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17.10.2017, 09:29 | #1 |
Heerführer
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Bitte auch immer die neue (veränderte) rechtliche Situation bedenken. Das WaffG wurde überarbeitet.
Inwieweit auch nicht abgeschlagene Zündhütchen darunter fallen könnte ja mal einer mit Ahnung bekannt geben!
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Gruss Matthias |