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26.10.2020, 22:28 | #1 |
Moderator
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ist doch beides für die genehmigungsfrage irrelevant!?
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ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!? dr. koch - "1984" |
26.10.2020, 22:32 | #2 |
Heerführer
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Absolut Marc! Gebiet währe dann für den Archi relevant wegen dem Flurstück den er freigeben dann kann. Selbst NRW handhabt das evtl. unterschiedlich- deshalb mein Rat an die Untere Behörde heranzutreten. Bei uns würde die dann an den richtigen Archi verweisen.
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