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Alt 25.04.2021, 18:13   #1
36Sandhase41
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Axtkopf mit Überraschung

Beim Reinigen des Axt/Beilkopfes sind wir erstmal aus allen Wolken gefallen,
als sich in dem Stielloch erst eine, dann eine zweite Münze
gezeigt hat.....

Dann kam die Erkenntnis

Schon grausam, das ganze mit Münzen zu fixieren,
egal ob sie was Besonderes oder (wie in diesem Fall)
eben nicht sind.
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Alt 28.04.2021, 20:38   #2
trilobit
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Kannst du den axtkopf mal bitte auf die seite legen und ein bild machen??

Danke
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Fotowettbewerbgewinner März 2020 & Kettengliedmagnettesterfinder und seit dezember 2021 professionellen ghostwriteraufdensenkelgeher

-Angesichts derart sinnfrei angewandter Mathematik, streiche ich die Segel und komme stattdessen einfach mit-
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Alt 28.04.2021, 20:42   #3
36Sandhase41
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Zitat:
Zitat von trilobit Beitrag anzeigen
Kannst du den axtkopf mal bitte auf die seite legen und ein bild machen??

Danke
Ja, mach ich morgen gerne
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Alt 28.04.2021, 20:46   #4
trilobit
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Dankeschön!

Sieht zwar nach maschinengeschmiedet aus aber nur zur sicherheit!
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Alt 29.04.2021, 08:39   #5
DenOlli
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Wenn du im Wald stehst und sonst nichts hast, sind halt auch Münzen gut. Und: stell dir vor im Baumarkt liegt ein Keil für 1,50€, dann liegt es nahe ein 1€ Stück als Keil zu missbrauchen. Mal abgesehen davon dass es verboten ist, Geld zu zertsören. (Nein, an der Börse wird kein Geld verbrannt, es hat nachher nur ein anderer)
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Alt 29.04.2021, 08:53   #6
Spürhund
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Mit "Geld" kannst du machen was du willst (in der BRD):

"Euro-Banknoten und -Münzen sind Sachen im Sinne von § 90 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB). An Sachen kann jeder Eigentum gemäß den allgemeinen
zivilrechtlichen Regeln (§§ 929 ff. BGB) erwerben. Banknoten und Münzen
gehören somit demjenigen, dem sie übereignet worden sind, und sind kein
Eigentum der Notenbanken oder "Staatseigentum". Grundsätzlich kann der
Eigentümer mit ihm gehörenden Sachen (und damit auch mit Euro-Bankoten oder
-Münzen) in den durch die Rechtsordnung gesetzten Grenzen nach Belieben
verfahren. Allerdings weisen wir darauf hin, dass wir für mutwillig
beschädigte Banknoten oder Münzen keinen Ersatz leisten. Der Beschädiger
trägt daher das Risiko, dass eine von ihm mutwillig beschädigte Banknote
oder Münze von Dritten im Zahlungsverkehr nicht mehr angenommen und daher
faktisch wertlos wird. Zudem möchten wir noch auf § 3 Abs. 3 des
Münzgesetzes hinweisen. Danach ist niemand "verpflichtet, Euro-Münzen und
deutsche Euro-Gedenkmünzen anzunehmen oder umzutauschen, die durchlöchert,
verfälscht oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind".

Quelle: Bundesbank
https://www.emuenzen.de/forum/thread...praegen.48986/
__________________
Gruß
Hubertus

"Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
Albert Einstein
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Alt 29.04.2021, 10:44   #7
36Sandhase41
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Zitat:
Zitat von DenOlli Beitrag anzeigen
Wenn du im Wald stehst und sonst nichts hast, sind halt auch Münzen gut. Und: stell dir vor im Baumarkt liegt ein Keil für 1,50€, dann liegt es nahe ein 1€ Stück als Keil zu missbrauchen. Mal abgesehen davon dass es verboten ist, Geld zu zertsören. (Nein, an der Börse wird kein Geld verbrannt, es hat nachher nur ein anderer)
Das sind jetzt gleich 2 traurige Wahrheiten
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Alt 29.04.2021, 10:52   #8
36Sandhase41
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Zitat:
Zitat von Spürhund Beitrag anzeigen
Mit "Geld" kannst du machen was du willst (in der BRD):

"Euro-Banknoten und -Münzen sind Sachen im Sinne von § 90 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB). An Sachen kann jeder Eigentum gemäß den allgemeinen
zivilrechtlichen Regeln (§§ 929 ff. BGB) erwerben. Banknoten und Münzen
gehören somit demjenigen, dem sie übereignet worden sind, und sind kein
Eigentum der Notenbanken oder "Staatseigentum". Grundsätzlich kann der
Eigentümer mit ihm gehörenden Sachen (und damit auch mit Euro-Bankoten oder
-Münzen) in den durch die Rechtsordnung gesetzten Grenzen nach Belieben
verfahren. Allerdings weisen wir darauf hin, dass wir für mutwillig
beschädigte Banknoten oder Münzen keinen Ersatz leisten. Der Beschädiger
trägt daher das Risiko, dass eine von ihm mutwillig beschädigte Banknote
oder Münze von Dritten im Zahlungsverkehr nicht mehr angenommen und daher
faktisch wertlos wird. Zudem möchten wir noch auf § 3 Abs. 3 des
Münzgesetzes hinweisen. Danach ist niemand "verpflichtet, Euro-Münzen und
deutsche Euro-Gedenkmünzen anzunehmen oder umzutauschen, die durchlöchert,
verfälscht oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind".

Quelle: Bundesbank
https://www.emuenzen.de/forum/thread...praegen.48986/
Also, wenn ich ein romantisches Feuer im Kamin haben will
und Aufgrund von Faulheit im Sommer kein Brennholz habe
ist es legal mit ein paar flackernden Scheinchen die Füße zu
wärmen.... Au ja, den Spaß gönn ich mir, wenn der Lottojackpot
geknackt ist

Im Ernst, dachte auch, dass das Zeugs dem Staat gehört,
lieben Dank für die Info
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Alt 29.04.2021, 10:54   #9
36Sandhase41
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