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Alt 06.10.2021, 13:52   #5
Haldenschreck
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Moin.
Nicht ganz verständlich. Üblich ist es, dass beim Grundstücksverkauf der Verkäufer im Kaufvertrag zusichert, dass ihm keine "Altlasten" bekannt sind oder er konkret die Dinge im Untergrund kennt und nennt. Sofern die Grundstücke von der Stadt erworben wurden, sollte jetzt kein Hausbesitzer auf ahnungslos machen; die hätten es eigentlich wissen können und müssen, genauso wie der Verkäufer.
Wahrscheinlich haben die auch vor Bau auf ein (fast immer sinnvolles) Baugrundgutachten verzichtet. Das könnte sich jetzt ggf. rächen...
Glückauf!
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