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04.03.2017, 00:10 | #1 |
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Ratsherr
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Ihr schreibt ganz viel Quatsch zusammen.
Mal der Reihe nach. Die Freundin ist unter gleicher Meldeadresse geblitzt wurden. Ergo macht das Amt eine Halterabfrage. Die bekommt das Amt mit Adresse und Foto. Da der Halter mit der Person auf dem Foto (Freundin) nicht identisch ist geht die Sache zur Polizei, welche eine Streife los schickt. Hier hat ein Nachbar oder wer auch immer gequatscht, das Madam unter gleicher Adresse gemeldet ist. Ergo bekommt die Freundin unter ihrer Meldeadresse, welche mit der Halteradresse identisch ist Post (die Anhörung, welche an umseitige Adresse zurück zu schicken ist). Diese Anhörung muß innert 3 Monaten der richtigen Person zugestellt sein! Wichtig!!! Der Brief mit der Anhörung muß ein Amtlicher Behördenbrief sein!!! ggf. mit Zustellurkunde - Erkennbar an den 2 Rosa Streifen auf der Rückseite. Ein einfacher weißer Umschlag gilt nicht als Amtlich. Mein Anwalt meinte damals, das ist was für den Papierkorb. Manche Ämter stellen die Anhörung aus Faulheit dem Halter zu, mit dem Endeffekt, der Halter lässt die Angelegenheit schleifen und die Anhörung kann vor dem 3 monatigen Fristablauf der Freundin nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden. Ergo, die Sache wäre gegessen! Im Anschluß daran hat die Behörde eine Frist von 3 Monaten einzuhalten um einen Bußgeldbescheid zu erstellen und zu zuschicken. Und jetzt kommt was ganz wichtiges! Unbedingt das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheid kontrollieren. Es muß vor Ablauf der 2x 3 Monate = 6 Monaten liegen! Vielfach liegt das Datum einen Tag nach Ablauf der 6 Monats Frist!!! Ist mir selbst schon passiert. Einen Tag zu spät ausgestellt. Erst hier kommt der Wiederspruch. Und erst danach gab es zwei mündliche Gerichtsverhandlungen. Das erste Urteil lautete - Kostenteilung, jeder trägt seine Kosten selbst und kein Bußgeld. Damit war aber mein Anwalt nicht einverstanden. Das zweite Urteil lautete - alle Kosten werden der Staatskasse auferlegt und kein Bußgeld. Glück und den richtigen Anwalt gehabt VG |
04.03.2017, 00:24 | #2 |
Admin
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wird immer interessanter hier ... Gruß
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |
04.03.2017, 20:44 | #3 |
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04.03.2017, 20:53 | #4 |
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Ratsherr
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04.03.2017, 23:12 | #5 |
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Heerführer
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen. |
04.03.2017, 09:53 | #6 | |
Moderator
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Zitat:
Die SCHWESTER ist gefahren aber die Lebenspartnerin erhält Post Augen auf beim Eierkauf. |
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04.03.2017, 18:13 | #7 | |
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Ratsherr
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Zitat:
Bei der falschen Zuordnung durch Dritte geht das noch in Richtung "Übler Nachrede". Welche Person ist auf dem Blitzerfoto zu sehen? Schwester oder Freundin? @BastiSDL frag mal beide Damen wer zum fraglichen Zeitpunkt das Auto gefahren ist! VG |
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04.03.2017, 18:18 | #8 |
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04.03.2017, 19:41 | #9 |
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Ratsherr
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Was zieht ihr euch an heißer Luft hoch?
Vielleicht waren beide Damen zusammen shoppen? Aufklären können es nur beide Damen zusammen und/oder @BastiSDL. Wer von euch hat die Anhörung mit dem Foto bzw. ein je Bild von beiden Damen gesehen. Ich nicht. Im Thread ist auch nichts. Wenn von @BastiSDL nichts weiter dazu kommt ist für mich hier Schluß. VG m. |
04.03.2017, 20:34 | #10 |
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Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen. |