Schatzsucher.de  


Zurück   Schatzsucher.de > Theorie & Praxis > Rechtliche Fragen

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 16.08.2016, 18:02   #1
Sir Findalot
Ratsherr

 
Benutzerbild von Sir Findalot
 
Registriert seit: Jan 2016
Ort: Bayern
Detektor: Intuition + xp
Beiträge: 268

Handel mit EKM

Man hat mir einen Packen EKMs angeboten.
Das Handel damit sowieso ziemlich grausig schäbig ist, klar, aber rechtlich ok?
__________________
Sir Findalot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2016, 22:01   #2
DaddyCool
Heerführer

 
Benutzerbild von DaddyCool
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Deutschland
Detektor: XP Deus v5.2, Garrett PP
Beiträge: 1,505

Wieso sollte das grausig sein?

Wenn man rechtmäßig das Eigentum an einer Sache erworben hat und kein rechtlicher Grund besteht, darf man alles verkaufen.
__________________
Nec soli cedit !

DSU outside

Geändert von ghostwriter (16.08.2016 um 22:43 Uhr). Grund: direkte antwort, zitat nicht nötig
DaddyCool ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2016, 22:14   #3
Frank Enstein
Banned
Heerführer

 
Registriert seit: Mar 2015
Ort: B
Beiträge: 4,029

Nur übel wenn ausgegraben, oft aus osteuropäischen Regionen.
__________________
Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.
Frank Enstein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2016, 09:41   #4
Shakerz
Moderator

 
Benutzerbild von Shakerz
 
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Oberpfalz/Bayern
Detektor: Rutus Optima, Quest Q40 + Cors Strike, Whites TREASURE Pro, XP ADX 150 Pro, Teknetics Delta 4000 u. Omega 8000, Deteknix Xpointer, Garrett ProPointer
Beiträge: 3,750

Zu dem Thema kann man eine endlose Diskussion starten.

Dreh- u. Angelpunkt bei der Beurteilung des Sachverhaltes ist mit Sicherheit die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die WaSt, laut geltendem Gräbergesetz, tatsächlich Eigentümer der Hinterlassenschaften (Erkennungsmarken) der deutschen Soldaten ist. Ich zweifle daran nicht.

In der Praxis ist es wahrscheinlich nur so, dass der Handel mit den Erkennungsmarken zähneknirschend geduldet wird, da eine tatsächliche Umsetzung des Eigentumsanspruches nur mit viel Aufwand möglich sein wird.


Gruß

S.
__________________
Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke.
Shakerz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2016, 12:22   #5
ghostwriter
Moderator

 
Benutzerbild von ghostwriter
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Großherzogtum Baden
Detektor: Suchnadeln
Beiträge: 11,830

Post

@"Shakerz":

ich persönlich handhabe das so, dass ich em nur im konvolut kaufe!?
entweder mit passendem soldbuch, wehrpass o.ä. ...
da hat man einfach ein besseres gefühl!!

bei einem sack voll o. einem packen, da hätte ich pers. bauchweh!?
meine (bescheidene) meinung ...
__________________

ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"
ghostwriter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2016, 21:21   #6
Sir Findalot
Themenstarter
Ratsherr

 
Benutzerbild von Sir Findalot
 
Registriert seit: Jan 2016
Ort: Bayern
Detektor: Intuition + xp
Beiträge: 268

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass solche doch sehr persönlichen Dinge von Soldaten egal welcher Herkunft kein Handelsgegenstand sein sollte. Da lass ich mein Gefühl sprechen.

Das Feilbieten auf Flohmärkten von originalen Soldatenbildern, Sterbebildern, ab und zu EKM, empfinde ich widerwärtig, ebenso von diversen persönlichen Urkunden und Zeugnissen des normalen Soldatenlebens. Mir reicht schon immer der Anblick zigarettesaugender Flecktarnhöschen, wie sie fiebrig in gefledderten Nachlässen herumgriffeln, nachdem nach "wos hostn no untam disch?" gefragt wurde. Selbst im Tode ist dann ein Offizier mehr wert und begehrter als ein 'popeliger' Laufsoldat.

Nicht meine Welt, und diskutieren hat keinen Sinn.
__________________
Sir Findalot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2016, 22:14   #7
ghostwriter
Moderator

 
Benutzerbild von ghostwriter
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Großherzogtum Baden
Detektor: Suchnadeln
Beiträge: 11,830

Post

ääh, was bedeutet jetzt dein letztes posting?
du hast den "packen" nicht gekauft ...
oder war das (sorry) ironie!?

__________________

ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"
ghostwriter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2016, 22:19   #8
Sir Findalot
Themenstarter
Ratsherr

 
Benutzerbild von Sir Findalot
 
Registriert seit: Jan 2016
Ort: Bayern
Detektor: Intuition + xp
Beiträge: 268

Nicht erworben. Meinen Antrag, die Teile in die Obhut eines geeigneten Archivs am Orte zu geben, tut er sich mal überlegen.
Sagt er.
__________________
Sir Findalot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2016, 22:37   #9
ghostwriter
Moderator

 
Benutzerbild von ghostwriter
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Großherzogtum Baden
Detektor: Suchnadeln
Beiträge: 11,830

Post



sammlungsauflösung?

>>> http://m.spiegel.de/netzwelt/web/a-411529.html
__________________

ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"
ghostwriter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2016, 13:02   #10
Andi08/15
Heerführer

 
Benutzerbild von Andi08/15
 
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Lkr. RT/Baden-Württemberg
Detektor: Garret ACE250
Beiträge: 2,046

Sowas ist nicht in Ordnung. Keiner hat irgendein Recht, in den Knochen von gefallenen Soldaten herumzuklauben und deren letzte Habseligkeiten für paar Kröten zu verhökern!
Möge er an dem Essen, was er sich davon kauft, jämmerlich ersticken!
Alles ist verboten, jeder Pups wird verfolgt und jede noch so banale "Ordnungswidrigkeit" wird aufgeblasen bis zum Untergang des Abendlandes, wo es aber wirklich um Ethik und Moral geht, kratzt sich hierzulande keine Sau dran.
Sowas müßte genau so bestraft werden, wie Raubgräberei/Diebstahl an historisch wertvollen Zeugnissen, ebenso teuer und ebensolange wegsperren!
Will aber keiner, weil die gefallenen Soldaten ja alle pöööhse Nazis waren.
__________________
§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!
Andi08/15 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:21 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
http://www.schatzsucher.de/Foren/cron.php