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Alt 06.01.2017, 20:00   #1
sünnerklaas
Lehnsmann

 
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Fragen zur Grubengasgewinnung in Altbergbaubereichen

Das Thema Grubengasgewinnung in Altbergbaugebieten gewinnt zunehmen an Bedeutung. Konkret wird im Moment auch im Schaumburger Revier am ehemaligen Schacht Lüdersfeld eine Bohrung geplant.
Und hier taucht aus meiner Sicht ein Problem auf: wie verhalten sich Grubenbaue, die schon seit Jahrzehnten außer Betrieb sind und auch nicht unterhalten wurden, auf neue Belastungen durch Bohrungen und die Gasgewinnung?
Das Argument, die Baue seien längst verbrochen dürfte nach den Entdeckungen in Feggendorf genauso entkräftet sein, wie durch die Tagesbrüche im Obernkirchener Revier vor ein paar Jahren.
Nun drohen im Gebiet Lüdersfeld/Lindhorst nun keine Tagesbrüche, die Gefahr, dass es dort zu Absenkungen käme, ist jedenfalls erst einmal nicht von der Hand zu weisen.
Und da taucht aus meiner Sicht ein weiteres Problem auf - nämlich das der Haftung im Fall von Bergschäden.
Die könnte durchaus komplex sein. Für die 1960 stillgelegten Zechen in Beckedorf, Lüdersfeld, Auhagen und den Georgschacht ist als Nachfolgerin der PREUSSAG die Tui zuständig. Für die projezierte Gasförderung Lauenhagengas. Die Frage wäre nun: wer haftet für Bergschäden, die im Zusammenhang mit der Bohrung und Förderung stehen? Lauenhagengas würde sich in diesem Fall mit Sicherheit darauf zurück ziehen, die TUI wäre als ehemalige Betreiberin zuständig. Die TUI würde in dem Fall den Schwarzen Peter Lauenhagengas zuschieben. Die Beweisführung ist in solchen Fällen ausserordentlich schwierig.
Kurz gesagt: es drohen im Zweifelsfall langwierige Rechtsstreitigkeiten, bei denen die durch Bergschäden Geschädigten ggf. in die Röhre schauen.
Ich meine - ohne eine gründliche Klärung der Rechtsfragen kann in Lauenhagen erst einmal nicht gebohrt werden. Ebenso ist aus meiner Sicht die Frage zu untersuchen, wie sich 60 Jahre alter Altbergbau auf Bohrungen und Gasförderung verhält. Ehrlich gesagt: gefunden habe ich in dem Zusammenhang bisher noch nichts.
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