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Alt 08.11.2018, 21:39   #1
Eisenknicker
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Suche nach Hufeisen Genehmigungspflichtig?

Kann mir jemand sagen ob ich in NRW (Bereich der Archäologen in Olpe) für ein Reitverein auf deren Pferdewiesen den Boden von verlorenen Hufeisen ohne Genehmigung mit Detektor absuchen darf?

Durch die verlorenen Hufeisen besteht eine Verletzungsgefahr für die Pferde!

Nachtrag: Gebiet ist, so weit bekannt, absolut historisch unbedeutend!

Grüße Michael
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„Denn nicht durch Worte, aber durch Handlungen, zeigt sich wahre Treue und wahre Liebe.“ — Heinrich Von Kleist
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Alt 08.11.2018, 21:51   #2
Gimbli
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Ganz ehrlich Micha?
In dem Fall würde ich nicht groß fragen,
sondern machen.

Gruß Michael
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Alt 08.11.2018, 23:16   #3
chabbs
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Aaaaaaaalso.

Für eine Wiese würdest Du in NRW so oder so nicht ohne riesigen Aufwand eine Genehmigung bekommen. Rein theoretisch besteht sicher eine Genehmigungspflicht.


Da ich aber einige Armbrust- und Bogen-Vereine kenne, die keine Lust haben jeden Monat zig Euro für neue Pfeile auszugeben, und diese fast immer mit einem einfachen Metalldetektor wieder gesucht werden... keine Chance, dass eine Suchgenehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz auch nur irgendjemanden außer eben in der Theorie interessieren würde.

Wer viel fragt...

Mach einfach. Und wenn dann der Staffordshire-Hoard Westfalens dabei zum Vorschein kommt, kann man den immer noch melden.
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Alt 08.11.2018, 23:18   #4
oliver.bohm
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Solange du keinen Spaten dabei hast, dürfte man dir die Oberflächensuche wohl glauben.. Und du keine Spur von Markierungen hinter dir läßt...
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Alt 08.11.2018, 23:56   #5
Caddy-MVP
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Da du keine Bodendenkmäler bergen willst, fällt es nicht unter die Bestimmungen des DSchG NRW. Sonst:
Zitat:
§ 13
Ausgrabungen

(1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden.

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet.

(3) Die Erlaubnis kann mit Auflagen und unter Bedingungen erteilt werden, die die Planung und Ausführung der Grabung oder Bergung, die Leitung durch vorgebildete Fachkräfte, die Behandlung und Sicherung der Bodenfunde, die Dokumentation der Grabungsfunde, die Berichterstattung und die abschließende Herrichtung der Grabungsstätte betreffen. Sie kann auch unter der Bedingung erteilt werden, daß die Ausführung nach einem von der Oberen Denkmalbehörde gebilligten Plan erfolgt.
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Alt 09.11.2018, 14:36   #6
chabbs
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Zitat:
Zitat von Caddy-MVP Beitrag anzeigen
Da du keine Bodendenkmäler bergen willst, fällt es nicht unter die Bestimmungen des DSchG NRW. Sonst:
Nur, weil diese falsche Behauptung nicht unwidersprochen stehenbleiben sollte: man muss nicht explizit nach BD suchen, um unter die Genehmigungspflicht zu fallen.

Das haben einige Prozesse in unserer Gegend in den letzten Jahren deutlich bewiesen.
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Alt 09.11.2018, 14:39   #7
Caddy-MVP
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Beiträge: 171

Zitat:
Zitat von chabbs Beitrag anzeigen
Das haben einige Prozesse in unserer Gegend in den letzten Jahren deutlich bewiesen.
Ich bitte um ein überprüfbares Beispiel.
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Alt 09.11.2018, 18:26   #8
Zappo
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Zitat:
Zitat von Caddy-MVP Beitrag anzeigen
Ich bitte um ein überprüfbares Beispiel.
Ich auch. Ich finde nur was mit "Suche nach HISTORISCHEN Hufeisen zum Zwecke der Altwegeauffindung".

Ich finde das alles einigermaßen bescheuert. Wenn ich nix Böses mache, dann mache ich nix Böses. Auch wenn ich von "Personen mit Klatsche" dafür bestraft werde.

Gruß Zappo
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Alt 09.11.2018, 15:03   #9
fleischsalat
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Beiträge: 7,787

Zitat:
Zitat von chabbs Beitrag anzeigen
Nur, weil diese falsche Behauptung nicht unwidersprochen stehenbleiben sollte: man muss nicht explizit nach BD suchen, um unter die Genehmigungspflicht zu fallen.

Das haben einige Prozesse in unserer Gegend in den letzten Jahren deutlich bewiesen.

Richtig!

Zu Hufeisen, allerdings in NDS, gibt es ein schönes Beispielurteil!
__________________
Willen braucht man. Und Zigaretten!
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Alt 09.11.2018, 10:24   #10
Zappo
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Beiträge: 2,387

Zitat:
Zitat von Eisenknicker Beitrag anzeigen
Kann mir jemand sagen ob ich in NRW (Bereich der Archäologen in Olpe) für ein Reitverein auf deren Pferdewiesen den Boden von verlorenen Hufeisen ohne Genehmigung mit Detektor absuchen darf?
Also ich bin ja kein Sondengänger.

Aber ich kann mir - abseits verbotener Sucherei - ohne Probleme zwei Handvoll Tätigkeiten vorstellen, die man mit dem Detektor machen kann, ohne daß das bei normalen Leuten den Bezug zur Schatzsuche tangieren würde - und die ich auch ohne nachzudenken machen würde bzw schon gemacht habe. Ob das nun die Suche nach Pfeilen, Hufeisen, Schlüsseln, Häringen oder "rumspielen" ist.

Wer das irgendwie reklamiert, wenn die Eckdaten eine dermaßen harmlose Sprache sprechen, der hat einen an der Klatsche. Sollte man in DIESE Fänge geraten, dann hat man zumindest die Gelegenheit, das den Betreffenden laut und mehrmals zu verdeutlichen.

Besser wäre natürlich, gleich rechtliche Schritte einzuleiten. "Leuten mit Klatsche" sollten wir im Interesse des Gemeinwesens gegentreten.

Ein Detektor ist kein verbotener Gegenstand, den für etwas zweckgebunden auf eigenem Grund als Werkzeug einzusetzen ist keine verbotene Schatzsuche, mein Messer im Rucksack ist keine Waffe, sondern zum Vespern und die Spritze in meinem Werkzeugkasten ist auch kein Indiz für Rauschgiftkonsum, sondern dafür, daß ich mein Moped öle.

Ein wenig mehr "Courage des ehrlichen Mannes" kann grundsätzlich nicht schaden.

Nur weil manche beim Buddeln auf dem Bodendenkmal schutzbehaupten, sie würden den Autoschlüssel vom Onkel suchen, ist das Suchen eines Autoschlüssels trotzdem nicht verboten. DER Umkehrschluß funktioniert nicht.

Gruß Zappo
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