Schatzsucher.de  


Zurück   Schatzsucher.de > Plauderecke > Dies und das > Das BAU-Forum

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 18.01.2019, 21:18   #11
Sir Alottafind
Heerführer

 
Benutzerbild von Sir Alottafind
 
Registriert seit: Nov 2018
Ort: BY
Beiträge: 1,044

Direkt an euer Haus grenzt das baufällige Haus? Beeinträchtigt dessen Istzustand bereits euer Haus bzw.in absehbarer Zeit? Denn dann könnte man durchaus ein Eigeninteresse dran haben, dass ein Gefährdungspotential durch Neubau ersetzt wird. Vielleicht hat der jetzige Eigentümer auch nicht das Geld/keine Lust, sein marodes Haus zu sichern, und ihr schaut erstmal in die Röhre.

Grundsätzlich würde ich mal beim Denkmalamt vorsprechen, sofern Denkmal/Ensembleschutz drauf ist. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Euer Haus im Abrissfall selber sichern müsstet.
Was heisst eigentlich Gutachten 'vor einigen Jahren', wo ja schon die negativen Folgen für Euch konstatiert wurden? Was sagt denn der Bauwillige zu dem Gutachten (per schriftlicher Antwort)? Wenn nicht zu alt, gilt das auch heute noch, und im Streitzweifelsfall gibts halt ein neues.

Und auch wenn alles zugesichert ist und der Abriss beginnt, unbedingt einen Gutachter davor durch Euer Haus laufen lassen und alles ausgibig dokumentieren lassen.
__________________
Wenn Dir das Leben eine Zitrone gibt, mach Limonade draus!
Sir Alottafind ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2019, 21:19   #12
aquila
Themenstarter
Heerführer

 
Benutzerbild von aquila
 
Registriert seit: Jun 2007
Ort: Büttenwarder
Beiträge: 4,522

Da wird immer wieder das Konstrukt vom ... Eigentum verpflichtet ... eingeworfen. Fakt ist natürlich, das wir für unser Eigentum verantwortlich sind.

Und Fakt ist wohl auch, dass der Eigentümer des angrenzenden Gebäudes sein Haus abreißen kann... Darf er uns aber damit schädigen?
__________________
Ich sehe verwirrte Menschen.
aquila ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2019, 21:24   #13
ogrikaze
Moderator

 
Benutzerbild von ogrikaze
 
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Leipzig
Detektor: Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris
Beiträge: 10,957

Nein........
Hol Dir doch einfach nen Termin beim zuständigen Bauamt, die sollten ja gesetzeskonforme
Auskunft erteilen, ich spreche aus Erfahrung, bzw. habe 1 Jahr für ne Umbaugenehmigung gebraucht, und da ging nur um ne Gaube und Fenster zum Nachbarn, die aber schon immer da waren....
__________________
Gruß Sven

Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

ogrikaze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2019, 21:27   #14
aquila
Themenstarter
Heerführer

 
Benutzerbild von aquila
 
Registriert seit: Jun 2007
Ort: Büttenwarder
Beiträge: 4,522

Zitat:
Zitat von Sir Alottafind Beitrag anzeigen
Direkt an euer Haus grenzt das baufällige Haus? Beeinträchtigt dessen Istzustand bereits euer Haus bzw.in absehbarer Zeit? Denn dann könnte man durchaus ein Eigeninteresse dran haben, dass ein Gefährdungspotential durch Neubau ersetzt wird. Vielleicht hat der jetzige Eigentümer auch nicht das Geld/keine Lust, sein marodes Haus zu sichern, und ihr schaut erstmal in die Röhre.

Grundsätzlich würde ich mal beim Denkmalamt vorsprechen, sofern Denkmal/Ensembleschutz drauf ist. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Euer Haus im Abrissfall selber sichern müsstet.
Was heisst eigentlich Gutachten 'vor einigen Jahren', wo ja schon die negativen Folgen für Euch konstatiert wurden? Was sagt denn der Bauwillige zu dem Gutachten (per schriftlicher Antwort)? Wenn nicht zu alt, gilt das auch heute noch, und im Streitzweifelsfall gibts halt ein neues.



Und auch wenn alles zugesichert ist und der Abriss beginnt, unbedingt einen Gutachter davor durch Euer Haus laufen lassen und alles ausgibig dokumentieren lassen.
Arbeiten wir schon lange dran. Aber weißte? Das is ne Kleinstadt. Da kennt jeder jeden. Wir sind Outsider...

Und Outsider sind außen vor. Ich kann höchstens noch damit punkten, dass ich Ossi bin.
__________________
Ich sehe verwirrte Menschen.
aquila ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2019, 21:32   #15
ogrikaze
Moderator

 
Benutzerbild von ogrikaze
 
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Leipzig
Detektor: Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris
Beiträge: 10,957


Im Ernstfall erstmal hoch versichern
__________________
Gruß Sven

Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

ogrikaze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2019, 21:34   #16
aquila
Themenstarter
Heerführer

 
Benutzerbild von aquila
 
Registriert seit: Jun 2007
Ort: Büttenwarder
Beiträge: 4,522

Zitat:
Zitat von ogrikaze Beitrag anzeigen

Im Ernstfall erstmal hoch versichern
Das dürfte wohl zu spät sein😂😤
__________________
Ich sehe verwirrte Menschen.
aquila ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2019, 22:15   #17
aquila
Themenstarter
Heerführer

 
Benutzerbild von aquila
 
Registriert seit: Jun 2007
Ort: Büttenwarder
Beiträge: 4,522

Aber wie, um Himmels Wiillen, können wir unsere Gebäude sichern???

Streben gehen ja wohl nicht, denn das nachbarliche Territorium soll nicht bebaut werden soll. Nun habe ich von Stahlbändern gelesen und gehört, die das Gebilde umfassend, fest verankert werden. Nur wo? Da ist doch alles nur Fachwerk, über einhundert Jahre alt; stabil wird das nicht sein.
__________________
Ich sehe verwirrte Menschen.

Geändert von aquila (18.01.2019 um 22:26 Uhr).
aquila ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2019, 23:32   #18
2augen1nase
Heerführer

 
Benutzerbild von 2augen1nase
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Chemnitz
Detektor: keiner.. leider
Beiträge: 5,351

Aiaiai... Nun komm mal wieder etwas runter... Wir leben nicht in einem gesetzlosen Land.

Die müssen dich beim Bauamt entsprechend beraten und wenn sie das nicht tun, musst du eben die nächst höhere Instanz ansprechen.

Der Nachbar darf dich nicht schädigen - so einfach ist das. Eigentum verpflichtet - aber ihn ja auch - und von seinem Grundstück / Gebäude darf keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen. So wie man im Winter seine Wege schippen /streuen muss, so muss er auch dafür Sorge tragen, dass sein Gebäude standsicher ist oder auch im Falle eines Abbruches keine Schäden bei Nachbargebäuden auftreten.

Zumindest hierzulande heißt das zum Beispiel auch, dass bewohnte Nachbarhäuser eine entsprechend wetterfeste Beschichtung bekommen - denn die fällt ja durch Abbruch des Hauses weg. So gesehen müsste er dann in dem Fall die Giebelseite sogar verputzen lassen - so wird das hier jedenfalls oft gemacht und meines Wissens nach auch zu Lasten des Abbrechers.

Zur Sicherung habe ich ja bereits geschrieben. Hier werden lange Anker durch die Giebelwand i.B. deiner Decken gebohrt - natürlich immer abhängig davon wie die Balken im Haus liegen. In der Regel liegen die Balken parallel zum Giebel und mit der punktweisen Verankerung durch mehrere Deckenbalken hindurch wird die "Mauer" plötzlich um mehr als einen Meter dicker (statisch gesehen).

Die Alternative sind eben große Stahlgerüste aus I-Trägern die dann gesondert gerechnet und eingebaut werden.

Mach dir mal keine Sorgen und versuche mal den Gang zum Amt, die müssten dir dazu eigentlich Auskunft geben. Kann natürlich auch sein, dass beide Häuser je eine eigene Giebelwand haben, in dem Fall müsste bei dir wohl auch nix abgestützt werden. Dokumentieren würde ich trotzdem alles fein säuberlichst, da bei Abbruch immer die Gefahr besteht, dass es irgendwo Risse gibt o.ä.
__________________
Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!
2augen1nase ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2019, 23:58   #19
Michael aus G
Heerführer

 
Benutzerbild von Michael aus G
 
Registriert seit: Jul 2000
Ort: Gera
Beiträge: 2,654

Zitat:
Zitat von Niklot Beitrag anzeigen
Gebaut wird ja auch jedes Haus eigenständig, sicher im Lückenbau, schon damals,
Uuuh, da wär ich vorsichtig. Mein Schwager hat sein Haus günstig gekauft, musste dann aber einsehen das Abriss und Neubau doch günstiger sind. Dabei kam raus, daß das Nachbarhaus in der Zeile keine eigene Wand hatte. Einfach in die Lücke reingeklatscht...

Kam gerade in der Nachkriegszeit häufiger vor, sparte Ziegel. Und wer hat da schon an Abriss gedacht...
__________________
Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.
Michael aus G ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2019, 01:18   #20
Sorgnix
Admin

 
Benutzerbild von Sorgnix
 
Registriert seit: May 2000
Ort: Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
Detektor: Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...
Beiträge: 24,834

Nun, dann ich auch noch ...



Wie immer, hab ich eigentlich anderes zu tun.
Aber zum Problem "kurz" angemerkt:


zur Statik

1.
Fachwerkkonstruktion.
Aussteifende Kopfbänder sind im EG und 1.OG verbaut. Gut.
Somit kann die Fassade wg. "aussteifendem Dreieck" sich sicher nicht
nach rechts, in die entstehende Baulücke bewegen.
EG und 1.OG.

in meinen Augen könnte es sein, daß das 2.OG irgendwann später
aufgesetzt wurde ...
für die folgenden Punkte ist das allerdings unerheblich.


2.
Die Fassade im 2.OG ist NICHT ausgesteift.
JETZT steht die Hütte natürlich "fest", weil eben die Häuser auf beiden Seiten
Ihre diagonalen Aussteifungsbalken auf der Ebene haben.
Hier könnte (!) natürlich Bewegung in die Wand kommen, wenn die Abstützung
zur Seite auf einmal nicht mehr da ist. (muß aber nicht)
Das geht durch einfache Last aus dem Bau, durch Wind, Windsog etc.

Die Bude muß nicht gleich wegbrechen - denn Fachwerk hält ja bekanntlich einiges aus.
Aber eben "verziehen" kann es sich.
Da das aus statischer Sicht allerdings ein unbestimmtes System wäre, was der Statiker
bzw. das Bauamt absolut nicht mag, wird hier eine Aussteifung erforderlich.


Das jetzt mal gesehen auf die 2 Dimensionen Breite und Höhe des Hauses.
... aber es hat ja auch noch eine "Tiefe", sprich, die Giebelwand, die da später frei liegt ...


3.
Wie tief ist das Haus??
Es ist eine Frage, wie die queraussteifenden Wände aufgebaut sind, wie sie mit
der Giebelwand verbunden sind. Sicher bestehen die Wände innen auch aus Fachwerk?
Eigentlich dürfte eine Querwand genauso aufgebaut sein, wie die Außenwand.
Statt Fenster halt mit Türen. Auf jeden Fall muß da auch so ein Dreiecksverband verbaut sein.
(es geht um die Wände, die jetzt parallel zur Außenwand verlaufen)

Egal, ob jetzt direkt an der Außenseite, oder im Rauminneren. Die Wandscheibe
muß ihre Aussteifung haben.
Das Mauerwerk der Ausfachung übernimmt diese Aufgabe natürlich auch - aber es
kann nicht alle Bewegungen aufnehmen bzw. wegdrücken.
Manches Haus bzw. Giebelwand kriegt deswegen schon mal einen "Bauch" ...


4.
Folglich muß die Konstruktion darauf geprüft werden.
In JEDEM Geschoß! Wo sie nicht da ist, muß was gemacht werden.


5.
... die Variante "lange Anker" bis in den 3. oder 4. Deckenbalken (auf Ebene der Decke)
wird für sich allein nicht funktionieren. Die Deckenplatte in sich ist ausgesteift. So die sie stützende
Wand sich seitlich wegbewegt, rutscht sie einfach mit ...
Folglich muß die Wand sicher sein/sichern!


6.
Die Hauptquerkräfte, die die Wände nach außen drücken wollen, kommen übrigens
vom Dach - und versuchen die Außenwand eben nach außen zu drücken.
Daß das statische System da funktioniert, ist zu erkennen.
In die seitliche "Giebelwand" geht da nicht so viel, das das statische System eben
von vornherein so gewählt ist.
Trotzdem treten aber auch Wind- und Verkehrslasten auf, die zur Seite weg wollen.
(


7.
... wenn solche Sicherungen nicht so einfach im Inneren des Hauses bewerkstelligt
werden können, muß von außen gesichert werden.
Es wurden schon Stahlkonstruktionen genannt, die dann auf die Giebelwand außen
montiert werden. Das geht natürlich auch mit Holz.
... und wäre jetzt ja erstmal "provisorsich", keine Dauerlösung ...



die Kosten

Tja,
WER zahlt das??


1.
Das ist so einfach meist nicht zu klären.
Wie schon von anderen gesagt, wenn Dein Haus nicht von allein stehen bleibt,
weil man sich seinerzeit statisch an den Nachbarn angelehnt hat, sehe ich wenig
Chance, daß der Nachbar dann für die statische Sicherung herangezogen werden kann ...
Dann ist die Sicherung bzw. Herstellung der eigenen Standsicherheit so etwas wie
"Sowieso-Kosten", die Du auch früher schon hättest zahlen müssen, die zur "Grundausstattung"
des Hauses gehören ...


2.
Das ist aber immer heftigste Auslegungssache, weil bei einem 2-Geschossigen Haus
das sicher eher zutrifft, als bei einer mehrgeschossigen Anlage, wo alle Beteiligten
seinerzeit eben "gemeinsam" gebaut haben, sich in gegenseitigem Einverständnis
aneinander "anlehnten" ...


3.
Dito betrifft das die Sicherung Deiner nun "Außenwand", die ja vorher so etwas wie
eine Wohnungstrennwand war.
Deine Heizkosten werden steigen. Dein Nachbar kann aber nicht dazu verdonnert
werden, Dir jetzt die Wand zu dämmen. => Sowieso - Dein Bier.
Der Schutz der Wand, also der vor dem jetzt gegenschlagenden Regen, Wetter etc.
der geht wieder z.T. auf den Nachbarn.
Es gibt da Gerichtsurteile zu.
(aber wie auf hoher See ... - das eine Gericht urteilt so, das andere ...)



Sicherung der Ansprüche - Beweislasten


1.
Es kann eigentlich nicht sein, daß da eine Abbruchgenehmigung vorliegt, und Du
davon nichts weißt, nicht in Kenntnis gesetzt wirst bzw. nicht vorher angehört wirst.
Das ist bei jedem Bauvorhaben Pflicht. Vor allem, wenn die Bausubstanz direkt betroffen ist ...


2.
Geh zum Bauamt und kläre das vorab!!
Und es schadet natürlich nicht, mit dem Nachbarn auch auf die nette Art in Kontakt
zu treten. Manch einer weiß noch nichtmal, daß er nicht nur Dritten, sondern
auch sich selbst mit sowas Probleme bereitet.


3.
Nimm Dir bei Bedarf umgehend einen Anwalt, der Deine Ansprüche sichert!
Der sofort div. Schreiben aufsetzt, in denen die Kostenübernahme angekündigt wird,
Schadensersatzansprüche angemeldet etc.
Des Barons Hinweis mit der Gewährleistungs- bzw. Sicherungsbürgschaft ist so schlecht auch nicht!


4.
BEVOR die Abbruchmaßnahme beginnt, wird ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet.
Der aktuelle Zustand Deines Hauses wird dokumentiert. Risse etc., alles wird
per Bild vom Fachmann festgehalten.
Jede Wand, jedes Zimmer (innen wie außen) wird dokumentiert.
Zur Not werden Gipsmarken auf vorhandene Risse gesetzt.
Ohne das verweigerst Du die Zustimmung zur Aufnahme der Abbrucharbeiten.



So.
Das muß erstmal reichen.
Auf jeden Fall Kontakt aufnehmen und reden!!
Kooperationsbereitschaft zusagen. Und darauf einstellen, daß das u.U. auch
eigenes Geld kosten wird.


Gruß
Jörg



P.S.:
... falls nicht erwähnt: Ein EIGENER Statiker sollte hinzugezogen werden!
(verliere selber den Überblick ... )
__________________
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

(Heiner Geißler)
Sorgnix ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:38 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
http://www.schatzsucher.de/Foren/cron.php