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Alt 09.02.2012, 15:33   #21
Shakerz
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Ich hab jetzt die Diskussion zum Anlass genommen, dass Thema "verrostete Schußwaffen" abschließend von rechtlicher Seite zu beleuchten u. die gefährlichen Halbwahrheiten zu beseitigen. Dazu habe ich mir die Mühe gemacht, mit der örtlichen Staatsanwaltschaft u. dem Bayerischen Landeskriminalamt zu telefonieren. Als Ergebnis aus den Gesprächen ist (in Kurzform) folgendes zu sagen:

1.) handelt es sich um die Überreste einer Schußwaffe, die nicht mehr funktionstüchtig ist bzw. funktionstüchtig gemacht werden kann, so liegt KEIN Verstoß nach dem WaffG vor. Hierzu wäre das WaffG, Anlage I, 1.4.6, anzuwenden (eine Schußwaffe ist unbrauchbar GEWORDEN, wenn mit allgemeingebräuchlichen Werkzeugen...usw.). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Waffe ursprünglich dem WaffG oder dem KWKG zuzuordnen war. Unbrauchbar ist unbrauchbar (schrott bzw. Dekorationswaffe).

2.) handelt es sich um die Überreste einer Schußwaffe, die funktionstüchtig ist bzw. funktionstüchtig gemacht werden kann, so liegt natürlich ein Verstoß nach dem WaffG bzw. dem KWKG vor (abhängig davon, welchem Gesetz die Schußwaffe unterliegt).

Ob die Überreste einer Schußwaffe funktionstüchtig sind oder nicht bzw. funktionstüchtig gemacht werden können oder nicht, entscheidet im Bedarfsfall ein Gutachter. Solche Gutachten werden am Beispiel Bayern durch einen Sachverständigen des Bayerischen Landeskriminalamtes erstellt.

Fazit: handelt es sich augenscheinlich um Schrott (z. B. in zwei Teile gerostet), so sollte man sich keine Sorgen wegen einem Verstoß nach dem WaffG bzw. KWKG machen müssen. Höchstens ein paar lästige Fragen oder auch mal eine Überprüfung, in welchen Zustand sich das Fundstück befindet. Letztendlich wird es aber eine Gratwanderung bleiben, weil nach Auskunft der Sachverständigen äußerlich stark verrostete Schußwaffen im Inneren teilweise in sehr guten Zustand sind u. somit schußfähig gemacht werden könnten. Der Besitz einer unbrauchbar GEWORDENEN Schußwaffe ist u. bleibt aber definitiv straffrei.

Folgendes sollte man noch mit anfügen:
Rechtsnachfolger des 3. Reiches ist die Bundesrepublik Deutschland. Das ist auch der Grund, warum es die KMRD gibt, die vom Bund/ Bundesländer unterhalten werden. Sollte ich also eine verrostete Schußwaffe (oder was auch immer finden), so müsste ich diese als Fund melden u. abgeben. Geschieht dies nicht, dann wäre es ganz objektiv gesehen eine Fundunterschlagung nach dem Strafgesetzbuch, da offizieller Eigentümer der verrosteten Schußwaffe die Bundesrepublik Deutschland ist.


Viele Grüße

S.
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Alt 09.02.2012, 16:04   #22
Deistergeist
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Zitat:
Zitat von Shakerz Beitrag anzeigen
Fazit: handelt es sich augenscheinlich um Schrott (z. B. in zwei Teile gerostet), so sollte man sich keine Sorgen wegen einem Verstoß nach dem WaffG bzw. KWKG machen müssen. Höchstens ein paar lästige Fragen oder auch mal eine Überprüfung, in welchen Zustand sich das Fundstück befindet. Letztendlich wird es aber eine Gratwanderung bleiben, weil nach Auskunft der Sachverständigen äußerlich stark verrostete Schußwaffen im Inneren teilweise in sehr guten Zustand sind u. somit schußfähig gemacht werden könnten.
Schön, an der richtigen Stelle nachgefragt und ein Ergebnis erhalten. Auf den von mir zitierten Absatz kann man das Ganze eindampfen, sag ich mal.

...sollte machen müssen...Gratwanderung bleiben... DAS bedeutet ja leider, das es eine endgültige Sicherheit nicht geben kann. Was der Gutachter sagt, das ist noch ein anderes Thema.
Und was die Beamten bei der Hausdurchsuchung mitgenommen haben, das ist dann das nächste Thema. Gut, man bekommt die Sachen zurück. Aber bei den Nachbarn hinterlässt die Aktion bleibenden Eindruck, in der lokalen Presse ist man vielleicht auch unfreiwillig aufgetreten.

Da bleibe ich dabei: Ich würde eine gefundene Schrottwaffe nicht im Internet zur Schau stellen. Sollte ich das Teil legalisieren lassen, kann ich es danach natürlich gern mit Foto und Fundbericht ausführlich vorstellen.

Glückauf!
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Alt 09.02.2012, 16:22   #23
Shakerz
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Die Gratwanderung bezieht sich im wesentlichen darauf, dass man bei Grenzfällen nicht erkennen kann, in welchem Zustand die Waffe ist. Da könnte es dann eben knapp werden. Wenn es augenscheinlich Schrott ist, kann ich es gerne fotografieren und einstellen. Die Infos beziehen sich vom Ursprung her auf eine "Schrottwaffe", die auf Grund Beschädigung usw. auch für den Laien erkennbar nicht mehr funktionstüchtig ist (Stichwort: 2 Teile).

Meine Nachfrage u. kleine Ausarbeitung des Themas ist eigentlich für alle die gedacht, welche bei JEDEM Rostbatzen zum schreien anfangen u. argumentieren, dass der Besitz GRUNDSÄTZLICH verboten ist. Dem ist so eben nicht u. man kann sich nur wünschen, dass derartige Beiträge (wie sie mit aller Regelmäßigkeit vorkommen) von sprachlicher Seite evtl. etwas professioneller angegangen werden. Das Hysterie geschrei ist immer so gewöhnungsbedürftig.
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Alt 09.02.2012, 17:22   #24
Deistergeist
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Hysterie ist unangebracht, stimmt. Und leere Hülsen ohne intaktes Zündhütchen müssen nicht bei Fundmun eingestellt werden. Da reicht das normale Fundident völlig aus.

Glückauf!
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Alt 09.02.2012, 17:26   #25
Deistergeist
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Wink

Zitat:
Zitat von Ferun Beitrag anzeigen
...und frage mich ob man den Fund irgendwie historisch einordnen kann.

Handelt es sich bei dem Karabiner 98 AZ um ein rein militärisches Gewehr? Und wenn ja wurde dieses im ersten oder zweiten Weltkrieg eingesetzt?
Und damit zurück zum eigentlichen Thema.
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Alt 10.02.2012, 23:29   #26
Johnny69
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wie wäre es mit wiedereinstellen der Bilder ? Man ließt den Thread und kann sich kein Bild machen.
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Alt 11.02.2012, 23:34   #27
Deistergeist
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Zitat:
Zitat von Gimbli Beitrag anzeigen
Und da haben wir auch schon das häufig angesprochene Problem, deine Bilder hast du damals über einen Link extern eingestellt und die sind nach der langen Zeit futsch.

Gruß Michael
Glückauf! Abinsbettgeist
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Alt 11.02.2012, 23:36   #28
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Zitat:
Zitat von Ferun Beitrag anzeigen
Entschuldige, mein Interesse an eurem Forum lag bisher immer am Mitlesen, da meine Kenntnisse definitiv nicht ausreichen um hier jemandem weiterzuhelfen das gewehr damals war ein reiner zufallsfund :P fotos habe ich leider auch nicht mehr, die waren damals von einem freund zu dem ich keinen kontakt mehr habe ...
Und das noch.
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Alt 19.02.2012, 01:25   #29
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Der Casus ist in diesem Falle etwas heikel, da der Durchschnitssondler nach der ersten oberflächlichen Reinigung einer Schußwaffe schwerlich entscheiden kann, ob sich mit dem Fundstück noch irgendetwas "bewerkstelligen" lässt.

Eignet er sich Selbiges also an, hat er mit etwas Pech bereits einen WaffG -Verstoß an der Backe. Wie ja schon angedeutet, sind Fundwaffen oft innerlich noch erstaunlich gut erhalten auch wenn sie von außen aussehen, wie Ars*h und Friedrich.

Ausschlaggebend ist nämlich entgegen landläufiger Meinung nicht die Waffe als Gesamtes, sondern auch einzelne, EWB-pflichtige Teile wie Läufe, Verschlüsse, Schlitten oder KW-Griffstücke. Fernerhin die evtl. noch im Magazin oder Patronenlager befindliche Munition.

Selbst wenn das Schießeisen korrosionsbedingt nicht mehr als Ganzes zum Schießen gebracht werden kann, wäre ja theoretisch eine Verwendung erwerbsscheinpflichtiger Teile in anderem Zusammenhang möglich, unterstellt der Gesetzgeber (nicht ganz zu Unrecht).

Wird der betreffende Finder also z,B. mit dem Fundstück in der Tasche aufgegriffen, hat er zumindest ein Überraschungsei, er hat dann viel Zeit zu rätseln, ob der bestellte Gutachter seine Ansicht über die Unbrauchbarkeit teilt. Über das i.d.R. eingeleitete Ermittlungsverfahren noch garnicht zu reden.

Nicht recht viel anders sieht es aus, wenn der Finder das Teil mit nach Hause oder sonstwohin nimmt und anfängt, es zu zerlegen. Das ist dann unerlaubtes Bearbeiten, i.d.R. mit unerlaubter Herstellung gleichgesetzt, auch vom möglichen Strafrahmen her.

All das muß nicht passieren- kann aber.
Und die Definition von "noch brauchbar" heißt im Zweifelsfalle : "Solange man noch irgendwie ein Projektil durch den Lauf jagen kann, (egal was dabei passiert) ist der Lauf zum Beispiel noch als brauchbar anzusehen.
Und auch eine in allen Farben schillernde korrodierte Patrone ist und bleibt erlaubnispflichtig.

Natürlich ist nicht jeder Sondler zwingend auf eine weiße Weste angewiesen.... Aber ob sich das lohnt?
Eins ist jedenfalls Fakt:
Der finanzielle Aufwand, an eine rote Sammler- WBK zu kommen ist im Vergleich zu möglichen Geld- und/oder Freiheitsstrafen relativ überschaubar.
Sammlerwaffen sind momentan zumeist sehr preiswert und man kann das Ganze Gedöns in puncto Waffenschrott getrost vergessen.

Sich auf Diskussionen mit Behörden einlassen zu müssen, bedeutet schon mindestens einen Fehler gemacht zu haben.
Und dazu daß Leute, die erstmal schlaue Fachvorträge halten wenn sie mit der rostigen Knarre in der Tasche erwischt werden, auf jeder Dienststelle gern gesehen und hoch geschätzt sind, braucht man glaub ich auch nix sagen....


Kleiner Nachtrag wenn wir schon grad bei den Halbwahrheiten sind:
1. as Bundesverfassungsgericht hat 1973 Folgendes festgestellt:

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.

2. Die Kampfmittelräumdienste werden von den einzelnen Ländern zum Zweck der allgemeinen Gefahrenabwehr unterhalten, die daraus entstehenden Lasten regelt das allgemeine Kriegsfolgengesetz. Im Bayern und Hessen gibt es z.B garkeinen staatlichen Kampfmittelräumdienst, sondern staatliche Stellen beaufsichtigen lediglich private Unternehmen (Tauber...)
Generell handelt es sich bei Fundwaffen und Munition um herrenlos gewordenes Gut, eine Fundunterschlagung kann also wohl gerost ad acta gelegt werden.
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Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
die Asche bleibt uns doch!
Rotti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2012, 13:20   #30
Störtebecker
Landesfürst

 
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Beiträge: 797

@ Rotti

Netter Vortrag !! Aber für die leute die er bestimmt ist die lesen ihn leider nicht !!
Einfach zu lang und uninteressannt und ihnen fehlt einfach das nötige Fachwissen um das zu verstehen !!!
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gewehr, hausdurchsuchung, sicherung, verschluss, waffenfund, waffenrecht


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