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Umfrageergebnis anzeigen: Wie lautet das DRITTE Urteil im Fall "Barbarenschatz"?
01. Freispruch 1. Klasse (Fund wurde ordnungsgemäß gemeldet) 0 0%
02. Freispruch - aus Mangel an Beweisen - in dubio pro reo 5 9.26%
03. Schuldspruch - ___ Euro Geldstrafe 11 20.37%
04. Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung - ___ Monate 4 7.41%
05. Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung - ___ Monate + Geldstrafe ___ Euro 21 38.89%
06. mein Urteil wurde nicht zur Auswahl gestellt - gebe ich in gesondertem Beitrag bekannt 1 1.85%
07. China! Wo steht der Sack Reis?? 12 22.22%
Teilnehmer: 54. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 08.02.2018, 09:11   #1
Digitangel
Anwärter

 
Registriert seit: Apr 2017
Ort: Saarland
Beiträge: 16

Kindergarten, hier wie dort.....
Ich distanziere mich ganz klar von der Stimmungsmache der DSU, habe aber auch eine klare Meinung zu der ganzen Geschichte.
Ich lasse mich weder von euch noch vom DSU Board in eine Schublade stecken.
Macht euch doch einfach mal eine Liste, wo ihr alle Fakten zu dem Fall objektiv zusammentragt; Sympathiepunkte für den Benny dabei einfach mal ausblenden.
Übrig bleibt ein gewisser Fehler des Angeklagten, den ich unter jugendlichem Leichtsinn verbuche. Und wer sonnt sich nun im Schein des Barbarenschatzes ?
Mal angenommen, Benny hätte keine Videos online gestellt und wäre irgendwann beim Amtsarchäologen aufgetaucht um den Fund zu melden. Wie wäre die Geschichte weiter gegangen ?
Ich bin mir sicher, die Auswirkungen wären ähnlich wie sie es jetzt auch sind.
Das sollte jedem aktiv Denkenden mal nen kleinen Anstoß geben...
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Alt 08.02.2018, 09:14   #2
Zappo
Heerführer

 
Benutzerbild von Zappo
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Baden
Beiträge: 2,411

Zitat:
Zitat von Digitangel Beitrag anzeigen
Jemand der im Straßenverkehr eure Familie tötet wegen unangemessener Geschwindigkeit kommt u.U. mit einer Bewährungsstrafe davon.
Oder eure Tochter wird sexuell belästigt auf übelste Art und Weise und der Täter läuft weiterhin frei rum...
Ist das so? Nein.

In der Regel nicht. Und wenn, dann weil das Gericht auf Grundlage unseres Rechts entschieden hat, daß so sein soll - incl. der Möglichkeit der nächsten Instanz, der Wiederaufnahme usw. Und das ist richtig so.

Die Praxis der Rechtssprechung und des Vollzugs spielt sich weitestgehend AUSSERHALB der Fälle ab, die es wg. Exotik und Aufregungspotential in die Presse schaffen. Wenn sich auch der Stammtisch gerne nur von denen ernährt.

Wenn man meint, des bestimmten Herren Aktionen sollten minder strafbewehrt sein, kann man das sagen, OHNE daß man zu tief in die Vorurteilskiste greift.

Gruß Zappo
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Alt 08.02.2018, 12:13   #3
fleischsalat
Moderator

 
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Registriert seit: Jan 2006
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 7,788

Zitat:
Zitat von Digitangel Beitrag anzeigen
Nur mal so als Relativierung:
Jemand der im Straßenverkehr eure Familie tötet wegen unangemessener Geschwindigkeit kommt u.U. mit einer Bewährungsstrafe davon.
Oder eure Tochter wird sexuell belästigt auf übelste Art und Weise und der Täter läuft weiterhin frei rum...

Das ist euer Rechtsverständnis ?
Dann ist mir manches klar....
Oder aber: Während sich unsere Gerichte um Zeitgenossen kümmern müssen, die zum x-ten mal nicht einsehen wollen (oder können), dass sie eine Unterschlagung begangen haben, laufen Totraser und Sexualstraftäter noch immer frei herum, da keine Zeit oder Kapazität für einen Prozess gegen sie da ist. Kann man auch mal so sehen.
__________________
Willen braucht man. Und Zigaretten!
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Alt 08.02.2018, 12:16   #4
Watzmann
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Ort: Großherzogtum Baden
Beiträge: 5,014

Heute werden Sachverständige befragt.
Zitat:
"...am heutigen Donnerstag (09.15 Uhr) drei Sachverständige aus dem Bereich der Archäologie gehört. Sie werden sich vor dem Landgericht vermutlich zur kulturhistorischen Bedeutung des Fundes äußern, den ein Hobby-Schatzsucher 2013 bei einer illegalen Suche in der Südpfalz aufgespürt hatte."

https://www.rnz.de/nachrichten/metro...id,336747.html
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Alt 08.02.2018, 11:05   #5
Spürhund
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Detektor: MD 3009, Minelab Musketeer XS Pro,Quattro MP, Nase
Beiträge: 3,041

Dab geh ich 100 % d'accord mit dir !
__________________
Gruß
Hubertus

"Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
Albert Einstein
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Alt 08.02.2018, 11:37   #6
chabbs
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Beiträge: 12,135

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Alt 08.02.2018, 11:40   #7
DericMV
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Beiträge: 1,203

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Alt 08.02.2018, 11:44   #8
Watzmann
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Ort: Großherzogtum Baden
Beiträge: 5,014


Eindeutig!
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Alt 08.02.2018, 18:14   #9
chabbs
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Registriert seit: Jul 2007
Ort: ...
Beiträge: 12,135

Das war wirklich der Dammbruch.Unser Denkmalschutzgesetz ist nix mehr wert...
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Alt 08.02.2018, 19:09   #10
DericMV
Heerführer

 
Benutzerbild von DericMV
 
Registriert seit: May 2017
Ort: MV
Beiträge: 1,203

Da musste er wohl die weisse Fahne schwenken, um mit einem blauen Auge davonzukommen.

Was der "Kämpfer für alle Sondler" damit jetzt angerichtet hat, wird sich zeigen. Das riecht ganz stark nach Gesetzesverschärfung und ich bin dafür.

Das Urteil lachhaft ... aber wenigstens eine Verurteilung wegen Unterschlagung.
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