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Alt 18.01.2019, 20:00   #1
aquila
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Der nahende Zusammenbruch...

Hallo, ich bin das erste mal auf dieser Seite und wage es zu fragen, wo ich doch im übrigen Forum wegen übellauniger Kommentare angezählt wurde, die ihren Ursprung durchaus in folgendem Problem ursächlich sein haben mögen.

Unser Erbstück zeigt sich im weis angemalerten Hinterteil eines grösseren Gebäudekomplexes. Es ist eigentlich ein ein eigenes Haus, aber organisch mit dem Vorderhaus verbunden. Rechts davon grenzt ein baufälliges Gebäude, das abgerissen werden soll. Beide Häuser dürften aus der selben Entstehungszeit sichtbar sein, sie mögen sich gegenseitig gestützt haben, die Fundamente sind jedoch unterschiedlich, sodass wir auf auf die gleiche Bauzeit aber unterschiedliche Bauunternehmen aufmerksam machen wollen.

Die Erichtungszeit beider Häuser liegt etwa 160 bis 180 Jahre zurück.

Vor einigen Jahren hat der neue Bauherr, nämlich des rechten Gebäudeteils,
eine Begutachtung vornehmen lassen. Der heute nicht mehr aktive Statiker hat unserem Gebäude bei Abriss des des infrage kommenden Gebäudes keine Standfestigkeit mehr attestiert.

Es wäre aber mit einfachen Mitteln eine solche Standsicherung zu realisieren... sprach es und ging in den Ruhestand.

Unabhängig unserer rechtlichen Mittel, die wir zur Kostenübenahme von wem auch immer anstrengen...

Was müssten wir im Worst Case für Maßnahmen ergreifen, um unser Haus vor dem Zusammenbruch zu bewahren? (Balkenbreite 14 cm, ist nicht viel, oder?)
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Geändert von aquila (18.01.2019 um 20:21 Uhr).
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Alt 18.01.2019, 20:33   #2
ogrikaze
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Mhhh, wieso Ihr? Der Nachbar muß bei Abriß Euer Gebäude sichern, oder verstehe ich was falsch? Und ich denke das solche Maßnahmen die reinen Abrißkosten weit überschreiten werden. Und ein Bürokomplex wo das Nebengeplänkel wäre wird dort ja bestimmt nicht gebaut werden... Und da das bestimmt den Denkmalschutz mit betrifft, sieht zumindest so aus, würde ich entspannt rangehen. Gibt es denn schon Genehmigungen bezüglich des Vorhabens?
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Alt 18.01.2019, 20:39   #3
aquila
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Soweit wir Erkundigungen eingezogen haben gilt dies nur für das Land Sachsen Anhalt. In allen anderen Bundesländern sei es zivilrechtlich zu klären. Daher die Panik...
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Alt 18.01.2019, 20:41   #4
Niklot
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Das ist mal ein Brett, das musst erstmal verdauen.
Man kann jedes Haus abreißen, ohne dabei andere Häuser mit platt zu machen, das ist dann auch Sache des Abreißenden, nicht des Nachbarn, der sein Haus gern behalten möchte.
Ein Kartenhaus stürzt ja auch erst ein, wenn da jemand einen Fehler macht.

Gebaut wird ja auch jedes Haus eigenständig, sicher im Lückenbau, schon damals, aber es ändert nichts daran, wenn sie eigenständig gebaut wurden, kann man sie auch eigenständig jedes für sich wieder "löschen"

Nun haste hier ein Foto der Fassade, das sagt nicht viel aus.
Was dahinter, bzw darunter steckt, das wäre interessanter.

Kann mir nicht vorstellen das du hier jemanden finden wirst der dir sagen kann das alles gut geht, oder eben auch nicht
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Alt 18.01.2019, 20:42   #5
ogrikaze
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DAS wäre mir aber neu.....
Edit, ich meine Aquila
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Alt 18.01.2019, 20:43   #6
2augen1nase
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Sven hat völlig Recht.

Wenn der Nachbar abreißt, muss er auch für die Standsicherheit eures Gebäudes sorgen. In aller Regel kümmert sich da aber eigentlich das Bauamt drum, denn ohne Statik gibts in so einem Fall keine Abbruchgenehmigung.

Sinnvoll wäre eventuell mal einen Wink ans Landesdenkmalamt. Sieht ja auf dem Foto nach einem Ensemble aus, wer weiß, vielleicht haken die sich ja ein und verhindern den Abbruch.

Die Sicherung erfolgt meist mit langen Ankern die geschoßweise durch die Giebelwand in die ersten 3 oder 4 Deckenbalken verschraubt werden, zumindest ist das hier so üblich bei gemauerten Wänden. In Wismar habe ich bei einem Fachwerkhaus aber auch schon gesehen, dass Fundamente am Giebel eingebracht wurden und darauf dann eine große Stahlkonstruktion gestellt wird die euer Gebäude hält.

Wichtig: Am besten vorher mal einen Bausachverständigen beauftragen und das eigene Haus begutachten lassen. Habt ihr nach dem Abbruch Risse / Setzungen/ sonstewas könnt ihr damit dann nachweisen, dass der Zustand vor dem Abbruch in Ordnung war. Normalerweise sollte sich um sowas aber auch der Abbruchunternehmer kümmern....

Viel Glück!
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Alt 18.01.2019, 20:55   #7
Baron
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Normalerweise ist es so, das mit einem Abbruch erst begonnen werden darf, wenn eine hinterlegte Sicherheitsleistung oder Bankbürgschaft in Höhe der Schäden die an Nachbargebäuden entstehen können hinterlegt ist. Deine Giebelwand wird also auf Kosten der Abrissfirma, die als erstes haftet neu gemacht.

Gruß
Micha
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Alt 18.01.2019, 20:59   #8
ogrikaze
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Jetzt warten wir noch auf Jörg seine 3 Seiten zum Thema
Im übrigen hatte ich gerade im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall, da sollte allerdings der Eigentümer(mein Bekannter) mit diversen Mitteln zum Verkauf seines Firmengrundstückes genötigt werden....sprich er hatte eine Enklave mitten in einem Bereich den ein Baukonzern
vermarkten wollte....Nachbargebäude abgerissen, sein Giebel mit versetzt, Stromkabel aus Versehen gekappt usw.
Die mussten alles wieder in Ordnung bringen......
Am Ende hat er verkauft, für den 4 fachen Wert er war nicht wirklich böse
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Geändert von ogrikaze (18.01.2019 um 21:09 Uhr).
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Alt 18.01.2019, 21:01   #9
aquila
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Interessant. Aber die Abrissgenehmigung war bereits erteilt, bevor wir überhaupt in Kenntniss gesetzt worden sind.

Wir haben auch nichts gegen den Abriss, wollen aber nicht für das Glück anderer Leute ins Unglück gestürzt werden.
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Alt 18.01.2019, 21:07   #10
ogrikaze
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Das kann ich eigentlich nicht glauben, wenn dann gab's Auflagen..., bzw. unter Vorbehalt.
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