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Alt 26.10.2020, 21:38   #1
Fossi67
Lehnsmann

 
Registriert seit: Feb 2014
Ort: Eifel NRW
Beiträge: 32

Planlos durch die Nacht

Hi,
nach 6 Jahren hin und her habe ich mir endlich einen Detektor gekauft. Zur Erinnerung, ich will damit meine/unsere Pfeile suchen.
Bei uns in einem Wäldchen habe ich einen Sondler getroffen. Der konnte ganz locker eine Pfeilspitze orten. Darum die Kaufentscheidung.
Jetzt bin ich mir unsicher. Um eigene, verlorene Gegenstände zu suchen, bedarf es in NRW keine amtliche Erlaubnis. Jetzt habe ich gelesen, auch wenn man nicht Schätzen sucht, aber beim Sondeln etwas findet macht sich Strafbar.
Ich habe versucht etwas im Denkmalschutzgesetz zu finden. Um das zu verstehen muss man wohl Jura studiert haben. 🤮
Die Videos bei Youtube helfen mir auch nicht weiter. Bei German Treasure Hunter wurde erwähnt das es in 2020 Änderungen gab.
Ist hier jemand der sich damit auskennt?
Mit etwas Glück finde ich hier ja jemanden, aus dem Raum Euskirchen, der die Muße hat mich aufzuklären.
Ich danke euch schon mal.
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Alt 26.10.2020, 22:07   #2
Deistergeist
Moderator

 
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Ort: Barsinghausen am Deister
Beiträge: 18,567

Nicht mein Fachgebiet, mit Sonde. Pfeile suchen aber schon. Und dafür braucht man ja normal nicht zu graben. Ich persönlich denke, ohne Spaten ist man auf der sicheren Seite.

Alle ins Blatt! Keinjurageist
__________________
"The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

Queen. Their classic line-up was Freddie Mercury (lead vocals, piano), Brian May (guitar, vocals), Roger Taylor (drums, vocals) and John Deacon (bass).
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Alt 26.10.2020, 22:39   #3
trilobit
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Ort: thüringen
Beiträge: 2,687

Wie gross ist denn die fläche wo du deine spitzen vermutest?
Was für ein gerät hast du jetzt?
__________________
Fotowettbewerbgewinner März 2020 & Kettengliedmagnettesterfinder und seit dezember 2021 professionellen ghostwriteraufdensenkelgeher

-Angesichts derart sinnfrei angewandter Mathematik, streiche ich die Segel und komme stattdessen einfach mit-
(SirQuickly)
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Alt 26.10.2020, 23:11   #4
Eisenknicker
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Zitat:
Zitat von Fossi67 Beitrag anzeigen
Hi,
nach 6 Jahren hin und her habe ich mir endlich einen Detektor gekauft. Zur Erinnerung, ich will damit meine/unsere Pfeile suchen.
Bei uns in einem Wäldchen habe ich einen Sondler getroffen. Der konnte ganz locker eine Pfeilspitze orten. Darum die Kaufentscheidung.
Jetzt bin ich mir unsicher. Um eigene, verlorene Gegenstände zu suchen, bedarf es in NRW keine amtliche Erlaubnis. Jetzt habe ich gelesen, auch wenn man nicht Schätzen sucht, aber beim Sondeln etwas findet macht sich Strafbar.
Ich habe versucht etwas im Denkmalschutzgesetz zu finden. Um das zu verstehen muss man wohl Jura studiert haben. 🤮
Die Videos bei Youtube helfen mir auch nicht weiter. Bei German Treasure Hunter wurde erwähnt das es in 2020 Änderungen gab.
Ist hier jemand der sich damit auskennt?
Mit etwas Glück finde ich hier ja jemanden, aus dem Raum Euskirchen, der die Muße hat mich aufzuklären.
Ich danke euch schon mal.
Ich denke bei Gesetzen steigt nicht mal die Politik selber durch, die diese erschaffen hat-heute mir Pressekonferenz von Bundesamt angeschaut . Denke da jetzt gerade an ein anderes Thema (Quarantäne Verletzung durch thailändischen König- der gerne in Bayern ist (nicht aktuell) und zu hause Demonstranten verprügeln lässt) aber egal...Ist Politik ! Aber auch bei anderen Themen bei dieser Pressekonferenz ist sich man unsicher - war schon eine Erfahrung sich mal so was anzuschauen.
Welche Nasen-Mundschutz-Masken funktionieren... Nicht das es wie in der Schweiz zu spät herausgefunden wird.. Wird auf RKI verwiesen, Hersteller Freigabe, aber die haben auch nix außer altem Stoff der nicht mehr aktuell ist- echt das ist Politik!? Ich werde Politiker ich weiß meistens auch nicht was ich schreibe

Zurück aber zu deiner Frage.

Wir haben Ehrenamtliche aus NRW hier- die können es sehr gut erklären aber am einfachsten startest du den kleinen Dienstweg und gehst mal an die untere Denkmalbehörde ran. Telefonisch wegen Covid-19 selbsterklärend!


Für Euskirchen: https://www.euskirchen.de/wirtschaft...utzdenkmaeler/
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„Denn nicht durch Worte, aber durch Handlungen, zeigt sich wahre Treue und wahre Liebe.“ — Heinrich Von Kleist
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Alt 26.10.2020, 23:28   #5
ghostwriter
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Zitat:
Zitat von trilobit Beitrag anzeigen
Wie gross ist denn die fläche wo du deine spitzen vermutest?
Was für ein gerät hast du jetzt?
ist doch beides für die genehmigungsfrage irrelevant!?
__________________

ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"
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Alt 26.10.2020, 23:32   #6
Eisenknicker
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Zitat:
Zitat von ghostwriter Beitrag anzeigen
ist doch beides für die genehmigungsfrage irrelevant!?
Absolut Marc! Gebiet währe dann für den Archi relevant wegen dem Flurstück den er freigeben dann kann. Selbst NRW handhabt das evtl. unterschiedlich- deshalb mein Rat an die Untere Behörde heranzutreten. Bei uns würde die dann an den richtigen Archi verweisen.
__________________
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Alt 27.10.2020, 00:30   #7
Zappo
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Ich verstehe das nur halb. Aber ich bin ja auch kein Sondler.

Es kann ja nicht sein, dass eine Benutzung eines Gerätes ANDERWEITIG verboten ist, weil man damit AUCH Schätze suchen kann?

Im Zweifelsfall wirds vielleicht an der Beweislast liegen - aber mit 5 offensichtlich bogenschiessenden Leuten auf dem (eigenen oder um Erlaubnis gefragten) Acker 10 Meter hinter der Zielscheibe hätte ich jetzt kein Problem, mit dem Detektor nach Pfeilen zu suchen. (natürlich in der Schiesspause ) Oder auf der Streuobstwiese meinen Schlüsselbund.

Und wer mir da DESHALB ans Zeug flicken will, hat definitiv einen an der Klatsche und soll DAMIT erstmal vor Gericht durchkommen. Da ist doch etwas im wahrsten Sinne des Wortes "verrückt".

Und so gut Kommunikation und Zusammenarbeit mit Ämtern ist - es betrifft weder Archis noch Denkmalämter. Es ist ne andere Tätigkeit. Ich frag die ja auch nicht, ob ich in meinem Garten mit dem Spaten ein Loch für die Pflanze machen darf.

Gruss Zappo
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Alt 27.10.2020, 00:38   #8
Eisenknicker
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Beiträge: 4,707

Zitat:
Zitat von Zappo Beitrag anzeigen
Ich verstehe das nur halb. Aber ich bin ja auch kein Sondler.

Es kann ja nicht sein, dass eine Benutzung eines Gerätes ANDERWEITIG verboten ist, weil man damit AUCH Schätze suchen kann?

Im Zweifelsfall wirds vielleicht an der Beweislast liegen - aber mit 5 offensichtlich bogenschiessenden Leuten auf dem (eigenen oder um Erlaubnis gefragten) Acker 10 Meter hinter der Zielscheibe hätte ich jetzt kein Problem, mit dem Detektor nach Pfeilen zu suchen. (natürlich in der Schiesspause ) Oder auf der Streuobstwiese meinen Schlüsselbund.

Und wer mir da DESHALB ans Zeug flicken will, hat definitiv einen an der Klatsche und soll DAMIT erstmal vor Gericht durchkommen. Da ist doch etwas im wahrsten Sinne des Wortes "verrückt".

Und so gut Kommunikation und Zusammenarbeit mit Ämtern ist - es betrifft weder Archis noch Denkmalämter. Es ist ne andere Tätigkeit. Ich frag die ja auch nicht, ob ich in meinem Garten mit dem Spaten ein Loch für die Pflanze machen darf.

Gruss Zappo
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Alt 27.10.2020, 00:54   #9
Zappo
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Beiträge: 2,387

Nun ja. Ein richtiges Gesetz mit zitierfähigem Paragraph oder Urteil ist das natürlich nicht - aber der Passus auf dem "Achtung - Grabräuber - Flyer " unseres Denkmalamtes in BW

Zitat:

"Ausreden gelten nicht!

Ausreden von Sondengängern wie etwa, man suche einen beim Spaziergang verlorenen Ehering oder einen beim Pilze suchen abhanden gekommenen Schlüssel, lassen sich nicht selten nach den sonstigen Umständen widerlegen. So kann ein Indiz für gezielte Nachforschungen zum Beispiel das Mitführen eines Klappspatens oder sonstiger typischer Ausrüstungsgegenstände sein. Es kommt also nicht darauf an, ob jemand bereits zu Graben begonnen hat."

Zitatende

weist im Umkehrschluss drauf hin, dass OHNE das Antreffen sonstiger zusätzlicher Umstände, Indizien oder Ausrüstung der Vorwurf wenig Substanz hat. Mit dem Bogen in der Hand und nem halbleeren Köcher ist das was anderes als mit der Schaufel in der Hand und dem Schatzsucher-Magazin im Auto.

Es ist aber interessant, dass es praktisch unmöglich ist, eine Veröffentlichung über Metalldetektoren zu finden, ohne sofort über den Begriff Schatzsucher bzw. die Gleichsetzung damit zu stolpern.

Die Vielfalt der Welt wird da nicht mal erahnt.

Ich hatte dreimal so ein Ding in der Hand - und für etwas, was jeweils WEIT weg von irgendwas war, was man mit Schatzsuche bezeichnen könnte.

Gruss Zappo
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Alt 27.10.2020, 03:00   #10
manooo
Ritter

 
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Bogenschießen betreibt man doch normalerweise nicht in freier Wildbahn.

Es sollte sich um eine art "Schießplatz" handeln.
Also ein Privates Grundstück, idealer Weise ist das Grundstück eingefriedet.

Ich würde mir den abzusuchenden Bereich, mit einer Schnur abstecken, und nach den Pfeilen suchen.

Wenn ihr dort mit Pfeil und Bogen schießen dürft, wer sollte es euch verbieten, nach den Pfeilen zu suchen?
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