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Alt 25.06.2009, 14:19   #1
Caddy
Heerführer

 
Registriert seit: May 2008
Ort: Vorpommern
Beiträge: 2,194

Zitat:
Zitat von chabbs Beitrag anzeigen
Der Raubgräber ist jemand, der ohne offizielle Erlaubnis sucht und gräbt und die Funde entweder für sich selbst behält oder verkauft, ohne diese zu melden.


LG
Den Satz musste ich mir erst mehrmals durchlesen , habe ihn jetzt aber kapiert.
__________________
Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte
Caddy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2009, 14:23   #2
chabbs
Heerführer

 
Benutzerbild von chabbs
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: ...
Beiträge: 12,135

Zitat:
Zitat von Caddy Beitrag anzeigen
Den Satz musste ich mir erst mehrmals durchlesen , habe ihn jetzt aber kapiert.
Ja, ist ein bisschen kompliziert geraten. Aber ich wollte das nicht zu plakativ machen.
chabbs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2009, 14:33   #3
Caddy
Heerführer

 
Registriert seit: May 2008
Ort: Vorpommern
Beiträge: 2,194

Zitat:
Zitat von chabbs Beitrag anzeigen
Ja, ist ein bisschen kompliziert geraten. Aber ich wollte das nicht zu plakativ machen.
Nein , kein Problem , da steht ein wichtiger Punkt drinne und damit ist der Satz auch so ok.

Aber hier gings ja um die Strafen , und was mich etwas stutzig macht , ist der SorgiSmiley. Da musst Du schon mit ein paar mehr Infos rüberkommen Ilias.
__________________
Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte
Caddy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2009, 14:53   #4
Septimius
Heerführer

 
Benutzerbild von Septimius
 
Registriert seit: Jan 2009
Ort: Königreich Bayern
Beiträge: 3,989

Also nachdem die Frage sooft gestellt wurde, habe ich mal gesucht, und da drei Urteile gefunden:
Az.: Cs 250Js 21420/02, Urteil von 18. Mai 2006 Amtsgericht Kandel
Az.: 7108 Js 7287/05
landgericht Traunsteinm Urteil vom 31. März 2008
Az.: 3 O 3835/07
Beim Kandeler Fall wurde ein Bußgeld von 4.000€ erhoben, den ganzen Wust schreib ich Euch hier nicht ab,
im anderen Fall eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren Gesamtfreiheitsstrafe, weil noch eine Bewährung wegen Körperverletzung lief, und das waren noch milde Strafen, denn hier wurden Sachen im Wert von 200.000€ bzw. 40.000 € unterschlagen und z. T. unwiederbringlich bei der e.bucht verscherbelt ( ein Fall aus Rheinland Pfalz).
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Gruß Septi

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"Tapferkeit und Edelmut vergranten auch den kleinsten Wicht zum Helden!"
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Alt 25.06.2009, 15:33   #5
Ilias2001
Themenstarter
Einwanderer

 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Berlin
Beiträge: 11

Zitat:
Zitat von Septimius Beitrag anzeigen
Also nachdem die Frage sooft gestellt wurde, habe ich mal gesucht, und da drei Urteile gefunden:
Az.: Cs 250Js 21420/02, Urteil von 18. Mai 2006 Amtsgericht Kandel
Az.: 7108 Js 7287/05
landgericht Traunsteinm Urteil vom 31. März 2008
Az.: 3 O 3835/07
Beim Kandeler Fall wurde ein Bußgeld von 4.000€ erhoben, den ganzen Wust schreib ich Euch hier nicht ab,
im anderen Fall eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren Gesamtfreiheitsstrafe, weil noch eine Bewährung wegen Körperverletzung lief, und das waren noch milde Strafen, denn hier wurden Sachen im Wert von 200.000€ bzw. 40.000 € unterschlagen und z. T. unwiederbringlich bei der e.bucht verscherbelt ( ein Fall aus Rheinland Pfalz).
WOW, so viele recht lieben dank
Ilias2001 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2009, 14:25   #6
Siebken
Heerführer

 
Benutzerbild von Siebken
 
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Nicht von dieser Welt.
Detektor: XP Deus
Beiträge: 6,469

Zitat:
Zitat von Caddy Beitrag anzeigen
Den Satz musste ich mir erst mehrmals durchlesen , habe ihn jetzt aber kapiert.
Caddy? Was los?
__________________
"Man muss etwas machen, um selbst keine Schuld zu haben. Dazu brauchen wir einen harten Geist und ein weiches Herz. Wir haben alle unsere Maßstäbe in uns selbst, nur suchen wir sie zu wenig."
Sophie Scholl/Jacques Maritain
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