13.12.2007, 16:06 | #11 |
Landesfürst
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So einen ähnliches Thema hatten wir hier bereits schon :
http://schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=36715 Foto- Postkarten ( Ansichtskarten b.z.w. Postkarten mit Bildmotiv ) werden mit hoher Wahrscheinlichkeit wie ein Werk eines Künstlers behandelt, also „keine“ einfachen Lichtbilder die in der Regel nach 50 Jahren gemeinfrei sind ! Postkarten mit grafischen Darstellungen werden ebenfalls wie Kunstwerke behandelt . Also 70 Jahre nach Tod des Fotografen ! Gruß Henry
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[ Thomas Kliebenschedel
Geändert von Henry (13.12.2007 um 16:08 Uhr). |
14.12.2007, 14:31 | #12 | |
Heerführer
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Zitat:
naja,aber wer soll denn die rechte dann noch geltend machen ?is doch extrem unwahrscheinlich nach so langer zeit.aber gut,STRENG rechtlich gesehen |
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14.12.2007, 20:33 | #13 |
Ehren-Moderator
Heerführer
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Beiträge: 2,593
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Die Erben?! Urheberrechte werden nun einmal schlicht vererbt ...
Gruß Eifelgeist
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Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein Wer hier vorüber geht, verweile! Hier läuft ein unsichtbarer Wall. Deutschland zerfällt in viele Teile. Das Substantivum heißt: Zerfall. Was wir hier stehn gelassen haben, das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst! Hier liegt ein Teil des Hunds begraben, auf den ein Volk gekommen ist. Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932) |
03.01.2008, 13:13 | #14 | |
Geselle
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Beiträge: 59
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Zitat:
Der Urheber kann, wie gesagt, nur die Rechte zur Verwendung weitergeben/verkaufen. Die Bedingungen zur Nutzung werden dann in einem Vertrag festgelegt. Bei Lichtbildern (egal ob Schnappschuss oder ein 1.000.000$ Bild von Helmut Newton) ist das einfach. Jedes Lichtbild ist Urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach ist das Lichtbild frei von Urheberrechten. Der Inhaber der Verwertungsrechte kann diese dann noch bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nutzen. Danach ist das Werk frei. Da der Urheber gleichzeitig das Verwertungsrecht hat, wird dieses an die Erben weitergegeben, jedoch nicht das Urheberrecht. Bei Gemälden, Grafiken, Zeichnungen usw. muss eine ausreichende "schöpferische Leistung" zu erkennen sein. Ob dem so ist, stellen im Zweifelsfall Gerichte fest. Das was ich täglich im Job mache (abgesehen von Fotographie) läuft leider unter dem Begriff "Gebrauchsgrafik". Dazu gehören z.B. Zeitungen, Magazine, Flyer, Bücher, Internetseiten, Logos. Der Inhalt ist dabei zwar urheberrechtlich geschützt aber nicht die grafischen Elemente aus denen es besteht. Ausgenommen bestimmte Bestandteile, welche Markenrechtlich geschützt sind. Was bedeutet das jeder der will meine Werke kopieren und verwerten kann wie er will, weil den Inhalt mach nich ich D.h. z.B. dass ich das Layout und die grafische Gestaltung dieses Forums oder von Spiegel-Online z.B. für meine eigene Seite benutzen darf, solange ich den Inhalt nicht kopiere oder markenrechtlich geschützte Elemente verwende. Aber um euch hier jetzt nicht komplett zu verwirren höre ich hier dann mal auf ;-) Diese Rechte trieben mitunter wirklich seltsame Blüten. Generell gilt, je größer, je reicher, je mächtiger der Urheber bzw. die Marke, desto leichter fällt es bestimmte (auch sehr kleine) Dinge schützen zu lassen. Das Telekom-Magenta ist z.B. markenrechtlich geschützt. Oder auch bestimmte Gebäude. Z.b. muss man bezahlen, wenn man den Nachts beleuchteten Eifelturm als Lichtbild veröffentlichen will. Auch der Anblick eines ICEs ist rechtlich geschützt. Von dem darf ich z.B. kein Foto in einem Fachmagazin veröffentlichen ohne vorher die DB zu fragen ;-( Gruß, Chris |
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