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Alt 24.03.2018, 22:46   #1
ghostwriter
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Zitat:
Zitat von Knüppel Beitrag anzeigen
Der Artikel 53 kann hilfreich sein....
danke ...
aber dann reicht mir schon der erste satz:

Zitat:
Das ein Gebiet besetzende Heer kann nur mit Beschlag belegen:
__________________

ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"
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Alt 25.03.2018, 10:41   #2
Knüppel
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Zitat:
Zitat von ghostwriter Beitrag anzeigen
danke ...
aber dann reicht mir schon der erste satz:




Hier wir die Bedeutung nochmal genauer erläutert:

https://books.google.de/books?id=EBS...rdnung&f=false

http://www.ofg.uni-osnabrueck.de/jah...on_Heinegg.pdf



.
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Landkriegsordnung Artikel 53.jpg‎ (57.8 KB, 19x aufgerufen)
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Alt 25.03.2018, 11:49   #3
ghostwriter
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alles gut und recht, aber wo ist die besatzungsmacht??

>>> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Besatzungsmacht
>>> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Besatzungsstatut
__________________

ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"

Geändert von ghostwriter (25.03.2018 um 12:36 Uhr). Grund: ergänzung
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Alt 25.03.2018, 19:39   #4
Brainiac
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Wenn das so wäre das die BRD keinen Eigentumsanspruch auf hergestellte Dinge und Gebäude von vor 1945 hat,

Wem gehört dann der mittelalterliche Münzschatz den ich auf einem Brandenburger Acker ersondelt habe und dessen Eigentümer nicht mehr festellbar ist?
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______________
mfg Swen


2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...
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Alt 25.03.2018, 19:55   #5
Frank Enstein
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Zitat:
Zitat von Brainiac Beitrag anzeigen
Wenn das so wäre das die BRD keinen Eigentumsanspruch auf hergestellte Dinge und Gebäude von vor 1945 hat,

Wem gehört dann der mittelalterliche Münzschatz den ich auf einem Brandenburger Acker ersondelt habe und dessen Eigentümer nicht mehr festellbar ist?
"Juristisch" gehört er dem direkten Nachfolger des Staates der aber zur Zeit mangels Organisation nicht handlungsfähig ist. Real nimmt die brd sozusagen "stellvertretend" in Selbstvollmacht das Eigentum an sich, wird aber selber nicht Eigentümer da hierzu wie schon gesagt eine Zustimmung erforderlich ist. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Is halt so heute.

Das bestreite ich ja auch gar nicht, ich spreche nur über die juristischen Probleme die theoretischer Natur sind.
__________________
Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.
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Alt 25.03.2018, 20:02   #6
Brainiac
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Dann kann ich juristisch das deutsche Denkmalschutzgesetz aushebeln indem ich darauf klage das der Eigentümer des mittelalterlichen Münzschatzes nicht zugestimmt hat das die BRD neuer Eigentümer werden sollte?
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Alt 25.03.2018, 20:12   #7
Frank Enstein
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Zitat:
Zitat von Brainiac Beitrag anzeigen
Dann kann ich juristisch das deutsche Denkmalschutzgesetz aushebeln indem ich darauf klage das der Eigentümer des mittelalterlichen Münzschatzes nicht zugestimmt hat das die BRD neuer Eigentümer werden sollte?
Theoretisch ja, praktisch bezweifel ich das brd Gerichte die Klage annehmen würden, sie lassen dich ganz trocken einfach abblitzen. Dann kannst du weitergehen bis zu Euhg und wenn du dort bist orientieren die sich an der deutschen Sicht und weisen dich ebenfalls ab. Dafür wurde ein exelenter Dschungel aus Kosten ersonnen der dazu führt das du auf den Schatz freiweillig verzichtest weil du am Ende arm bist. Mann will dieses Problem einfach nicht durchexerzieren. Ich habe ja auch nicht behauptet man soll das machen aber in meinen paar Semestern Recht hab ich hab ich bei Eigentum gut aufgepaßt und da gibt es einfach Eckpfeiler. So wie bei Mathe, 1+1 ist 2 auch wenn es mal ein Gesetz geben würde da es zukünftig 2,5 ist, weiss jeder das 2 Äpfel zwei Äpfel sind.
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.
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