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Alt 18.06.2009, 12:49   #1
The_Ork
Geselle

 
Registriert seit: Nov 2008
Ort: Stendal, Sachsen Anhalt
Beiträge: 94

Gesetzeslage in Brandenburg?

Hallo, habe mir jetzt durchs Denkmalschutzgesetz von brandenburg geforstet, nach der suche ob es ein generelles verbot von suchen und graben gibt, hab aber nichts gefunden, muss ich da noch ein anderes gesetz beachten???
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Alt 18.06.2009, 12:54   #2
Caddy
Heerführer

 
Registriert seit: May 2008
Ort: Vorpommern
Beiträge: 2,194

Hallo Ork

Paragraph 10 ist dazu interessant.

Gruss vom Caddy

Nachtrag : Und Paragraph 2 natürlich zur Begriffserklärung .

Und tröste Dich , sieht bei uns nicht anders aus.
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Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

Geändert von Caddy (18.06.2009 um 12:58 Uhr).
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Alt 18.06.2009, 12:58   #3
The_Ork
Themenstarter
Geselle

 
Registriert seit: Nov 2008
Ort: Stendal, Sachsen Anhalt
Beiträge: 94

ja da steht wer gezielt nach denkmälern sucht... wenn ich nun aber auf feld gehe und nach coladosen suche?? da is ja die gefahr sehr hoch das ich altlasten finde?? deswegen sagen ja alle immer es ist verboten zu suchen und zu graben... oder wenn ich an den strand gehe und nach münzen suche... wie siehts da aus??
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Alt 18.06.2009, 12:59   #4
Caddy
Heerführer

 
Registriert seit: May 2008
Ort: Vorpommern
Beiträge: 2,194

^^ Hab noch nen kleinen Nachtrag dranngehangen.
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Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte
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Alt 18.06.2009, 14:48   #5
Cowboybasti
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strandsuche wird so weit ich weiß als Spaßsuchen gedeutet und aufgenommen.
und du hast ganz recht, sobald du die sonde benutzt, nimmst du automatisch in kauf auf alles mögliche zu stoßen , sei es müll , militaria, oder antikes.
und aus genau diesem grund braucht man eine such /grabungsgenehmigung!!!!!

egal ob du dann mit dieser genehmigung auf ackerflächen oder wiesen suchst. in der genehmigung ist eine karte angehängt auf der farblich hervorgehoben die flächen sind, auf denen du suchen darfst.
und da du auch auf einem feld wo kein denkmal bekannt ist , trotzdem auf eins stoßen kannst , brauchst du diese genehmigung.

genehmigung heißt ja nicht das du auf oder um ein denkmal suchen darfst!
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Geändert von Cowboybasti (18.06.2009 um 14:54 Uhr).
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Alt 18.06.2009, 15:36   #6
laubfrosch 76
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in brandenburg ist es nahezu unmöglich an eine genehmigung zu kommen von der unteren denkmalschutzbehörde wird im keim erstickt .
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GRUSS STEFAN
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Alt 18.06.2009, 16:57   #7
The_Ork
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Beiträge: 94

danke für eure antworten
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Alt 18.06.2009, 17:23   #8
hemiotti
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Benutzerbild von hemiotti
 
Registriert seit: Feb 2009
Ort: Berlin Lichtenberg
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Beiträge: 2,817

frag den bauern und geh auf seine äcker und gut ist es....
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no Risk no Fund
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Alt 18.06.2009, 17:27   #9
laubfrosch 76
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Registriert seit: Jul 2007
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Beiträge: 1,114

Zitat:
Zitat von hemiotti Beitrag anzeigen
frag den bauern und geh auf seine äcker und gut ist es....
genauso seh ich das auch und sollte mal das ein oder andere stück kommen welches nach archi schreit halt bei ihnen abgeben .ich find es definitiv wichtig die bauern zu fragen denn was nützt die beste erlaubnis vom amt ohne erlaubnis vom grunstückseigentümer ,ich zb.such in obstplantagen und hausgärten .
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GRUSS STEFAN
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Alt 18.06.2009, 18:19   #10
Cowboybasti
Heerführer

 
Benutzerbild von Cowboybasti
 
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Ort: Süd-Niedersachsen
Detektor: Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II
Beiträge: 2,205

also wenns so ziemlich unmöglich ist eine genehmigung zu bekommen , dann sehe ich es genau so das man es trotzdem einfach macht! dann sind sie selbst schuld.

meine archäologin hat mal zu mir gesagt , wenn ich dir keine genehmigung geben würde, dann würdest du es trotzdem machen und wir hätten dann im endeffect beide nix davon . und so ist es auch ,.

dann sind die in brandenburg sebst schuld und dürfen nicht lästern.

aber wartet es mal ab , da wird sich irgendwann auch mal was ändern!
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