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Alt 04.05.2021, 20:40   #1
igelmeister
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Schornstein und Versicherung

Hallo zusammen,

in der näheren Umgebung gibt es ein älteres Gebäude (von ca. 1900), bei dem der Schornstein deutliche Risse aufweist. Ich habe vor ein paar Tagen mit dem Eigentümer gesprochen und er meinte, dass ihm das eigentlich egal sei, da die Versicherung zahlt, wenn der Schornstein auseinanderbricht und Schäden z.B. an geparkten Fahrzeugen verursacht.

Mal abgesehen davon, dass ich das als durchaus fahrlässig empfinde, stellt sich mir schon die Frage, ob er mit seiner Aussage evtl. sogar recht hat?

Viele Grüße!
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Alt 04.05.2021, 20:51   #2
Sorgnix
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Erzähl ihm mal, daß er sich mit dem Thema Verkehrssicherungspflicht auseinander setzen sollte ...

Natürlich trägt er auch seiner Versicherung gegenüber die Verantwortung, seine Immobilie in Schuß
zu halten.
Das Ding wissentlich über den Jordan gehen zu lassen und auf die Versicherung zu vertrauen,
könnte schwer in die Hose gehen. Von teilweiser Mitverantwortung bis Haftungsausschluß geht da alles ...

Zu versuchen, mit einem zwar angemeldeten Auto mit seit 2 Jahren ohne TÜV am Straßenverkehr teilnehmen
mag zwar technisch funktionieren, aber eine Versicherung würde da mächtig was gegen haben ...
Sie mag zwar für die entstandenen Schäden an Personen vorab aufkommen, aber drei Mal darf
man raten, von WEM sie sich die Kohle wieder holt.
Und bei solchen Sachen hilft keine Privatinsolvenz ...

Gruß
Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
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(Heiner Geißler)
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Alt 04.05.2021, 21:32   #3
Lucius
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Doch, hilft sie. Da eine Versicherung nur bis max. 5000 Euro in Regress gehen kann, zumindest im Straßenverkehr.
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Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und Scheiß Götter! zu rufen.
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Alt 04.05.2021, 23:11   #4
Donnerstag
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Zitat:
Zitat von igelmeister Beitrag anzeigen
Ich habe vor ein paar Tagen mit dem Eigentümer gesprochen und er meinte, dass ihm das eigentlich egal sei, da die Versicherung zahlt, wenn der Schornstein auseinanderbricht und Schäden z.B. an geparkten Fahrzeugen verursacht.

Mal abgesehen davon, dass ich das als durchaus fahrlässig empfinde, stellt sich mir schon die Frage, ob er mit seiner Aussage evtl. sogar recht hat?

Viele Grüße!
Wenn die Versicherung das lesen würde, dann wäre uU sogar als Vorsatz auszulegen.
Greifen würde hier auch eine Gebäudeversicherung, die die komplette Regulierung ablehnen könnte oder vom Versicherungsnehmer zurückfordern würde. Diverse Rechtsanwaltskosten oder Gerichtskosten kämen noch dazu, da die meisten Gebäudeversicherungen die Regulierung bei grober Fahrlässigkeit ablehnen und somit vermutlich ein Streifall entstehen würde ob fahrlässig oder grob fahrlässig.

Ordnungsamt informieren und die sollten sich kümmern.
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Gruß
Dirk


Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

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Alt 05.05.2021, 06:13   #5
Lucius
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Zitat:
Zitat von Donnerstag Beitrag anzeigen
Ordnungsamt informieren und die sollten sich kümmern.

Ja, sicher. Anscheißen aus vorauseilendem Gehorsam.
Guck gleich mal in seine Tonnen, ob er den Müll richtig trennt und ob sein Auto noch Tüv hat, wenn du schonmal anrufst.
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Alt 05.05.2021, 08:54   #6
trilobit
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Alt 05.05.2021, 08:59   #7
Zappo
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Zitat:
Zitat von igelmeister Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

in der näheren Umgebung gibt es ein älteres Gebäude (von ca. 1900), bei dem der Schornstein deutliche Risse aufweist. Ich habe vor ein paar Tagen mit dem Eigentümer gesprochen und er meinte, dass ihm das eigentlich egal sei, da die Versicherung zahlt, wenn der Schornstein auseinanderbricht und Schäden z.B. an geparkten Fahrzeugen verursacht.
Nun ja, das (oder anderes) würde ich auch erzählen, wenn mir mein Nachbar das mir über meinen Schornstein erzählen würde Weil das den eventuell nix angeht.

In Wirklichkeit habe ich unseren Schornstein - wie die Dachdeckung- im Auge und giuck den regelmässig an. Und ja, der - bzw. die Kaminkopfverklinkerung - hat auch grosse Risse (gibt wohl keine ohne, Klinker ist da eigentlich ein Sche*ss) - aber zum Schadensfall mit abstürzenden Steinen ists das noch sehr weit.

Und ja, die Versicherung zahlt da in der Regel - es ist wohl einfach schwer, nem Laien nachzuweisen, dass er da kommende Schäden erkennen hätte können - Verkehrssicherungspflicht hin oder her. Mal schon von halb abstürzenden grottenschiefen Kamine, schon ausgebrochenen Steinen und einem Nachbar, dem schon 3mal Teile der Kaminplatte aufs Grundstück gefallen sind, abgesehen.

Und vielleicht auch, weil eigentlich der Schornsteinfeger krasse Stabilitätsprobleme erkennen und reklamieren müsste.

Gruss Zappo
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Alt 05.05.2021, 10:12   #8
DenOlli
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Naja das Karma hillft vielleicht. Stell dir vor der Kamin fällt dem ollen selbst auf den Kopp
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Alt 05.05.2021, 13:38   #9
Sorgnix
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Zitat:
Zitat von Donnerstag Beitrag anzeigen
Ordnungsamt informieren und die sollten sich kümmern.
Zitat:
Zitat von Lucius Beitrag anzeigen
Ja, sicher. Anscheißen aus vorauseilendem Gehorsam.




muß es denn immer gleich auf die Spitze getrieben werden??

Eigentlich stellte hier jemand eine FRAGE, weil er sich mit der Materie z.T. ein wenig unsicher war ...


Gibt es vielleicht auch einen Mittelweg?


Ich wiederhole:
Zitat:
Zitat von igelmeister Beitrag anzeigen
Ich habe vor ein paar Tagen mit dem Eigentümer gesprochen und er meinte, dass ihm das eigentlich egal sei, da die Versicherung zahlt,

So.
Der Kunde hat also den Nachbarn schon mal drauf aufmerksam gemacht, daß da
u.U. ein Problem am Himmel aufziehen könnte ...


Richtig gemacht!


Die Einstellung des Eigentümers dazu hat dieser auch gleich kundgetan.
Auch gut.


Um der eigenen Sicherheit Willen kann er seinem Nachbarn ja nun nur noch einen schönen
Brief per Einschreiben zukommen lassen, in dem er ihm nochmals den Hinweis
gibt, ihn bittet, den Kamin prüfen zu lassen bzw. seine Bedenken aus dem Wege zu räumen.
Das alles mit dem kleinen Hinweis auf die Gefahren und die evtl. Kosten, die enstehen könnten.
Rechtlich nachweisbarer Form, daß auch das im Brief stand, was gesagt.
(Es soll ja auch schon behauptet worden sein, "der Umschlag war doch leer ...")


Und gut.
Sollte nun wirklich etwas passieren, kann sich der gute Eigentümer zumindest nicht
mehr mit "ich bin doch technischer Laie" rausreden bzw. "ich hab das doch nicht gewußt".

Dann ist er fällig.
Ob seine Versicherung oder er, steht dann wg. mir auf einem anderen Blatt.


Aber der Igelmeister hat seine Ansprüche mehr oder weniger gesichert.


OHNE alle möglichen Ämter auf Trab zu bringen ...


Der eine oder andere möge sich vor die eigenen Augen führen, wie er es mit
seinem eigenen trauten Heim halten würde, wenn es "nebenan" verdächtig knarrt ...
Es ging hier mehr um die Sicherung der eigenen Rechte, als die Gründung des
Vereins für die Freunde der gepflegten Denunziation ...


Danke für die Aufmerksamkeit
Gruß
Jörg
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Alt 05.05.2021, 14:18   #10
Donnerstag
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Ganz einfach,man wartet ab was passiert oder ob was passiert, dann kann man klugscheissen nach dem Motto „siehste hab ich ja gesagt“.

Oder man kann einen Brief schreiben und hoffen, dass man selber oder das Eigentum gerade woanders ist, wenn da Steine oder andere Teile des Bauwerks das Dach runterpoltern und man keinen Schaden nimmt.

Oder aber, wenn man so eine Antwort bekommt „ist mir doch egal, das zahlt die Versicherung“ sorgt man dafür das die Gefahrenquelle beseitigt wird und macht sich nich unbedingt beliebt.

Man kann z.B. auch einfach wegschauen, wenn Leute ihren Dreck in die Landschaft kippen, oder man spricht sie an, lässt sich dumm kommen und die fahren 500m weiter und laden dort den Bauschutt ab – selber erlebt, oder man informiert gleich das Ordnungsamt.

Hat in meinen Augen nichts mit Blockwartverhalten zu tun, aber muss jeder mit sich selber ausmachen und auch ob er sich anmaßen kann anderen die Anscheißernadel anzustecken.
__________________
Gruß
Dirk


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