Schatzsucher.de  


Zurück   Schatzsucher.de > Militaria > U-Anlagen

 
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 16.08.2011, 09:59   #26
Andi08/15
Heerführer

 
Benutzerbild von Andi08/15
 
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Lkr. RT/Baden-Württemberg
Detektor: Garret ACE250
Beiträge: 2,046

Ich habe den Fred die ganze Zeit still mitgelesen.
Mal ne doofe Frage, wißt Ihr nun schon wann die Aktion steigen soll und vor allem welcher Bunkertyp und wie groß er ist?
Es waren ja meist standartisierte Bauten, von daher müßte ja bekannt sein, wo man quasi "anpickern" müßte. Die Lage des Eingangs sollte somit bekannt sein und den wird man bestimmt nur einfach vermauert haben, das wäre dann logischerweise die "Schwachstelle", da wird nämlich niemand einen Meter Beton reingekippt haben, daher ist es nicht nötig, sich durch die Decke zu hacken und eine "Kinderfalle" in den Garten zu zaubern.
Ich denk, das da außer Müll und Siff nicht viel drin sein wird. Die Dinger wurden nach dem Krieg obligatorisch geplündert und die Stahltüren bekamen auch oft Füße bzw. mußten desarmiert werden, anschließend wurden die gern zum Schutt und Müll abladen benutzt.
Interessant wäre daher nur der innere Erhaltungszustand, vll. Beschriftungen oder zeitgenössische Grafitis.

Möglicherweise, was das Tollste wäre, das die Familie selbst Interesse entwickelt, ihn zu erhalten und von Zeit zu Zeit für Interessierte zugänglich macht oder ihn einem Bunkerverein zur Verfügung stellt.
Da sich das Ding auf ihrem Privatgrundstück befindet und sozusagen der Familie gehört, sollte auch der Amtsschimmel nichts zu wiehern haben, die Leute können ja damit machen was sie wollen.
Sie haben ja Bedenken wegen ihren Kindern und Unfallgefahr, aber das läßt sich schon gut absichern.
Wenn sich wer bereit erklärt, den Bunker von Schutt und Müll zu befreien, kann man bestimmt was draus machen, zumal er ja sozusagen "jungfräulich" sein müßte, da er eben nicht zugänglich war/ist, dadurch Vandalen und Sprayer keine Chance hatten.
An die Leute noch, die mit der Familie in Kontakt stehen: Bitte macht das den Leuten persönlich klar und das sie was Besonderes auf dem Grundstück haben, was mittlerweile wirklich erhaltungswürdig und Kindersicherheit leicht herzustellen ist!
Und das sie was haben, was nicht jeder hat!

LG Andi!
__________________
§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!
Andi08/15 ist offline   Mit Zitat antworten
 


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:07 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
http://www.schatzsucher.de/Foren/cron.php