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Alt 03.04.2019, 03:14   #1
wobo
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Kalischächte im Wendland

Moin Leute
Ich habe gestern drei ehemalige Kalischächte besucht,

http://www.damals-im-wendland.de/1900-Nauden.htm

dabei ist mir am Schacht "Wendland" etwas merkwürdiges aufgefallen.
Diese Anlage ist mit einem neueren Zaun weitläufig abgespert
und ein neues Schild verbietet das Betreten ( siehe Anlage)

Kann es wirklich sein, das hier noch Gesetze/Verordnungen aus dem 3.Reich gelten ...

Gruß Wolf
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Alt 03.04.2019, 13:24   #2
ghostwriter
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Post

vielleicht hier mal nachfragen:

Zitat:
Das Bergarchiv Clausthal verwahrt das im ehemaligen Oberbergamt Clausthal bzw. in seinen Vorgängerbehörden
seit dem 16. Jahrhundert entstandene Archivgut aus der Harzer Bergbauverwaltung, die bis ins 19. Jahrhundert auch
allgemeine Verwaltungsaufgaben wahrnahm.
https://www.lbeg.niedersachsen.de/wi...sthal-666.html

eventuell bekommst du ja auskunft!?


interessieren würde es mich auch ...
__________________

ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"
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Alt 03.04.2019, 14:29   #3
wobo
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Moin
Danke für den Link, ich habe dort mal eine Anfrage gemacht.

Gruß Wolf
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Alt 03.04.2019, 18:31   #4
Deistergeist
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Was kommt euch daran ungewöhnlich vor?
Das Gelände steht noch unter der Aufsicht der Bergbehörde.

GA Thomas
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"The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

Queen. Their classic line-up was Freddie Mercury (lead vocals, piano), Brian May (guitar, vocals), Roger Taylor (drums, vocals) and John Deacon (bass).
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Alt 03.04.2019, 19:34   #5
ghostwriter
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Post

Zitat:
Kann es wirklich sein, das hier noch Gesetze/Verordnungen aus dem 3.Reich gelten ...
das gelbe schild ... bzw. der text ... genauer das datum!?
__________________

ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"
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Alt 03.04.2019, 21:21   #6
Haldenschreck
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Moin,
so neu ist der Zaun nun auch nicht.

Zum Schild: Das BGB wimmelt nur so von Gesetzen, die noch aus Kaiser's Zeiten stammen. Wenn die ABVO zum Zeitpunkt des Schildanbringens noch von 1945 gültig war, dann kommt sie aufs Schild, auch wenn dieses erst z.B. 1970 angeklöppelt wurde. Später gelten die "Nachfolge-Gesetze und -verordnungen". Also: Der Text des Hinweisschildes ist immer noch gültig!

'auf!
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung. Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, dass ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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Alt 03.04.2019, 21:42   #7
wobo
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Ort: Uelzen
Beiträge: 1,180

Zitat:
Zitat von Haldenschreck Beitrag anzeigen
Moin,
so neu ist der Zaun nun auch nicht.
Nun ja, er ist Kunststoffummantelt und die Befestigung
des Schildes ist Torx ...

Gruß Wolf
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Alt 04.04.2019, 20:49   #8
Haldenschreck
Bürger

 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Nds.
Beiträge: 199

Ich war vor 4,3 Jahren vor Ort; da sah er auch nicht anders und auch schon ziemlich "gealtert" aus.
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Alt 14.05.2019, 17:35   #9
wobo
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Beiträge: 1,180

Zitat:
Zitat von ghostwriter Beitrag anzeigen
vielleicht hier mal nachfragen:



https://www.lbeg.niedersachsen.de/wi...sthal-666.html

eventuell bekommst du ja auskunft!?


interessieren würde es mich auch ...
Moin Leute
Das Bergamt hat sich gemeldet ...

Zitat:
Sehr geehrter Herr Bode,



zunächst danke ich Ihnen für die Information.



Ihre Vermutung ist natürlich richtig. Diese Verordnung gilt natürlich nicht mehr.

Sie trat, aufgrund § 288 II Nr. 2 der Allgemeinen Bergverordnung über Untertagebetriebe, Tagebaue und Salinen (ABVO Niedersachsen) mit deren Inkrafttreten am 01.04.1967, außer Kraft.

Hier wurde offenbar ein altes Schild übersehen.

Die Gefahrenlage, die seinerzeit das Schild erforderlich machte, könnte weiterhin bestehen.

Ich bitte Sie daher, von Wanderungen in dessen ehemaligem Geltungsbereich abzusehen und dem LBEG den Standort des Schildes mitzuteilen.

Das LBEG müsste dann die Situation prüfen.





Mit freundlichen Grüßen

Antje Hause



Referat L 2.7 – bergbauliches Justiziariat, Förderabgabe, Bergbauberechtigungen, Markscheidewesen

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9

38678 Clausthal- Zellerfeld
Gruß Wolf
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