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24.03.2018, 02:00 | #1 | |
Banned
Heerführer
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Zitat:
Ohne jetzt kleinlich zu sein, es ist juristisch nicht möglich das Eigentum ohne Zustimmung an einen anderen übergeht, also nicht so ohne weiteres. Noch mal, die brd ist ein Staat auf dem Geländes des DR(Nix mit Reichsbürger zu tun, Bundesverfassungsgerichturteil). Einfach erklärt bin ich nach deiner Pleite und der Prügelei in dein Haus gezogen und bewohne die untere Etage. Das seit 70 Jahren, meine Kinder, ihre Kinder etc, ich benutz dein Auto, Fahrad etc, alles soweit klar? Das ist der "Status Quo". Und wenn ich da etw 300 Generationen lang wohne, ist es juristisch immer noch dein Eigentum, nicht meins oder das meiner Nachfahren. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Real ist es natürlich so das die brd auf "ihrem" Geltungsbereich macht was sie will, solange Onkel Sam nichts gegenteiliges befiehlt. Nochmal, das sich die brd zum Nachfolger "erklärt" hat, bdeutet nicht das sie es juristisch gesehen auch ist. Ich kann mich auch zu deinem Erben "erklären", wenn ich ne Armee und Polizei habe um das durchzusetzen, sollst mal sehen wie schnell ich deinen Besitz "erbe". Bitte immer merken einmal "juristisch", einmal "real". Ist ein Unterschied und wie das abläuft hab ich bereits erklärt. Danke das wir das so gesittet diskutieren können.
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen. |
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24.03.2018, 02:53 | #2 | |
Ratsherr
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Zitat:
Wer ist Onkel Sam und wo manifestiert sich irgendeine Befehlsgewalt von Onkel Sam gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ?. Wer schafft es, 300 Generationen irgendwo zu wohnen, ohne dass dieses Tun irgendwann juristisch geklärt wird ?. borsto |
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24.03.2018, 10:05 | #3 |
Banned
Heerführer
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Beiträge: 4,029
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Omg, du bist ja wirklich komplett ahnungslos. Bitte erlese dir mal fundamentales Grundwissen, dann können wir weitermachen. Wer nicht mal weiß wer mit „ Onkel Sam“ gemeint ist sollte ev nicht versuchen an so einer komplizierten Diskussion mitzureden. So etwas kann man nicht RTL 2 gerecht in 3Sätzen erklären schon gar nicht wenn rudimentäres Wissen zur Materie fehlt. Ps: Zu den 300 Generationen mal googeln „Konstantinische Schenkung“
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen. Geändert von Frank Enstein (24.03.2018 um 10:18 Uhr). |
24.03.2018, 12:32 | #4 | |
Ratsherr
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Zitat:
Seit 25 Jahren und knapp zwei Monaten bin ich bei der Bundesvermögensverwaltung, seit 2005 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben(BImA), in Koblenz beschäftigt und habe fast täglich mit dieser Materie zu tun. Rechtlich als auch fiskalisch. Der Fachbereich ist mir von der derzeit gültigen Rechtsauffassung durchaus vertraut, daher benötige ich keine Belehrungen über nicht vorhandenes fundamentales und rudimentäres Grundwissen. Die gegenwärtige Rechtauffassung ist, dass Rüstungsgüter, die mit Mitteln des Reiches für die Wehrmacht erworben wurden, also der Karabiner, das Krad oder der Flugzeugmotor u.v.a.m., sehr wohl bewegliches Reichseigentum sind und mit Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich in Bundeseigentum übergingen, sofern sich der fragliche Gegenstand im Geltungsbereich des Grundgesetzes befand. Diese Rechtsauffassung ist auch noch durch keine Beklagung oder Heranziehung übergeordneter Rechte wie der Haager Landkriegsordnung in Zweifel gezogen worden, da es sich um Vorgänge handelt, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abspielen. "Uncle Sam" ist mir seit vielen Jahrzehnten ein Begriff. Es ist die jenige Figur, die auf Plakaten in den Jahren des Ersten Weltkrieges in den USA für den Eintritt in die U.S. Army warb ("I want youfor U.S. Army"). Danke wiederum für die Belehrung der Unwissenheit. Sollten fachliche oder rechtliche Fragen zum Umgang mit ehemaligem Reichseigentum bestehen, bin ich gerne bereit, diese zu beantworten, auch über PN. borsto |
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24.03.2018, 12:44 | #5 |
Heerführer
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Detektor: der gesiebte Sinn ;-)
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Themenstarter
Hallo und Guten Tag ,
moin Borsto, wo darf ich mich einlesen( " Diese Rechtsauffassung ist auch noch durch keine Beklagung oder Heranziehung übergeordneter Rechte wie der Haager Landkriegsordnung in Zweifel gezogen worden, da es sich um Vorgänge handelt, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abspielen"), gibt es da evtl. einen Link, eine offizielle Anweisung, o.Ä.? Gruss U.R.
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24.03.2018, 13:13 | #6 | ||
Moderator
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Zitat:
aber vielleicht bin ich auch nur zu blöd zum recherchieren ... Zitat:
und an weiterführenden infoquellen des kollegen borsto, wäre ich auch interessiert!! danke
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ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!? dr. koch - "1984" |
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24.03.2018, 19:16 | #7 |
Bürger
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24.03.2018, 18:05 | #8 | |
Ratsherr
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Zitat:
hierzu gibt es keine offizielle Anweisung, sondern nur den Text des Artikel 134 GG mit der entsprechenden Auslegung und der Kommentare dazu. Der Text ist recht eindeutig: "Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen" Da gibt es eigentlich keine Schlupflöcher oder Hintertüren, um die höchste Gesetzesinstanz der Bundesrepublik Deutschland zu umschiffen. Es gibt eine Menge Links zu diesem Artikel mit Kommentaren im Netz. Eigentlich kann nur auf dem Klageweg eine andere Vorgehensweise herbeigeführt werden, am Besten über den Bundesgerichtshof (BGH). Ein gutes Beispiel dafür ist ein Urteil von 1956, bei dem der BGH feststellte, dass ehemalige Westwallbunker, aber auch ehemalige Verteidigungsanlagen, sich im Eigentum des Bundes und nicht im Eigentum des Grundeigentümers sich befinden, seien sie auch noch so fest mit dem Grund und Boden verbunden. Vielleicht sollte der Kollege Frankenstein oder auch Sie sich über eine Klage eine neue Rechtsauffassung nach nunmehr 60 Jahren herbeiführen. borsto |
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24.03.2018, 16:39 | #9 | |
Landesfürst
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24.03.2018, 18:23 | #10 | |
Ratsherr
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Zitat:
Nein, es gibt keinen Finderlohn. Es sei denn, es würde sich um solch herausragende Dinge wie das Bernsteinzimmer oder den selbst gezeichneten Entwurf einer einer funktionierenden Atombombe durch Adolf Hitler handeln. Dann könnte man in Verhandlungen über einen Finderlohn treten. Funde außerhalb des Geltungsbereiches des GG gelten grundsätzlich als Beute des jeweiligen Staates. Ein Sturmgewehr 44, welches sich in Belgien befindet, ist den belgischen Gesetzen unterworfen. Kommt dieses Sturmgewehr 44 nach Deutschland in eine Sammlung (oder irgendetwas gesetzkonformes in D), ist es nicht mehr dem Artikel 134 GG unterworfen, sondern im Besitz des Eigentümers. borsto |
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