29.03.2017, 23:56 | #11 | ||
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einen größeren Blödsinn habe ich noch nicht gelesen ...
=> Zitat aus dem Link: Zitat:
und nebenbei: OB das ein Schatzfund - bzw. KEINER - ist, legt mit Sicherheit nicht der Anwalt der Partei fest, die am Ende davon profitieren möchte ... DAS macht am Ende immer noch ein RICHTER! Der Anwalt möchte den Eindruck erwecken, daß ein Fund jüngsten (!) Alters scheinbar grundsätzlich einer Person/Verlierer/Verberger zuzuordnen sein muß - allein aufgrund des jungen Alters. ... also ne Euro-Münze, letztes Jahr geprägt, auf dem Spielplatz in der Sandkiste verbuddelt, da soll grundsätzlich der Verbuddler zu ermitteln sein?? ... nicht mal mit ner DNA-Analyse! ( ) Das HÄTTE er wohl gern ... Und der letzte Satz, da kommt der Widerspruch: "unabdingbare Sache - keinem Besitzer zuzuordnen ..." Ja und?? Was sagte der => § 854 BGB?? Zitat:
Das Ding wird wohl vor Gericht geklärt. Denn keiner wird sich wohl mit dieser Aussage abspeisen lassen ... nebenbei: Dinklage liegt in Niedersachsen. Man könnte jetzt vom Schatzregal anfangen zu reden - klein und groß. ... so denn jemand auf die Idee kommt, den Fund jetzt zum Denkmal zu erklären. Also den Euro jetzt ... (=> ... so da jetzt jemand ein lohnendes Nebenthema meint zu entdecken: ICH würde es sein lassen ... ) Gruß Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |
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