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01.02.2018, 16:06 | #1 | |
Banned
Heerführer
Registriert seit: Mar 2015
Ort: B
Beiträge: 4,029
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Zitat:
Ein Landwirt kann dir keinen Auftrag erteilen weil du für eine Grabung, das ist wenn du den Spaten in die Erde steckst, eine Erlaubnis brauchst. Einzig inversionsfreie Sichtsuche ist frei und selbst da besteht eine Fundmeldungspflicht. Warum nimmst du nicht meinen freundlichen Rat an und gehst zu den Archos? Wenn du erwischt wirst bist deinen Sucher los und fängst ne Anzeige, muss doch nicht sein. Das Denkmalamt bietet das alles kostenfrei an und erklärt dir sogar noch wo du was findest. Wenn du natürlich lieber wild suchen willst, deine Entscheidung. Ich kenne genug solcher Helden, manche werden nie erwischt, manche haben schon geblacht, einen kenne ich der hatte seinen Deus genau 2 Wochen, dann hat ihn der Förster im Wald erwischt und nun hat er keinen mehr ......
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen. |
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10.02.2018, 00:08 | #2 |
Lehnsmann
Registriert seit: Dec 2016
Ort: Berlin
Beiträge: 34
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Deshalb gibt es ja Kampfmittelverdachtsflächen. Wenn man diese und BDs meidet, kann einem das Sondeln aber nicht verboten werden.
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