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21.08.2015, 13:19 | #1 |
Banned
Heerführer
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Unsinn. Wenn ich mich als dein Erbe " betrachten" würde hätte das in etwa die selbe Relevanz. Das ist juristischer Zinnober. Genau deswegen ist z.b. In völkerrechtlich relevanten Verträgen wie z.b. Dem 2+4 Vertrag die Eigentumsfrage ausdrücklich ausgeklammert!
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen. |