der nur auf Profit aus ist mit den Funden, obwohl er gerne mit den Archéologen zusammenarbeiten möchte?

Mit der Antwort (Aufhören mit dem Sondeln)nicht erlaubt!

Gruß Tom
Gecko14 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2014, 15:08   #13
Watzmann
Heerführer

 
Benutzerbild von Watzmann
 
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Ort: Großherzogtum Baden
Beiträge: 5,014

Zitat:
Zitat von Gecko14 Beitrag anzeigen
[color="Red"]

Was macht mann denn wenn der nicht einsichtige Archéologe keine Genehmigung ausstellt weil er glaubt das der Antraggeber ein Illegaler Schatzsucher ist der nur auf Profit aus ist mit den Funden, obwohl er gerne mit den Archéologen zusammenarbeiten möchte?
Wenn Du keine Genehmigung für Luxemburg hast dann glaubt er es nicht nur, dass Du ein illegaler Sucher bist, dann bist Du es eben.
Bleiben lassen oder eben das Risiko eingehen.
Nur rumplärren wenn es schiefgeht, darf man dann nicht!
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Alt 17.09.2014, 18:54   #14
Archaeos
Landesfürst

 
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Beiträge: 762

Zitat:
Zitat von Gecko14 Beitrag anzeigen
Was macht mann denn wenn der nicht einsichtige Archéologe keine Genehmigung ausstellt weil er glaubt das der Antraggeber ein Illegaler Schatzsucher ist der nur auf Profit aus ist mit den Funden, obwohl er gerne mit den Archéologen zusammenarbeiten möchte?

Mit der Antwort (Aufhören mit dem Sondeln)nicht erlaubt!

Gruß Tom

Das Ausstellen oder Nichtausstellen von NFG in Luxemburg ist keine Frage von "glauben", sondern richtet sich nach objektiven Kriterien, die da sind: Zielsetzung der Nachforschungen, die Mittel, welche hierfür eingesetzt werden, die Kompetenzen des Antragstellers usw.
Die Absicht, mit den Archäologen zusammen arbeiten zu wollen ist ohnehin unabdingbare Voraussetzung, sie alleine ist aber kein ausreichender Grund zur Erteilung einer NFG.

Auch der Besitz eines Metalldetektors gibt keinen automatischen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung. Soweit in Kürze.
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Alt 09.10.2014, 14:37   #15
KangarooJack
Anwärter

 
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Beiträge: 22

Zitat:
Zitat von Watzmann Beitrag anzeigen
Wenn Du keine Genehmigung für Luxemburg hast dann glaubt er es nicht nur, dass Du ein illegaler Sucher bist, dann bist Du es eben.
Bleiben lassen oder eben das Risiko eingehen.
Nur rumplärren wenn es schiefgeht, darf man dann nicht!
Und wenn ich "Glaube", dass du ein gefährlicher Terrorist bist, dann bist du es eben und wirst nach Guantanamo verschifft.
Man, man hoffentlich komme ich geistig nie so neben die Spur!
KangarooJack ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2014, 15:44   #16
Watzmann
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Beiträge: 5,014

Zitat:
Zitat von KangarooJack Beitrag anzeigen
Man, man hoffentlich komme ich geistig nie so neben die Spur!
Dann klär uns doch lieber über die aktuelle Rechtslage in Luxemburg auf als beleidigend zu werden!
Oder hast nur eine große Klappe?
Watzmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2014, 21:51   #17
Sorgnix
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... ich gehe davon aus, daß Ihr das gemeinsam geklärt kriegt.
Wenn nicht, werde ich das übernehmen ...

Gruß
Jörg
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(Heiner Geißler)
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Alt 23.11.2020, 13:13   #18
DenOlli
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http://www.legilux.public.lu/eli/eta...66/03/21/n4/jo

Das entsprechende Gesetz in Luxemburg. Sondeln ist demnach nicht verboten. Nur die gezielte Suche nach "d'objets ou de sites d'intérêt historique, préhistorique, paléontologique ou autrement scientifique", also frei übersetzt: "Objekte oder Stätten mit historischem, vorgeschichtlichem, paläontologischen oder anderweitig historischem Interesse". Wer also auf einer Wiese nach € oder Schmuck sondelt wo alljährlich Wald-und Wiesenfeste stattfinden, brauch demnach keine Genehmigung. Wer dabei zufällig auf einen Fund stösst welcher den obengenannten Kriterien entspricht, muss ihn melden. Und ganz wichtig: Verstösse werden nach Strafrecht geahndet, die Beweislast liegt also beim Ankläger
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Alt 07.08.2022, 19:36   #19
Archaeos
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Das am 3/3/2022 in Kraft getretene neue Denkmalschutzgesetz vom 25/02/2022 ist hier zu finden: https://legilux.public.lu/eli/etat/l...2/02/25/a80/jo
Artikel 12 betrifft die Metalldetektorsuche:
Zitat:
Art. 12.
L’emploi de détecteurs de métaux et de tout autre équipement de détection électronique et magnétique en vue de la recherche des éléments du patrimoine archéologique est soumis à une autorisation ministérielle.

L’autorisation ministérielle est délivrée à condition pour le demandeur :

1° d’avoir suivi une formation de base auprès de l’Institut national de recherches archéologiques ou une formation par un institut étranger reconnue équivalente par l’Institut national de recherches archéologiques sanctionnée par un certificat ;
2° d’effectuer la recherche dans un but scientifique ;
3° de procéder à la recherche en étroite collaboration avec l’Institut national de recherches archéologiq
Selbst wenn der Antragsteller die Basis-Schulung unter Punkt 1 absolviert hat, muss er eine wissenschaftliche Zielsetzung nachweisen (Punkt 2).

Was zum archäologischen Erbe zählt, kann man in Art. 2 nachlesen.
Die Strafen bei Verstössen gegen Art. 12 findet man in Art. 117., Punkt 4.


Zum Gesetz gehört auch noch ein Reglement, das in Artikel 5 vorsieht, was in die NFG Anfrage gehört: https://legilux.public.lu/eli/etat/l...2/03/09/a99/jo


Zum neuen Denkmalschutzgesetz gehört auch Art. 13 worin steht, dass in der Werbung oder in Anzeigen für Metalldetektoren und in der Bedienungsanleitung der Verkäufer einen ausführlichen Hinweis auf Artikel 12 hinzufügt. Somit ist der Verkäufer ebenfalls in der Pflicht (ähnlich wie in Frankreich oder Wallonien (Belgien).
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Alt 07.08.2022, 20:26   #20
Sorgnix
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Beiträge: 24,750



Sorry, aber wir diskutieren hier in Deutschland ...

Und sogar in Luxemburg ist Deutsch Amtssprache. Eine von Dreien ...
Ich kann nun nichts dafür, wenn Ihr Gesetze nur in Französisch verfaßt - aber ne Übersetzung
wird es doch wohl irgendwo geben.
Es sind halt nicht alle Dreisprachig aufgewachsen.
... und bevor wir hier im Forum jetzt noch in Plattdeutsch, Bayrisch und Sächsisch diskutieren, sollten
wir doch lieber in der allgemein üblichen Sprache des Landes mit der Kennung .de bleiben ...

Danke!
Jörg


(... was sich auf das Zitat im Beitrag bezieht - manche Links werden ja auch schon mal direkt übersetzt ... )
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(Heiner Geißler)
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