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Alt 29.05.2012, 18:12   #1
Eli
Lehnsmann

 
Registriert seit: May 2012
Ort: Yorkshire
Beiträge: 45

Gesetzgebung Sachsen

Hallo,

ein paar kurze Fragen zur Gesetzeslage in Sachsen:

1. In Sachsen darf man ja nur auf Äckern suchen und auch nur wenn man eine NFG hat. Gilt dies auch für mein Privatgrundstück? Der Acker ist ja auch jemandes Privatgrundstück. Wenn man für das Privatgrundstück keine NFG braucht, muss man dann eine NFG haben um auf dem privaten Acker eines befreunden Bauers sondeln zu dürfen?

2. Mir ist zu Ohren gekommen, dass man zur suche von Neuzeitlichen Reklikten (Militaria) keine Sondelgenehmigung braucht. Was, wenn ich einfach so tun würde als ob ich nur nach Militaria sondeln würde und dann "zufällig" einen Antiken Goldschatz finde . Würde das gehen? Die Sondeler die in Bautzen (Sachsen) einen Silberschatz ohne NFG fanden, sagten vor Gericht aus sie hätten nur nach Militaria gesucht und dann zufällig diesen 900 Gramm Antike Silbermünzen gefunden. siehe 900 Gramm Gehacktes Ausstellung in Dresden.

3. Darf man Militaria auch in Wäldern suchen?

4. Am "Strand" ist das Sondeln ja angeblich immer erlaubt. Was ist "Strand"? Ist "Strand" auch der Rand eines Flusses, Sees, Tümpels, Pfütze?
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Alt 29.05.2012, 21:40   #2
Dirk.R.
Heerführer

 
Registriert seit: Dec 2004
Ort: Dorf
Beiträge: 6,883

Zitat:
Zitat von Eli Beitrag anzeigen
Hallo,

ein paar kurze Fragen zur Gesetzeslage in Sachsen:

1. In Sachsen darf man ja nur auf Äckern suchen und auch nur wenn man eine NFG hat. Gilt dies auch für mein Privatgrundstück? Der Acker ist ja auch jemandes Privatgrundstück. Wenn man für das Privatgrundstück keine NFG braucht, muss man dann eine NFG haben um auf dem privaten Acker eines befreunden Bauers sondeln zu dürfen?

2. Mir ist zu Ohren gekommen, dass man zur suche von Neuzeitlichen Reklikten (Militaria) keine Sondelgenehmigung braucht. Was, wenn ich einfach so tun würde als ob ich nur nach Militaria sondeln würde und dann "zufällig" einen Antiken Goldschatz finde . Würde das gehen? Die Sondeler die in Bautzen (Sachsen) einen Silberschatz ohne NFG fanden, sagten vor Gericht aus sie hätten nur nach Militaria gesucht und dann zufällig diesen 900 Gramm Antike Silbermünzen gefunden. siehe 900 Gramm Gehacktes Ausstellung in Dresden.

3. Darf man Militaria auch in Wäldern suchen?

4. Am "Strand" ist das Sondeln ja angeblich immer erlaubt. Was ist "Strand"? Ist "Strand" auch der Rand eines Flusses, Sees, Tümpels, Pfütze?


zu 1: Du brauchst eine Genehmigung.

zu 2 : Du kannst so tun und wenns schief geht brauchste nen Anwalt etc.

zu 3 : NÖ

zu 4 : http://de.wikipedia.org/wiki/Strand

Es gibt bestimmt zu dem Thema einiges zulesen im Forum.
Dirk.R. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.04.2014, 18:46   #3
Eichbergwolf
Landesfürst

 
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Beiträge: 812

Also darf ich nicht am Kies Ufer von der Elbe suchen? Was ist dann mit Badeseen, darf ich da sondeln??
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Alt 15.04.2014, 09:23   #4
dcag99
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Ort: Königreich Württemberg
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Beiträge: 4,738

das thema wurde schon x-mal durchgekaut.

ich fass es mal zusammen, da die gesetzeslage (ohne NFG) zumeist überall ähnlich ist:


- eine direkte suche nach bodendenkmälern mit dem ziel diese an sich zu nehmen ist verboten.
- eine suche nach militaria wäre zwar theoretisch erlaubt, jedoch ging in einem urteil das gericht bisher davon aus, dass man billigend in kauf nimmt auch bodendenkmäler zu finden. daher ist das auch verboten.
- eine suche nach dem ehering des nachbarn/freundes/etc ist zwar sowohl erlaubt als auch genehmigungsfrei ( erlaubnis des grundstückeigentümers vorrausgesetzt) ABER: wer Gerätschaften dabei mit sich rumträgt die zum Graben sind, macht es schwer diesen Umstand zu beweisen. Sprich: hast du ne Schaufel in der Hand und behauptest du würdest den Ehering suchen, nimmt dir das keiner ab und du darfst mit einer Anzeige rechnen.
- wichtig zu verstehen ist: sobald bodeneingriffe stattfinden darfst du das ohne nfg nicht!

- mit einem MD rumzurennen (ohne grabwerkzeug und ohne zu graben) ist nicht verboten. du darfst rumrennen und dich über das piepen freuen. das geht immer. mehr nicht.
- an stränden wie bei badeseen etc würde ich im einzelfall immer mit den zuständigen behören reden. zumal strände meist auch in öffentlicher hand sind. reden hilft hier recht viel. ich durfte auch schon an orten sondeln an dem das offiziell nicht möglich war. gute kontakte und nett sein hilft da.
__________________
Gruss Matthias
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Alt 16.04.2014, 09:56   #5
Rolskaya
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Beiträge: 2,964

um es kurz zu fassen ohne Genehmigungen / Absprachen etc. ist in Deutschland alles verboten. Alles ist irgend wo geregelt.
Somit kann man sich das Geschreibe und das Nachdenken und das weiterlesen sparen.
Man spart Zeit - Geld und vor allem Nerven.

Musste ich hier einfach mal so schreiben.
__________________
Das geilste aufn Acker sind Matschbotten perfektes Training für die Beine
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Alt 19.04.2014, 19:38   #6
GeldspielerXX
Banned
Geselle

 
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Ort: Dresden
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Beiträge: 79

Folgendes:

In Sachsen werden durchaus ehrenamtliche "Mitarbeiter" gesucht

Persönliche und fachliche Eignung wird aber vorausgesetzt. Bei fehlender fachlicher Einigung ist die erfolgreiche Teilnahme an Kurs- und Prüfungen. Soll soviel bedeuten das erstmal alles auf eigene Kosten zu finanzieren ist, und mit einer Kursteilnahme ist es noch lange nicht getan.

Freiwillige Hilfskräfte melden sich an die unten genannte Stelle

Landesamt für Archäologie
01109 Dresden
0351- 8926 603

GXX
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Alt 24.04.2014, 20:59   #7
mmmhie
Bürger

 
Registriert seit: Oct 2013
Ort: Sachsen
Detektor: Eurotek Pro, Minelab Pin Pointer
Beiträge: 111

Zitat Dr. Heiermann LfA

Zitat:
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich darf Ihnen zusammenfassend darlegen, was bei der Suche nach archäologischen Kulturdenkmalen oder Funden (»bewegliche Kulturdenkmale«) in Sachsen zu beachten ist:

· Genehmigungspflicht:
Nach § 12 Sächsisches Denkmalschutzgesetz - Sächs.DSchG darf ein Kulturdenkmal - hierzu zählen auch Funde - nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde aus seiner Umgebung entfernt, zerstört oder beseitigt werden.
Nachforschungen, die das Ziel verfolgen, Kulturdenkmale oder Funde zu entdecken, bedürfen einer Genehmigung (§ 14 Sächs.DSchG). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Ausgrabungen oder Begehungen und Nachsuchen handelt und ob diese direkt auf einem archäologischen Denkmal stattfinden oder an einem anderen Ort. Auch das Alter der Funde spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Meldepflicht:
Archäologische Funde müssen der Denkmalschutzbehörde gemeldete werden. Aber nicht allein Funde sind anzeigepflichtig, sondern auch Teile und Sachen, die auf ein Kulturdenkmal hinweisen (§ 20 Sächs.DSchG). Dies ist besonders wichtig, da auch in Fundzusammenhängen, die von Laien oft übersehen werden, für die Fachleute wichtige Aussagen enthalten sind.
Schatzregal:
Was die Eigentumsrechte an archäologischen Funden betrifft, gilt in Sachsen die Regelung des »Schatzregals« (§ 25 Sächs.DSchG). Demnach werden herrenlose Funde, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln sind, mit ihrer Entdeckung Eigentum des Freistaates Sachsen. Die Funde müssen der Denkmalschutzbehörde ausgehändigt werden.
Straftaten:
Zuwiderhandlungen insbesondere gegen Abschnitte der §§ 12 und 14 stellen einen Straftatbestand dar (§35 Sächs.DSchG).

Weitere Hinweise und einen Link auf den vollständigen Wortlaut des Denkmalschutzgesetzes finden Sie auf unserer Internetseite unter:

http://www.archaeologie.sachsen.de/26.htm

Für die Nachsuche mit einem Detektor gelten die genannten Bestimmungen. Zusätzlich benötigen Sie im Freistaat Sachsen einen "Nachforschungsschein". Der Erwerb dieses Scheins ist mit einer Schulung beim Landesamt für Archäologie verbunden. Schulungen finden statt, sobald eine genügende Anzahl von Interessenten beisammen ist. Diese Schulungen klären über die denkmalschutzrechtlichen Belange und das Verhalten im Gelände auf, sind aber keine Anleitungen zum Umgang mit Metalldetektoren. Die Genehmigung gilt für ein Jahr.

Bitte senden Sie Ihren formlosen Antrag auf Zulassung zum Erwerb eines "Nachforschungsscheins" direkt an uns. Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir ein polizeiliches Führungszeugnis neuen Datums.

Folgende Punkte sind in dem Antrag zu berücksichtigen:

Zeitraum Ihres Nachsuche-Vorhabens
maßstäbliche Kartierung des betroffenen Areals
historische Quellen, Dokumentationen, Fotografien und Gutachten zu dem betroffenen Areal
die Fragestellung unter der Sie die Suche durchführen
Fundspektrum und Zeitstellung der Stücke, die Sie zu finden erhoffen
die technische Ausstattung bei der geplanten Nachsuche und deren Dokumentation
die Anzahl der tätigen Personen

Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung ist ein vorheriges persönliches Gespräch in unserem Dienstsitz, bei dem Ihre speziellen Anliegen erörtert werden. Zur Terminabsprache stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung - dienstags wäre aufgrund der Anwesenheit der Fachreferenten im Hause ein bevorzugter Wochentag.
mmmhie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2014, 10:11   #8
GeldspielerXX
Banned
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Ort: Dresden
Detektor: Tesoro Cibola SE Germania - Tesoro Bandido II - Tesoro Sidewinder - Tesoro Eldorado
Beiträge: 79

Also geht doch :-)
GeldspielerXX ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2014, 19:55   #9
Eichbergwolf
Landesfürst

 
Benutzerbild von Eichbergwolf
 
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Ort: Deutschland
Detektor: Wünschelrute
Beiträge: 812

Darf ich dann Dinge die man nach 1900 datiert behalten....und muss ich auch jede einzelne Musketenkugel abgeben??
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Alt 25.04.2014, 20:09   #10
Sorgnix
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Benutzerbild von Sorgnix
 
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Ort: Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
Detektor: Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...
Beiträge: 24,750



... Du solltest hier noch viel mehr zum Thema lesen ...

"Abgeben" heißt nicht "auf Dauer weg"!

Das Gesetz verlangt die MELDUNG der Funde. "Abgeben" tut man dann die, die für die wissenschaftliche Auswertung interessant sind. Das wird dann aber nach der Meldung extra verlangt. Und auch die kriegt man im Normalfall hinterher wieder ZURÜCK!
... es sei denn, sie sind historisch derart "wertvoll" oder relevant, daß man sie im Archiv oder Museum haben möchte.

Eine Musketenkugel fällt da zu 99,995 % nicht drunter ...
Und wenn man mal was einbehalten will, dann kommt der Punkt "Schatzregal" ins Spiel. DAZU steht hier aber auch etliches im Forum ...

... und die Sache mit "nach 1900 datiert", WO steht die denn??? Man darf auch ältere Funde "behalten"


Gruß
Jörg
__________________
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

(Heiner Geißler)
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