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Alt 12.08.2019, 22:20   #1
Sir Alottafind
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Zitat von 2augen1nase Beitrag anzeigen

Das Vertrauen würdest du auch verlieren, wenn du im Detail mitbekämst was hier.....
Gut, Vertrauen ist nicht das zutreffende Wort; sagen wir: Zuversicht.

Aber frag Dich mal, warum offensichtlich sich keine wirksame Menge an wohl ebenso angepissten betroffenen Anliegern zusammentut, um zb im Falle der wilden Parkerei effektiv auf den Putz zu hauen. Solche negativen Situationen gibts nur deswegen, weil das ebend nicht passiert, und das wissen die Verantwortlichen auch und treibens so weit als möglich.

Dazu muss ich keine bestimmte Partei wählen, die das für mich mal wieder erledigen soll und Ehrlichkeit etabliert (was im übrigen keine Partei tut). Die Leut vor Ort müssten sich zusammentun, um zb das nette Instrument des Öffentlichmachens/Bloßstellens auszunutzen und jeden Zuparker konsequent über entsprechend langen Zeitraum abschleppen zu lassen.

Was nebulöse Unklarheiten und Grauzonen bis hin zu Ungesetzlichkeiten bei (Bau)Projekten angeht, hab ich die Erfahrung gemacht, dass es eben Menschen (und das sind fast alle) gibt, die an was profitieren wollen, und der Rest darf nicht partizipieren, sondern eher die Zeche mitzahlen. Aber selbst diese Arschkarteninhaber sind bei Möglichkeit jederzeit bereit, auch mal hemmungsloser Partizipierer sein zu dürfen, und alle zuvor vehement eingeforderten Moralitäten und Träume von Ehrlichkeit gehen einfach mal so über die eigene Bordwand.


Zurück zum Kernthema: Aus der Sache kommst Du meiner Meinung nach mit geschickter Wortwahl raus. Rechtschutzversichert? Wunderbar!
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Alt 12.08.2019, 23:11   #2
ghostwriter
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Zitat:
Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
ach,
dann stehen die autos gar nicht im stau ... die parken alle!?
und baustellen- bzw. rote-ampel-parker gibt es auch ...

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ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"
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Alt 13.08.2019, 05:59   #3
Watzmann
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Zitat:
Zitat von ghostwriter Beitrag anzeigen
ach,
dann stehen die autos gar nicht im stau ... die parken alle!?
und baustellen- bzw. rote-ampel-parker gibt es auch ...

Da sitzen die Fahrer aber im Normalfall noch im Fahrzeug, Du "Dipflischisser".
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Alt 13.08.2019, 07:44   #4
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Die Annahme von Ghostwriter ist auch grundlegend falsch, denn es werden im Gesetzt explizit Verkehrsbehinderungen ausgeschlossen.

Für mich persönlich rechtlich schwer einzuschätzen - denn wenn jemand meine Einfahrt illegalerweise zuparkt, ist das ja durchaus eine Verkehrsbehinderung - zumindest für mich...
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Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!
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Alt 13.08.2019, 08:02   #5
Kartoffelhorst
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Zitat:
Zitat von ghostwriter Beitrag anzeigen
ach,
dann stehen die autos gar nicht im stau ... die parken alle!?
und baustellen- bzw. rote-ampel-parker gibt es auch ...

Bei Stau und roten Ampeln wird verkehrsbedingt gehalten. Das ist hier zu unterscheiden.

Aber es sollen neuerdings sogar erfolgreich Äpfel mit Birnen verglichen worden sein.

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Alt 13.08.2019, 10:00   #6
Sir Quickly
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Zitat:
Zitat von Kartoffelhorst Beitrag anzeigen
Aber es sollen neuerdings sogar erfolgreich Äpfel mit Birnen verglichen worden sein.
Das lohnt sich auch oft. Manchmal schmeckt der Birnenbrand besser, manchmal der Calvados...
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Alt 13.08.2019, 20:25   #7
Kartoffelhorst
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Zitat:
Zitat von Sir Quickly Beitrag anzeigen
Das lohnt sich auch oft. Manchmal schmeckt der Birnenbrand besser, manchmal der Calvados...
Sir Mopped, ich glaube, wir schweifen ab.

Kartoffelhorst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2019, 22:56   #8
ghostwriter
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@till: betrifft dich irgendwas davon!?

Zitat:
(1) Das Halten ist unzulässig

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

2. im Bereich von scharfen Kurven,

3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,

4. auf Bahnübergängen,

5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.



(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

5. vor Bordsteinabsenkungen
quelle
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dr. koch - "1984"
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Alt 14.08.2019, 08:23   #9
2augen1nase
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@Braniac:

Diese Daten sind angegeben, allerdings auch mit Abweichungen, die sehr kurios sind. So habe ich beispielsweise um 19.34 Uhr das erste Mal dort angerufen - im Schreiben steht aber ich hätte dort sei 19.30 Uhr gestanden - da hat man also die 3 Minuten (Halten) schon vorsorglich abgezogen - obwohl ich 19.30Uhr noch gar nicht zu Hause war... Interessanterweise wurde das Ende des Parkens in zweiter Reihe auf exakt die Uhrzeit bestimmt, in der mich der Polizist zurückgerufen hatte - denn da hatte sich das Problem ja vorerst geklärt, da mein Nachbar mir ja freundlicherweise erlaubt hat in seiner Einfahrt zu stehen - was aber dennoch ein Grund für eine Ordnungswidrigkeit wäre (wahrscheinlich), da das ja ebenfalls eigentlich nicht zulässig ist.


@Ghostwriter: Keiner der Punkte trifft zu, den Link hatte ich im Vorfeld natürlich auch schon aufgesucht... Der Vorwurf "Parken in zweiter Reihe" ist ja dort aber nicht abgebildet, ist aber natürlich trotzdem nicht zulässig.


Ich habe mich nun dazu entschlossen einen freundlichen Brief ans Ordnungsamt zu schreiben und den Sachverhalt aus meiner Sicht zu beschreiben - in der Hoffnung, dass dort vernünftige Menschen arbeiten, die erkennen dass das eine aussergewöhnlich doofe Situation war. Mal sehen ob das hilft.
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