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Alt 28.07.2021, 19:20   #1
Columbo
Landesfürst

 
Registriert seit: Jul 2020
Ort: Bayern
Beiträge: 823

Nachtrag

Für alle, die sich für die genauen Paragraphen interessieren, die in dem Fall beachtet wurden.

https://jura-online.de/blog/2021/03/...er-goldschatz/


Ein schöner Schlusssatz zu der Geschichte:

Zitat:
Übrigens: Dem OLG Oldenburg tut der Antragsteller, der sich völlig korrekt verhalten hat und trotzdem leer ausgeht, offensichtlich leid. Deshalb schließt der Beschluss mit folgendem Hinweis:

„Nicht zu prüfen war in dem vorliegenden Verfahren, ob es der Antragsgegnerin – ebenso wie einem privaten Empfangsberechtigten – möglich ist, dem Antragsteller unabhängig von einem gesetzlich normierten Anspruch eine immaterielle – ggfs. aber auch materielle – Anerkennung zukommen zu lassen, nachdem sich dieser in jeder Hinsicht redlich verhalten und so unter Umständen einen ganz erheblichen Vermögenszuwachs bei der Antragsgegnerin und damit letztlich zugunsten des Gemeinwohls herbeigeführt hat.“
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