03.04.2019, 02:14 | #1 |
Heerführer
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Kalischächte im Wendland
Moin Leute
Ich habe gestern drei ehemalige Kalischächte besucht, http://www.damals-im-wendland.de/1900-Nauden.htm dabei ist mir am Schacht "Wendland" etwas merkwürdiges aufgefallen. Diese Anlage ist mit einem neueren Zaun weitläufig abgespert und ein neues Schild verbietet das Betreten ( siehe Anlage) Kann es wirklich sein, das hier noch Gesetze/Verordnungen aus dem 3.Reich gelten ... Gruß Wolf |
03.04.2019, 12:24 | #2 | |
Moderator
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vielleicht hier mal nachfragen:
Zitat:
eventuell bekommst du ja auskunft!? interessieren würde es mich auch ...
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ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!? dr. koch - "1984" |
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03.04.2019, 13:29 | #3 |
Heerführer
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Themenstarter
Moin
Danke für den Link, ich habe dort mal eine Anfrage gemacht. Gruß Wolf |
03.04.2019, 17:31 | #4 |
Moderator
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Was kommt euch daran ungewöhnlich vor?
Das Gelände steht noch unter der Aufsicht der Bergbehörde. GA Thomas
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03.04.2019, 18:34 | #5 | |
Moderator
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Zitat:
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03.04.2019, 20:21 | #6 |
Bürger
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Moin,
so neu ist der Zaun nun auch nicht. Zum Schild: Das BGB wimmelt nur so von Gesetzen, die noch aus Kaiser's Zeiten stammen. Wenn die ABVO zum Zeitpunkt des Schildanbringens noch von 1945 gültig war, dann kommt sie aufs Schild, auch wenn dieses erst z.B. 1970 angeklöppelt wurde. Später gelten die "Nachfolge-Gesetze und -verordnungen". Also: Der Text des Hinweisschildes ist immer noch gültig! 'auf!
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03.04.2019, 20:42 | #7 |
Heerführer
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Themenstarter
Nun ja, er ist Kunststoffummantelt und die Befestigung
des Schildes ist Torx ... Gruß Wolf |
04.04.2019, 19:49 | #8 |
Bürger
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Ich war vor 4,3 Jahren vor Ort; da sah er auch nicht anders und auch schon ziemlich "gealtert" aus.
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14.05.2019, 16:35 | #9 | ||
Heerführer
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Themenstarter
Zitat:
Das Bergamt hat sich gemeldet ... Zitat:
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