20.10.2016, 20:53 | #21 | |
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Heerführer
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen. |
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20.10.2016, 21:00 | #22 |
Landesfürst
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Den rechtlichen Besitzverhältnissen bei der Bergung von Flugzeugwracks muss Rechnung getragen werden: die Wracks gehören dem Staat (oder Nachfolgerstaat), dem sie verloren gegangen sind. Ihre Zustimmung/Erlaubnis ist in jedem Fall erforderlich, bevor überhaupt mit einer Bergung begonnen werden kann. Bergungsteams von WK2-Flugzeugwracks bewegen sich nicht in einem rechtsfreien Raum ...
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20.10.2016, 21:11 | #23 |
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Themenstarter
Tja ! Hättest du den Bericht gesehen wüßtest du wie die "Vorbesitzer" dazu stehen.
Ausserdem gehts hier nicht darum wer wieviel Kohle aus dem Flugzeugschrott macht. Irgenwie wird das ganze finanziert, ob durch Presse oder Teileverkauf muß jeder selbst wissen. Das ganze hört sich an wie Querelen zwischen Gruppen mit gleichen Interessen und geht mir herzlich am A... vorbei.
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Gruß Hubertus "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig." Albert Einstein |
20.10.2016, 21:20 | #24 | |
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20.10.2016, 22:24 | #25 |
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@Frank Enstein
Vom ersten bis zum letzten Wort sprichst du mir zu 100% aus der Seele, dem ist nichts mehr hinzuzufügen und spiegelt auch unsere Erfahrungen wieder. Danke LG Jörg
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21.10.2016, 10:43 | #26 | |
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Zitat:
Wenn heute also jemand stirbt u. keine Erben ermittelbar sind, dann geht sein Auto zurück an den Hersteller (z. B. Audi). Soll ich dir sagen, wer in solchen Fällen der Erbe ist? Genau - die Staatskasse. Und bei den Wracks ist es genau das Gleiche...
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21.10.2016, 10:52 | #27 |
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Themenstarter
Das Ganze ist ja mal total OT. Hier gehts um die Bergung von gefallenen Soldaten und nicht wem éin paar Meter tief im Boden steckendes Flugzeugwrack gehört und daraus Geld machen darf.
FE´s Meinung/Weg sollte doch schon der richtige sein um die Kosten der Bergung zu decken. Und zwar primär die Bergung des Toten !
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21.10.2016, 11:27 | #28 |
Moderator
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Meiner Meinung nach geht es in diesem Thread, unabhängig von den Beweggründen der einzelnen Bergungstrupps, um den Gesamtinhalt des verlinkten Filmmaterials, sowie um die sich daraus ergebenden Fragestellungen. Erörtern u. Meinungsaustausch sind Sinn einer (sachlich) geführten Diskussion. Auch die Eigentumsrechte bei der Bergung von Flugzeugwracks können hierbei eine Rolle spielen. Es sollen ja Themen geklärt u. nicht nur Gedankenfetzen in die Runde geworfen werden, die mehr irritieren als weiterhelfen.
Insbesondere grundsätzliches Wissen über die Eigentumsrechte von abgestürzten deutschen Flugzeugen ist bei derartigen Vorhaben essentiell. Bisher läuft die Diskussion in einem vertretbaren Rahmen. Sollte das Ganze aber in Richtung Verschwörungstheorie "Bestreiten der Rechtsnachfolge", "Illegitimes Regime", "BRD GmbH" usw. abgleiten, dann ist der Thread sofort zu.
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21.10.2016, 12:34 | #29 |
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Themenstarter
OK ! Dann zum Bericht in dem gesagt wurde das deutsche Flugzeuge dem Staat gehören, die Amerikaner haben alle Rechte abgetreten da sie genug noch fliegende oder in Museen stehende Flugzeuge haben. Einzig die Engländer haben da noch ein Problem aber da gehts wohl eher um ihrerseits nicht verfolgte Verluste die im Kanal abgestürzt sein sollen und dann doch wo anders liegen. Bei dem Aufwand einer Flugzeugbergung wird ja wohl der Bergende sich rechtlich abgesichert haben ? Alles andere dürfte dann einfach illegal sein ?
Gruß Hubi
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21.10.2016, 12:45 | #30 |
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Seitdem ich gesehen habe das SPB mit ihm "arbeitet", habe auch nicht mehr das Gefühl, das es dabei nur um Vermisstenforschung geht.
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