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Alt 21.07.2017, 17:28   #1
Zappo
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Zitat von allradteam Beitrag anzeigen
Schon mal was von biometrischen Daten in den neuen Ausweisen gehört? Und? Dämmert es?
Ich bezweifle stark, daß das im Normalfall zur Eintreibung von 10 Euro - Strafzetteln herangezogen wird. Da ist ein automatischer Brief an den Halter denn doch einfacher.

Mal ganz zu schweigen davon, daß da entsprechend meist lausiger Blitzerauflösung bundesweit sicher mehrere Verdächtige in Frage kommen. Ich glaube auch nicht, daß alle im Perso ein in Hinsicht "biometrischer Daten" unbearbeitetes Bild abgeben. Dämmerts?

Gruß Zappo
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Alt 22.07.2017, 14:23   #2
Shakerz
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Zitat:
Zitat von allradteam Beitrag anzeigen
Schon mal was von biometrischen Daten in den neuen Ausweisen gehört? Und? Dämmert es?

Das ist nun wirklich Science-Fiction...
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Alt 24.07.2017, 09:04   #3
dcag99
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zumal zu einem guten vergleich auch das blitzerfoto biometrisch sein müsste ;-)
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Gruss Matthias
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Alt 24.07.2017, 21:22   #4
Michael aus G
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Ich hab ne Verkehrsrechtschutz der ARAG. Die kümmert sich um sowas gerne...
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Alt 24.07.2017, 22:28   #5
Sorgnix
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... dieser Thread ist mittlerweile sowas von abgefrühstückt

Wg. der par Tacken wird hier ganz schön Wind produziert.

Rechtschutz ist u.U. vielleicht auch ganz nett.
... anständig fahren ist auf Dauer aber billiger


Gruß
jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

(Heiner Geißler)
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Alt 25.07.2017, 11:50   #6
Michael aus G
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Wie immer gehts beim Knöllchen ums Prinzip, ala Behörden vs Bürger...
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Alt 02.09.2017, 02:43   #7
torstenk
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irgendwie steckt hier gefährlich viel Halbwissen drinn.

Verjährung: der tatsächlich Betroffene muss innerhalb von 3 Monaten ab Tag der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit angehört worden sein.

Wird der Fahrzeughalter angeschrieben ( der nicht selbst der Betroffene ist ) lohnt es sich schon, die Anhörungs und Postlaufzeiten auszunutzen. Die Antwort: Ich wars nicht, und weiß auch nicht wer, kann sinnvoll sein.

Wird der unter selber Wohnanschrift wie der Halter wohnende Fahrzeugführer direkt als Betroffener angeschrieben. Es ist anzunehmen, das ein einfacher Lichtbildabgleich erfolgt ist, manchmal war man auch schon beim Nachbarn fragen (bei Bußgeldern).

Zur Unterbrechung der Verjährungsfrist reicht die Anordnung der Anhörung des tats. Betroffenen. Dann beginnt die Frist neu zu laufen.

Falls die Drei Monate schon rum sind und man testet immer noch aus, wer es war, könnte man sich dann zu erkennen geben.

Bei Parkverstößen sollte man sich überlegen was günstiger ist:

die Verwarnung oder die Verfahrenskosten bei Bußgeld gegen Halter (ca 28,50)


übrigens, stellt solche Fragen lieber im

www.verkehrsportal.de

das ist da kompetenter
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Alt 06.09.2017, 11:43   #8
Shakerz
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Zitat:
Zitat von torstenk Beitrag anzeigen
übrigens, stellt solche Fragen lieber im

www.verkehrsportal.de

das ist da kompetenter

Wäre mir noch nie aufgefallen...


Gruß

S.
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