13.03.2007, 15:47 | #11 |
Einwanderer
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Themenstarter
Ich denke auch das ,wie Mathias45 schon angedeutet hat,ein weiterer kontakt mit der unteren denkmalbehörde hier in der stadt mich vorerst nicht weiterbringt,da ich dort meinen ruf erstmal weg habeund dies ja auch nicht die ausstellende behörte ist.
Im moment ziehe ich in erwägung,einfach mal einen schriftlichen antrag mit begründung und erklärung zur bereitschafft zum ehrenamt nach §26 TLDA,an die obere ladesdenkemalbehörde zu stellen.Meint ihr das könnte mich weiterbringen oder wäre das ehr Kontraproduktiv, bezieungsweise was müsste ich in einen derartigen antrag reinschreiben,was besser verschweigen? Die idee mich an die FSU zu wenden,ist sicher auch nicht verkehrt.danke michael |