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Alt 27.03.2014, 14:38   #1
MikeRound
Einwanderer

 
Registriert seit: Mar 2014
Ort: hamburg
Beiträge: 10

Post sucher , begleitung ?!

Moin suchers


Hab mal eine Frage ?!

Würde es jemanden stören bzw würde man Ärger mit dem Gesetz bekommen wenn man jemanden als Begleitung mitnimmt zur Suche ich -(mit Genehmigung ) begleitung ohne
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Alt 27.03.2014, 14:43   #2
xp68
Anwärter

 
Benutzerbild von xp68
 
Registriert seit: Feb 2014
Ort: RLP
Detektor: Lobo
Beiträge: 18

Von wo kommst Du denn ?

Gruß xp 68
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Alt 27.03.2014, 14:45   #3
MikeRound
Themenstarter
Einwanderer

 
Registriert seit: Mar 2014
Ort: hamburg
Beiträge: 10

Siehe " Ort " :'D

Außer in baynern müsste doch dann das selbe Recht gelten oder nicht
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Alt 27.03.2014, 14:52   #4
chabbs
Heerführer

 
Benutzerbild von chabbs
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: ...
Beiträge: 12,135

In der Tat habe ich schon mitbekommen, dass die LDA da Unterschiede machen. Bei uns wäre das kein Problem, aber ich würde das von Fall zu Fall mit Deinem Denkmalamt abklären.

Solange der die Funde über Dich meldet, wüsste ich zwar nicht, wo das Problem sein sollte...aber Du kennst ja den Amtsschimmel.
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Alt 27.03.2014, 16:17   #5
uglydigger
Heerführer

 
Benutzerbild von uglydigger
 
Registriert seit: May 2009
Ort: Nds.-Weserbergland.
Detektor: Xp-Goldmaxx Power, Xp-Deus, Xp-ORX und verschiedene Bergemagneten
Beiträge: 1,276

Hallo
die Genehmigungen sind nicht Übertragbar also Personenbezogenen.
Ich würde auch vorher nachfragen beim zuständigen LDA wegen der Begleitung.
Nicht das Du noch Ärger bekommst und der Schuss nach hinten los geht.
Wenn ich jemanden mitnehme sag ich dem zuständigen Archäologen bescheid.
Klar ist auch das ich seine Funde melden muß.
Gruß
Andy
__________________
Qualifizierter u. Zertifizierter Sondengänger mit NFG im WBL
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Alt 27.03.2014, 17:55   #6
Harzhorn
Heerführer

 
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Ort: Harzvorland
Detektor: Ehemals Deus jetzt Nokta
Beiträge: 3,134

Nach mündlicher Rückfrage beim Archi Solls gehen
__________________
Ich glaubte es wäre ein Abenteuer , aber in Wirklichkeit war es das Leben.......Josef Conrad
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Alt 28.03.2014, 11:01   #7
dcag99
Heerführer

 
Benutzerbild von dcag99
 
Registriert seit: Sep 2012
Ort: Königreich Württemberg
Detektor: AT Pro
Beiträge: 4,738

interessant wäre noch:

meinst du mit mitgehen auch mitsondeln (also er mit eigener sonde) oder nur er läuft nebenher und schwenkt ab und zu die sonde?

weil: solange er keinen eingriff in den boden vornimmt und solange er die erlaubnis des grundstückeigentümers hat .. darf er natürlich einfach mitlaufen.
__________________
Gruss Matthias
dcag99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2014, 11:23   #8
MikeRound
Themenstarter
Einwanderer

 
Registriert seit: Mar 2014
Ort: hamburg
Beiträge: 10

Generell das dabei sein , Naja erklärt sich jetzt Eigl von selbst solange die Person nur dabei ist und nicht eingreift (buddeln , sondeln , Funde sichern ) und vom grundbesitzer geduldet ist , ist es erlaubt . Ansonsten wieder tatbestand .. finde ich bissl blöd aber Naja .. :P
MikeRound ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2014, 12:22   #9
dcag99
Heerführer

 
Benutzerbild von dcag99
 
Registriert seit: Sep 2012
Ort: Königreich Württemberg
Detektor: AT Pro
Beiträge: 4,738

sondeln darf er schon .. nur nicht in den boden eingreifen! das ist wichtig zu verstehen. es verbietet dir egal wo niemand die metallsonde zu schwingen.. nur der eingriff in den boden ist verboten!

er darf also bis zum "bling" alles machen. buddeln darfst du dann ;-)
__________________
Gruss Matthias
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Alt 28.03.2014, 13:02   #10
DaddyCool
Heerführer

 
Benutzerbild von DaddyCool
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Deutschland
Detektor: XP Deus v5.2, Garrett PP
Beiträge: 1,498

Zitat:
Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
sondeln darf er schon .. nur nicht in den boden eingreifen! das ist wichtig zu verstehen. es verbietet dir egal wo niemand die metallsonde zu schwingen.. nur der eingriff in den boden ist verboten!
Da kann man unterschiedlicher Rechtsauffassung sein...
__________________
Nec soli cedit !

DSU outside
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