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Alt 04.01.2005, 22:41   #1
diddlmaus
Geselle

 
Registriert seit: May 2004
Beiträge: 81

noch mal zum bodenfund

hallo leute,

ich habe gerade im geschlossenen thread "bodenfund" gelesen und dabei stellen sich mir ein paar fragen.
bei unserem hobby ist es nicht auszuschliesen auf eine waffe zu stoßen, ob als gut gefettetes exemplar oder als rostklumpen. sei es beim sondeln oder als dachbodenfund oder beim ausschöpfen von plumpsklos
nun meine frage(n): wie verhalte ich mich bei solch einem fund? wie lange ist eine waffe eine waffe und wann ein rostklumpen? und, welche besitzrechte hat man an solch einem fund?

gruß diddl
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Alt 04.01.2005, 23:33   #2
Muecke
Heerführer

 
Benutzerbild von Muecke
 
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Deutschland
Beiträge: 2,414

Hallo,

ich fasse mich mal kurz, da dieses Thema im Forum sehr oft angesprochen wurde. Über die Suchfunktion wirst Du garantiert Beiträge angezeigt bekommen, welche genaue Auskunft geben. Suche einfach mal nach " wesentliche Teile ", "Waffengesetz", " Teilesätze" u.s.w.
Entschuldige bitte, aber es macht irgendwann keinen Spaß mehr andauernd das gleiche zu schreiben, wenn alles schon mal da war. Die Sachen sind auf alle Fälle gesetzlich geregelt und sind im Waffengesetz und im Kriegswaffenkontrollgesetz genauestens geregelt. Kannst mal hier nachlesen:

http://bundesrecht.juris.de/bundesre...02/inhalt.html

Ansonsten wird selbst ein totaler Rostklumpen, welcher mal eine Schußwaffe war, nach dem Gesetz auch noch als solche angesehen, obwohl damit nichts mehr anzufangen ist. Also äußerste Vorsicht!
Kann z.B. auch noch geladen sein und trotzdem losgehen.
Normalerweise melden das Fundstück, dann wird überprüft, ob die Waffe mit einer Strafsache in Berührung stand und dann auf die WBK oder zum Büchsenmacher, welcher das gute Stück nach genauen Vorgaben kastriert. Wie und was gemacht werden muss, entnimmst Du dem Link von mir. Wenn das alles geschehen ist, kannste das Teil dann als Dein Eigentum betrachten.

MfG Uwe
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Alt 05.01.2005, 19:52   #3
diddlmaus
Themenstarter
Geselle

 
Registriert seit: May 2004
Beiträge: 81

@ mücke,

ich dachte ja nur ich könnte mir hier praktische tips abholen, das waffengesetz kenne ich in groben zügen. ich habe keine lust mir bei solch einem fund von den behörden ans bein pissen zu lassen.

p.s. keine ahnung das hier soviel über dieses thema diskutiert wurde.


gruß diddl
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Alt 06.01.2005, 01:08   #4
Rotti
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Benutzerbild von Rotti
 
Registriert seit: Sep 2000
Ort: Im finstren Bayern / M
Detektor: Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT
Beiträge: 1,832

Tip für gefundene Rostklumpen, die unbedingt mit sollen:

Finde einen Büchsenmacher Deines Vertrauens und speichere seine Tel.Nr. ins Handy. Den Transport von der Fundstelle zu ihm kündigst Du ihm vorher telefonisch an. Transportieren darfst Du sie nämlich. Besser ist es, wenn er das vorher auch weiß. Das minimiert das Risiko etwas, aber:
Die Rechtslage ist dennoch schwammig, weil mit etwas bösem Willen ist die Frage ob das dann ein "Transport" , eine "Inbesitznahme zum Zwecke des Transports" oder "...zum Zwecke der Aneignung" war, gleich auf dem Tisch. Und Du darfst dann auf Deine Kosten und Nerven glaubwürdig darlegen, daß es wirklich nur ein Transport war. Könnte eventuell schwierig werden...
Wir machen hier nicht umsonst so´n Heckmeck um das Thema.

Wenn man´s richtig angehn will, bleibt letztenendes eh nur der Weg über die rote Sammler WBK. Dann kann fast nix mehr schiefgehen.

Bei ´ner Waffe, die noch frisch im Fett liegt ist allerdings eh nicht von einem Weltkriegsrelikt, sondern von einer Straftat auszugehen, und sei es "nur" der illegale Besitz.
Ist n Heikles Thema, das Ganze.
Noch besser ist es, den Jungs von Grün Weiß vor Ort einfach
bescheidzusagen, daß man das Teil zum Büchsenmacher fährt. Die sind zumeist tausend mal besser drauf, als ihr Ruf den Anschein erweckt. (Hallo!? Das sind auch Männer wie wir....mit demselben Hang zum Spielenundundund.) Und wenn man ihnen nicht blöd kommt, ist mit denen oft sehr gut reden.

Einfach mal ausprobieren.
__________________
Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
die Asche bleibt uns doch!
Rotti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2005, 20:42   #5
diddlmaus
Themenstarter
Geselle

 
Registriert seit: May 2004
Beiträge: 81

@mücke,

ich verstehe dich ja. man quatscht sich nicht gerne den mund fusselig.
leider nutze ich die suchfunktionen in den foren nur ungern. das ist für mich so ähnlich wie mit einem lexikon zum stammtisch in die kneipe gehen

@rotti,

danke, das sind praktische tips.

um eins klarzustellen, ich habe keine waffen oder munition gefunden und bin auch nicht scharf drauf so etwas zu finden. es ist jedoch nicht ausgeschlossen das man mal mit so etwas zu tun bekommt (ich habe jedenfalls keinen diskriminator für kriegswaffen an meinem dedektor

alsooo, ich verstehe es so, der besitzer des grundstück oder wald o.ä. muß mit dem sondeln und graben einverstanden sein, der besitzer hat kein interesse an den funden (und was passiert wenn doch) und wenn waffen ins spiel kommen dann die behörden informieren.
was passiert wenn ich die fundwaffe nicht zu einem büchsenmacher bringe sondern die polizei nimmt sie mit, habe ich dann auch noch einen anspruch darauf oder verschwindet sie in den unergründlichen weiten der amtsstuben?
gibt es probleme solche fundwaffen (auch kriegswaffen-vollautomaten) vom büchsenmacher "kastrieren" zu lassen?

gruß diddl
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Alt 07.01.2005, 08:11   #6
MrSheepy
Landesfürst

 
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Wesel, NRW
Detektor: C Scope 770
Beiträge: 970

1. Kastrieren kann die jeder dazu berechtigte Büchsenmacher. Kommt nur auf den Preis an...

2. Wiederbekommen tust Du die Sachen immer, evtl. mit Auflagen! Stellen die Sachen eine Gefährdung dar, kanns aber auch anders aussehen

3. Im normalfall hat man 2-3 Wochen Zeit Funde abändern zu lassen

4. Der Besitzer muss natürlich gefragt werden. Hat er kein Interesse an den Funden Deins, sonst 50:50.

5. Waffen/Munition melden...
__________________
Keine Signatur ist auch ne Signatur!

Geändert von MrSheepy (07.01.2005 um 08:12 Uhr).
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Alt 09.01.2005, 14:31   #7
diddlmaus
Themenstarter
Geselle

 
Registriert seit: May 2004
Beiträge: 81

hallo nochmal,

erst mal danke für die infos.

macht es eigentlich einen unterschied ob es sich um eine "normale" waffe (pistole, karabiener) eine kriegswaffe (mpi, mg) oder gar einen panzer oder geschütz (z.b. 8,8 ) handelt?
ich meine damit ob man all dies auf deko umbauen lassen darf und es behalten kann.

gruß diddl
diddlmaus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2005, 16:58   #8
basti
Registered User
 
Registriert seit: Jul 2004
Ort: ruhrgebiet mitte
Beiträge: 697

diddil wenn du einn panzer haben möchtest ich rede von radpanzer keinen mit ketten
brauchst du einn führerschein wenn du ihn in deutschland fahren möchtest auf der strasse.
auf privatgelände nicht da kannste auch mit kette fahren

man kann alles zur deko umbauen lassen

ich habe mal bei ebay um einen tomahayk marschflugkörper gekämpft der war leer aber sowas macht sich prächtig im garten nur der seetransport aus den staat war einwenig hoch

gruss basti
basti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2005, 19:53   #9
diddlmaus
Themenstarter
Geselle

 
Registriert seit: May 2004
Beiträge: 81

danke für eure antworten.

@basti,

und was sagt der tüv dazu wenn man mit so'n teil vorfährt


gruß diddl
diddlmaus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2005, 19:55   #10
Funker
Geselle

 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Sprockhövel,Ruhrpott,NRW
Beiträge: 63

Was soll der TÜV sagen? Auch in Düsseldorf fuhr einer mit nem Panzer auf der Kö einkaufen.
Carsten
Funker ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
gewehr, knarre, pistole, rostklumpen, waffenfund, waffenrecht


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