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Alt 11.08.2019, 23:35   #1
jabberwocky6
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Ich habe mal auf einem normalen, eingezeichneten Parkplatz geparkt und habe dort einen Strafzettel bekommen. Natürlich habe ich widersprochen. Darauf kam die Antwort, ich hätte neben dem von mir angegebenen Parkplatz geparkt, daher wäre das Knöllchen rechtmäßig. Ich habe dann darauf hingewiesen, dass dies gar nicht möglich wäre, denn dann hätte ich auf der Zufahrtsstraße zu mehreren Häusern geparkt und wäre sicher sofort abgeschleppt worden. Man hat mir dann Recht gegeben und das Verfahren kostenpflichtig eingestellt. Diese Kosten waren doppelt so hoch wie der zu Unrecht erteilte Strafzettel. Vermutlich hätte ich dagegen auch klagen können, doch das war mir dann doch zu dumm. Wenn das Ordnungsamt Geld von einem will, sollte man einfach bezahlen. Alles andere kostet mehr Geld und dazu noch Zeit und Nerven.
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Alt 11.08.2019, 23:43   #2
Donnerstag
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Zitat:
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Man hat mir dann Recht gegeben und das Verfahren kostenpflichtig eingestellt.
Hat man dir nun Recht gegeben oder das Verfahren eingestellt?
__________________
Gruß
Dirk


Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

Otto Von Bismarck
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Alt 12.08.2019, 00:18   #3
Sir Alottafind
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Hast Du per handy oder Festnetz bei der Polizei angerufen?
__________________
Wenn Dir das Leben eine Zitrone gibt, mach Limonade draus!
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Alt 12.08.2019, 08:02   #4
2augen1nase
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Ich habe dem Polizisten meiner Erinnerung nach natürlich nicht gesagt, dass ich in zweiter Reihe parke, aber das war im Kontext sicherlich herauszuhören - Parken gilt aber auch erst ab 3 Minuten als Parken und der Nachbar "genehmigte" mir ja zwischenzeitlich in seiner Einfahrt zu parken.

25€ sind derzeit für mich trotzdem viel Geld, auch wenn ich das zahlen könnte, so ärgert es eben als Opfer noch bestraft zu werden - zumal das ja auch kein Einzelfall ist und alle anderen "ungestraft" davonkommen. Ich habe hier noch NIE gesehen, dass während eines Spiels mal jemand abgeschleppt wurde, völlig egal wo der stand. Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass die Leute die im Parkverbot stehen keine Strafe bekommen - sonst würden sie ja auf dem wesentlich günstigeren Stadionparkplatz parken.


Fairerweise muss ich einen groben Fehler natürlich zugeben: Ich hatte den Notruf gewählt, da ich um die Uhrzeit das Ordnungsamt natürlich nicht mehr erreiche und auch nicht wusste wo ich sonst anrufen sollte - und das hat den Herrn ja (sicher berechtigterweise) ziemlich genervt. Das hat er auch so gesagt, ich habe mich dafür auch entschuldigt und ich dachte der kleine Fehler sei mir verziehen - so wie er sich danach auch verhalten hatte. War ja schon cool, dass er versucht hat mir zu helfen, indem er den Halter des Fahrzeugs zu erreichten versuchte.

Ich bin halt hin und her gerissen... einerseits denke ich genauso: zahlen, Ruhe haben und fertig. Andererseits ist das eine ganz miese Masche, wenn das rechtlich durchkäme, dass ein Beamter per Telefon einen nicht gesehenen sondern vermuteten Vorfall "bezeugt". Stärkt nicht gerade das Vertrauen in das System, bestärkt aber obendrein noch den ganzen Blödsinn der ohnehin mit diesem Fussballverein gerade los ist - das zieht nämlich echt Bahnen und man mag kaum glauben was da im Hintergrund so los wäre. Täte mich nicht wundern, wenn es auch dahingehend Absprachen gäbe.
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Alt 12.08.2019, 11:55   #5
mun_depot
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Interessante Sache; was es nicht alles beim Umgang mit der Polizei so gibt.

Es ist immer leicht, aus der Distanz gut gemeinte Tipps zu geben und "lass' Dir das nicht gefallen" zu rufen, wenn man nicht selbst betroffen ist. Aber ich versuche mal, so sachlich wie möglich Deine Chancen darzustellen.

Denn ich *glaube* Du hast wirklich gute Chancen. Wenn man keine Schuld hat, sollte man dies auch bekunden!

Nach dem ersten Eindruck Deiner Schilderung kann Dir nichts vorgeworfen werden. Es kommt jetzt aber genau auf die zeitliche Abfolge des Geschehens und den Gesprächsinhalt an. Daran mußt Du Dich gut erinnern, denn Deine Erinnerung muß im Zweifelsfall mit der Gesprächsaufzeichnung übereinstimmen.

Ein paar Fragen, um Deine Darstellung weiter zu präzisieren:

1. Hast Du per Handy oder Festnetz bei der Polizei angerufen?
- Sir Alottafinds Frage ist wichtig zur Faktenfindung -

2. Hast Du eine Freisprechanlage (falls Handygespräch)?
- wäre rechtlich sehr hilfreich -

3. War die Dauer des ersten Geprächs kürzer als 3 Minuten und hast Du während des ganzen Gesprächs auf der Fahrbahn gehalten?
- das ist entscheidend für ein legales Halten auf der Fahrbahn -

4. Du hast Dein Fahrzeug bis zum entgültigen Parken nicht verlassen?
- dann ist es ganz klar ein Halten, wenn es unter 3 Minuten bleibt -

5. Was hast Du dem Polizisten gesagt, daß er nun angibt, Du hättest in zweiter Reihe gestanden (geparkt)?
- wichtig für die weitere Vorgehensweise in Verbindung mit den 3 Minuten -

6. Wie ist der Vorwurf konkret formuliert?
- sind z.B. die Gesprächsdauern in Minuten angegeben-

7. Ist Dein Nachbar ein nutzvoller Zeuge?
- wäre super -

Bevor Du die Fragen beantwortest, überlege mal ob auch folgender möglicher Sachverhalt, falls das Gespräch länger als 3 Minuten gedauert hat, zutreffend wäre:

"Habe festgestellt daß Parkplätze und Einfahrt belegt sind. Auf der Fahrbahn angehalten und über Handy-Freisprechanlage*1 die Polizei angerufen. Sachverhalt im Telefonat wie bereits angegeben. Während des laufenden Telefonats in eine legale freie Parklücke*2 um die Ecke eingeparkt."


*1) nur bei polizeilicher Nachfrage angeben; ansonsten jegliche Angabe wie mit dem Handy telefoniert wurde erstmal auslassen.

*2) laut StVO §12 (3) 3. ist Parken auch vor Grundstücksein- und -ausfahrten unzulässig. Per Gesetz ohne Ausnahme. Ob eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers dies aufhebt, weiß ich nicht. Also besser erstmal nichts dergleichen aussagen.


Ein paar weitere allgemeine Gedanken zur Sache (was mir noch so eingefallen ist):

Der Polizist ist telefonischer Ohrenzeuge. Er hat also am Telefon die Dinge gehört, zu denen er am Hörer in der Lage war. Dazu gehören Deine Sprache, deren Inhalt und eventuelle Nebengeräusche (z.B. laufender Motor, Bremsgeräusche, Anfahrgeräusch). Nicht mehr und nicht weniger. Wobei Nebengeräusche durch Filter im Handy meistens so gut unterdrückt werden, daß sie beim Gesprächpartner nicht zu hören sind (davon kann erstmal ausgegangen werden). Die Aufzeichnung des Gesprächs durch die Polizei könnte später als Beweis herangezogen werden. Diese Aufzeichnung gibt die exakte zeitliche Abfolge der einzelnen Gespräche wieder, ohne aber die Geschehnisse in der Zeit zwischen den Telefonate wiedergeben zu können. Leider kann nur ein Anwalt Einblick in die Ermittlungsunterlagen (Aufzeichnung der Gespräche) erhalten.

Warnblinklicht ist nicht zulässig ohne tatsächliche Gefahr. Dementsprechend hast Du (falls nicht anders im Telefonat angegeben) selbstverständlich keinen Warblinker angehabt, sondern nur Rechtsblinker. Dies für den Fall, daß der Blinker doch in der Gesprächsaufzeichnung hörbar ist, bzw. es von Dir im Gespräch gesagt wurde.

Mache Dir keine Gedanken den Notruf gewählt zu haben. Das wird Dir ja nicht vorgeworfen.

Vielleicht ist Deine Frage auch in einem speziellen Verkehrsrechtsforum gut aufgehoben.

Für die Presse ist das nichts. Daran haben die keinerlei Interesse.

Üblicherweise wird als Zahlungsziel für die Ordnungswidrigkeit eine Woche angegeben. Ist so beabsichtigt. Das soll Zeitdruck und Zahlungsbereitschaft bewirken. Überlege trotzdem gründlich was Du machen möchtest. Du kannst auch erstmal einen Einspruch ohne Begründung einlegen, dies der Behörde so mitteilen, die Begründung formulieren und später nachreichen. Ein Einspruch würde allerdings wahrscheinlich mit oder ohne Begründung zwangläufig zu einem Bußgeldverfahren führen. Das Bußgeldverfahren kannst Du problemlos durchlaufen, wenn Dir nichts nachgewiesen werden kann.
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Alt 12.08.2019, 12:33   #6
Zappo
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Zitat:
Zitat von mun_depot Beitrag anzeigen
.....Wenn man keine Schuld hat, sollte man dies auch bekunden! .......
SO siehts aus. Wenn ich bei was erwischt werde, was ich getan habe, dann zahle ich. Wenn ichs nicht getan habe, widerspreche ich.

Also die ganze Sache kommt mir ziemlich hanebüchen vor - haben die Jungs vor Ort da nicht Wichtigeres zu tun als einen Verstoß herbeizuphantasieren?

Jemand, der im Revier sitzt, kann doch nicht als AUGENzeuge dienen, wegen einer versperrten Einfahrt nicht weiterzufahren ist nicht Parken in der zweiten Reihe, sondern maximal Halten. Vielleicht auch nur verkehrsbedingtes Halten.

Klar, man kann solche Auseinandersetzungen auch verlieren. Aber dann hat man zumindest schriftlich, WER hier die Id*oten sind.

Gesetzt der Fall, es ist alles genau so wie geschildert, dann wundert mich der Antrieb für dieses Spielchen doch sehr. Wer sich als Polizist angesichts so eines völlig belanglosen Vorfalls für so ein Konstrukt hergibt, ist m.E. nicht würdig, so eine Uniform zu tragen.

Da ist wohl das Gegenteil von "Freund und Helfer". Und nein, ich bin weder Wut- noch Reichsbürger - aber ich würde doch gutheißen, wenn die Polizei ihre Sache richtig macht - und sich SO automatisch den Respekt verdient, der ihr von vernünftigen Leuten entgegengebracht wird.

Gehört allerdings auch ne sinnvolle "Besatzung" dazu.

Gruß Zappo
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Alt 12.08.2019, 12:21   #7
Sir Alottafind
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Notruf wegen so einer Sache anzurufen war prinzipiell ungeschickt. Da rufen nicht nur Parkverhinderte an, auch sonstwie alles, was mit echtem Notruf
nix zu tun hat. Deshalb war der Herr wohl ungehalten; hat Dir aber trotzdem zu helfen versucht.... .

Hättest bei der regulären Polizeidienststellennummer anläuten müssen. Hier weiteres .

Wennst beim Anruf im in zweiter Reihe stehendem Fahrzeug gesessen bist, wäre ein Einspruch gegen die Vorhaltung natürlich sehr gut und erfolgreich möglich.

Gleich ein Vertrauen in 'das System' verlieren, wegen so was?

Um sich tiefer und erkenntnisreicher mit dem Fall auseinanderzusetzen, ist der Stuhl beim Anwalt (Rechtschutz?) oder diverse Juraseiten sicher besser geeignet als eine Sondlerseite. Sonst grämst Du Dich ewig.
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