24.03.2018, 19:12 | #51 |
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@Borsto.
Davon mal abgesehen das ich bezweifle das du die in der angeführten Position befindest, erkläre mir doch mal nach juristischen Grundsätzen(ist ja dein täglich Brot) wie ich an einer Sache Eigentum erwerben kann wenn der tatsächliche Eigentümer nicht zustimmt. Ich zitiere hier wieder aus deinem täglich Brot:Eigentum - Definition, Schutz im Grundgesetz und Unterschied zu Besitz Zitat:"Das Eigentum stellt eine Rechtsposition zu einer bestimmten Sache dar. Häufig spricht man in diesem Zusammenhang auch von einem sogenannten Herrschaftsrecht. Das bedeutet, dass der Eigentümer nach Belieben mit seiner Sache verfahren darf. Er darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen." Mir ist schon klar wenn du tatsächlich Mitarbeiter einer Bundesbehörde bist, kannst du natürlich kein abweichende Meinung zum faktischen Recht haben, wie zB Völkerrecht aber auch du kannst nicht drum rum das die brd als 1949 gegründeter Staat niemals tatsächlicher Eigentümer an Sachen erwerben kann die dem DR gehören. Das ist juristisch schlicht nicht möglich. Natürlich haben viel schlauere Köpfe wahr Wunderwerke an Rechtsverbiegung produziert die Otto Normalbürger erklären warum das so ist aber ich kann dir versichern, schon weit schlauere Herren, zB ein Karlsruher Richter a.D. mir nicht erklären wie ein Staat der erst später gegründet wurde, Eigentum an etwas erwerben kann. Außer natürlich durch seine eigenen "Erklärungen". Und da sind wir wieder da wo ich mich einfach zu deinem Erben erkläre. Ganz offiziell sogar. Am Schluss noch der Hinweis das eine Klage völlig unnötig ist da wir bereits in der Praxis so gearbeitet haben wie beschrieben, wir haben im Vorfeld einer Herausgabe widersprochen(Fluggerät) weil kein Nachweis vorlag das das DR die Maschine jemals bezahlt hat und da wir im Auftrag der Donier Stiftung unterwegs waren hat man auf Klage verzichtet weil das Gerät so oder so im Museum landet. Wir haben lediglich knapp 100 DM für neue Rasensaat bezahlen müssen. In einem anderen Fall konnten wir wie schon geschrieben das Gerät zum Schrottpreis von der OFD erwerben. Auch wenn es nicht einfach zu verstehen ist, es gibt einen Unterschied zum den juristischen Fakten und den realen. Ich habe bei allem immer dazu geschrieben "juristisch" kann die brd nicht der Eigentümer sein.
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24.03.2018, 19:16 | #52 |
Bürger
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24.03.2018, 22:40 | #53 | |
Ratsherr
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Zitat:
ich empfange von Ihnen nur wirres Zeug und mag mich fortan nicht mehr mit Ihnen unterhalten. Ende. |
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24.03.2018, 22:46 | #54 | |
Moderator
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danke ...
aber dann reicht mir schon der erste satz: Zitat:
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25.03.2018, 10:41 | #55 |
Bürger
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Hier wir die Bedeutung nochmal genauer erläutert: https://books.google.de/books?id=EBS...rdnung&f=false http://www.ofg.uni-osnabrueck.de/jah...on_Heinegg.pdf . |
25.03.2018, 11:49 | #56 |
Moderator
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alles gut und recht, aber wo ist die besatzungsmacht??
>>> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Besatzungsmacht >>> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Besatzungsstatut
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ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!? dr. koch - "1984" Geändert von ghostwriter (25.03.2018 um 12:36 Uhr). Grund: ergänzung |
25.03.2018, 19:39 | #57 |
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Wenn das so wäre das die BRD keinen Eigentumsanspruch auf hergestellte Dinge und Gebäude von vor 1945 hat,
Wem gehört dann der mittelalterliche Münzschatz den ich auf einem Brandenburger Acker ersondelt habe und dessen Eigentümer nicht mehr festellbar ist?
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25.03.2018, 19:48 | #58 |
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Ich entnehme Ihren Worten das sie das auch nicht erklären können, danke. Wie gesagt, das ist ein rein juristische Problem das zur Zeit nicht lösbar ist.
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25.03.2018, 19:55 | #59 | |
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Zitat:
Das bestreite ich ja auch gar nicht, ich spreche nur über die juristischen Probleme die theoretischer Natur sind.
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25.03.2018, 20:02 | #60 |
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Dann kann ich juristisch das deutsche Denkmalschutzgesetz aushebeln indem ich darauf klage das der Eigentümer des mittelalterlichen Münzschatzes nicht zugestimmt hat das die BRD neuer Eigentümer werden sollte?
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