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Alt 19.01.2017, 23:23   #1
2augen1nase
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Bautheorie - Ausschreibungen

Hallo ihr Lieben,

da sich hier ja auch Leute mit dem leidigen Thema der Ausschreibungen gut auskennen, dachte ich meine Fragen wären hier vielleicht auch gut aufgehoben. Bisher konnte mir keiner helfen.

Folgender Fall:

Es ist ein Fördergeld bewilligt worden bei Projekt XY, die Ausschreibung richtet sich voll und ganz nach dem Jahr in dem das Geld abgerechnet werden muss - ist ja logisch, sonst verfällt es ja. Es handelt sich aber um ein sehr großes Projekt, es wird ausgeschrieben und mit Ausnahme ganz weniger wirklich großer Firmen können die anderen angeschriebenen, kleineren Firmen vernünftigerweise nicht reagieren - außer sie gründen eine Arge oder arbeiten mit Subs.
Durch die sehr kurze Ausführungsphase könnte es aber auch zu Qualitätsproblemen kommen, auch die große Firma muss schließlich hastig arbeiten.

Meine Frage:

Gibt es nicht Möglichkeiten solche Projekte auch in die Länge ziehen zu können? Warum muss das immer im gleichen Jahr abgerechnet werden, wieso kann "Vater Staat" zu Gunsten günstigerer Anbieter und qualitativ besserer Arbeit das Fördergeld nicht als Rückstellung ins nächste Jahr mit ziehen?

Oder gibt es da Möglichkeiten und man ist nur zu faul die zu nutzen - vielleicht weil der Ausschreibende die Arbeiten ganz anders einschätzt als der gewissenhafte Handwerker?

Meine Frage bezieht sich jetzt nicht generell auf ein Projekt, sondern ist eher ganz allgemein gefragt. Erlebe solche Sachen öfter und finde es schade, denn manchmal hab ich den Eindruck, dass manche Arbeiten sehr viel besser ausgeführt worden wären, wenn ein wenig mehr Zeit dagewesen wäre. Habe neulich erst über das Thema mit einem Berufskollegen gesprochen, wir wussten aber beide nicht warum der Zustand eigentlich so ist.

Sorgnix dürfte da vielleicht was zu wissen, der kennt sich doch mit solcherlei Dingen sehr gut aus?


Liebe Grüße!
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Alt 20.01.2017, 02:21   #2
Frank Enstein
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Wir hatten mal so ein Projekt, rund 480000€ und haben gegen 20% tigen Nachlass einen notariell beglaubigten Vertrag über 100% Vorkasse geschlossen. Natürlich mit Strafandrohung bei Nichterfüllung. Ging alles super.
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Alt 20.01.2017, 09:03   #3
2augen1nase
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Naja, ähnliche Verfahrensweisen kamen mir auch schon zu Ohren, allerdings ist das meines Wissens nach nicht legal. Irgendwo bin ich mal über einen Passus gestolpert, dass Leistungen erfüllt sein müssen - das wird dann von zeit zu zeit auch geprüft, wobei es da sicherich auch Unterschiede gibt von wem die Fördermittel kommen. Manches kommt ja direkt von der Stadt, manches vom Land und ab und an gibts wohl je nach wirtschaftlicher Lage auch direkt vom Bund Fördergelder.

Ich würd mich niemals auf das was du beschrieben hast einlassen... 20% Nachlass bei 100% Vorkasse - no way. Erstens geht das nur bei ganz klar abgegrenzten Arbeiten, wenn also wirklich nicht mit einer Mengenmehrung oder zusätzlich notwendigen Arbeiten zu rechnen ist - was nahezu ausgeschlossen ist bei Sanierungen. Zweitens müsste man vorher schon wirklich richtig mächtig bei der Kalkulation draufgehauen haben, damit das dann am Ende auch lohnt - und da ist man zumindest bei Ausschreibungen dann normalerweise aus dem Rennen.

Ich mache das schon auch Ausnahmen, so gewähre ich meinem aktuellen Auftraggeber zum Beispiel 2 % Rabatt, im gegenzug vrzichtet er auf den Sicherungseinbehalt. Hat für mich den Vorteil, dass ich 1. das Geld sofort zur Verfügung habe, 2. nicht sinnlos Geld in Form von Gebühren bei meiner Bank verbrenne, 3. nicht erst in 5 Jahren wieder dran denken muss, dass da mal noch was war - denn in der Praxis bekommen eigentlich die wenigsten diese 5% zurück. Wobei das bei meinem aktuellen AG wohl sicher kein Problem wäre, da geht es äußerst fair zu und mit viel gegenseitigem Respekt.

Gut, das geht jetzt aber ein wenig weg von dem was ich ich ursprünglich wissen wollte.

Bin mal gespannt wie sich Jörg äußert, da kommt doch bestimmt noch was?
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Alt 20.01.2017, 11:45   #4
Frank Enstein
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Zitat:
Zitat von 2augen1nase Beitrag anzeigen
Ich würd mich niemals auf das was du beschrieben hast einlassen... 20% Nachlass bei 100% Vorkasse - no way. Erstens geht das nur bei ganz klar abgegrenzten Arbeiten, wenn also wirklich nicht mit einer Mengenmehrung oder zusätzlich notwendigen Arbeiten zu rechnen ist - was nahezu ausgeschlossen ist bei Sanierungen. Zweitens müsste man vorher schon wirklich richtig mächtig bei der Kalkulation draufgehauen haben, damit das dann am Ende auch lohnt - und da ist man zumindest bei Ausschreibungen dann normalerweise aus dem Rennen.
Mann muss sich die Leute natürlich gut ansehen mit denen man das macht, glaube mir das wir uns das nicht leicht gemacht haben und ganz davon ab kennen die meinen schlechten Ruf
Und 20% sind viel Geld, da lohnt sich das schon mal. Und der Auftragnehmer muss natürlich Bankbürgschaften beibringen, das ist ist relativ sicher.
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Alt 20.01.2017, 20:23   #5
2augen1nase
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Meine Frage hat sich heute fast wie von selbst geklärt.

Scheinbar ist es so, dass man schon angehalten ist das in dem Jahreszeitraum auch abzurechnen, aaaaber es ist wohl so, dass da entsprechende Stellen (wenn ich richtig mitgeschnitten habe ist das ne Sache der jeweiligen Ämter) die Möglichkeit haben eine Verlängerung anzumelden. Diese muss aber begründbar sein, zum Beispiel durch Nachträge, unvorhergesehene Leistungen, höhere Gewalt oder sowas.

Scheint aber wohl trotzdem schwierig zu sein, daher wirds wohl selten gemacht.

Naja, Frage im Grunde geklärt, trotzdem: DANKE!
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Alt 24.01.2017, 00:39   #6
Sorgnix
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Zitat:
Zitat von 2augen1nase Beitrag anzeigen
Bin mal gespannt wie sich Jörg äußert, da kommt doch bestimmt noch was?
von einem aktuellen Anhänger des 16 h Tages kommt da erstmal NIX ... ( )

Hab auch nie (Gott sei Dank ... ) für die Öffentliche Hand gebaut ...


und:
Zitat:
Gibt es nicht Möglichkeiten solche Projekte auch in die Länge ziehen zu können?

... frag mal beim BER nach ...



Gruß
jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

(Heiner Geißler)
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