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Alt 28.09.2016, 19:51   #11
Andi08/15
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Ich gehe mal davon aus, das die Lagerung unter einer Flüssigkeit zuverlässig das schlagartige Oxydieren erst einmal verhindern kann.
Wenn man das sozusagen unter Luftabschluß liegen läßt, nur kurz zur Behandlung entnimmt oder grobe Verunreinigungen entfernen erst mal "unter Wasser" an den Start bringt ist das schon die halbe Miete.
Bei Eisenteilen kann man dann nahtlos z.B. zur Elektrolyse wechseln (ebenfalls verfahrensbedingt unter Luftabschluß), wonach sich dann herausstellt, wieviel brauchbare Substanz dann überhaupt noch vorhanden ist.
Wenn man das Ganze dann flugs so konserviert (Autoheißwachs => Suchfunktion, hab ich mal eine ausführliche "Bedienungsanleitung" geschrieben), das kein Sauerstoff mehr eindringen kann, natürlich nach entsalzen in Destiwasser, sollte es eigentlich keine Probleme mehr geben.
Wenn natürlich die Substanz so marode ist, das nach der Lyse nix mehr übrig bleibt, wars natürlich sinnlos. Aber meist ist es das gar nicht, schlimmer ist m.E., wenn das Teil überhaupt erst mal mit Sauerstoff in Verbindung kommt und dem zulange ausgesetzt ist. Wie in meinem Fall nur wenige Stunden, was zur Totalzerstörung ausgereicht hatte.
Was die Menge des benötigten Wassers oder Öls angeht, meinte ich, das man den Fund bis zur Bergung vor Ort beläßt, dann weiß man auch welche Gefäßgröße man benötigt. Praktisch erweisen sich in verschieden Größen erhältliche, verschließbare Farbkübel. Son Kübel ist für einen Blechhut vollkommen ausreichend, eine Flugzeugtragfläche wird ja auch keiner im PKW transportieren wollen.
Öl ist auch etwas unpraktikabel, besser ist Diesel (hätte ich im Vorfeld präzisieren sollen), was Verkrustungen im Vorfeld schon unterkriecht (und billiger ist), natürlich muß man dann entfetten.
In den meisten Fällen wird das vor Ort vorgefundene Teichwasser vollkommen ausreichend sein, denk ich. Geht ja nur darum, dem bösen O² vorläufig den Zugang zu verweigern.
__________________
§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

Geändert von Andi08/15 (28.09.2016 um 20:03 Uhr).
Andi08/15 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2016, 17:17   #12
fischland-diver
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Ratsherr

 
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Beiträge: 203

vielen dank für deine ausführungen!!!
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