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Alt 31.12.2023, 13:44   #1
Sorgnix
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Zitat:
Zitat von Columbo Beitrag anzeigen
Das eine schließt das andere ja nicht aus
Wobei das auch immer eine Frage ist, was denn Dein Schornsteinfeger dazu sagt ...

Zauberwort: 2. Stufe BImSchV


... allerdings hat ja jedes noch so harte Gesetz seine Schlupflöcher
Man muß sie nur kennen ...

IRGENDWO habe ich mal was gelesen, das die "ganz alten" Öfen, Baujahr VOR 1950
nicht unter die Verordnung fallen. "Bestandsschutz" sozusagen ...
Würde dafür aber jetzt meine Hand nicht ins Feuer legen - ich finde das grad auf die Schnelle nicht ...


Was ich bei mir mit meinem Ofen gemacht habe, den ich günstig im Nachbarort schoß?
... ich hab ihn völlig entkernt und zum Barschrank umgebaut
So es klappt, baue ich in Ende nächster Woche auf, dann gibt´s ein Foto.


Gruß
Jörg
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Alt 31.12.2023, 13:51   #2
Sorgnix
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es ließ mir keine Ruhe ...

Gefunden!

z.B. => die Bayern hatten da was

Zitat:
Zitat:
BESTEHENDE EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGEN
Antiker Ofen
Als antike Öfen gelten diejenigen Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden. Einzelraumfeuerungsanlagen, bei denen der Betreiber gegenüber dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 01.01.1950 hergestellt oder errichtet wurden, sind von den Übergangsfristen der 1. BImSchV ausgenommen, d.h. es gibt keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung.
Bei der Aufstellung eines historischen Ofens an einem neuen Aufstellungsort handelt es sich um eine Neuerrichtung. In diesem Fall muss ein Nachweis über die Einhaltung der aktuell gültigen Emissionsgrenzwerte und des Mindestwirkungsgrads erbracht werden.
Aha.
... Also mußt Du jetzt wohl mit Photoshop irgendwie ein Bild von Deinem Neubau von 2004 basteln,
was den Ofen an selber Stelle im Jahr 1927 in Betrieb zeigt


Sonst sehe ich da wenig Chance ...

Gruß
Jörg
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Alt 31.12.2023, 14:01   #3
Lucius
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Zitat:
Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen
... Also mußt Du jetzt wohl mit Photoshop irgendwie ein Bild von Deinem Neubau von 2004 basteln,
was den Ofen an selber Stelle im Jahr 1927 in Betrieb zeigt


Sonst sehe ich da wenig Chance ...

Gruß
Jörg
Das Zauberwort heißt "durchgängig in Betrieb".
Was bei der jährlichen Feuerstättenschau ja auch dokumentiert wird.
Also einfach so aufstellen und anschließen ist nicht.
In Sachsen-Anhalt gilt übrigens 1960 als Schmerzgrenze.
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Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und Scheiß Götter! zu rufen.
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Alt 30.01.2024, 21:44   #4
Sorgnix
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Falls ich es noch nicht bemerkt hatte - Columbos Ofen ist der HAMMER

Da kann mein Neuzeitantikofen nicht gegen anstinken ...
Da ich ihn aber nunmal hatte, hab ich ihn entsprechend umgenutzt.

Ich wollte ja ...
Zitat:
Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen
So es klappt, baue ich in Ende nächster Woche auf, dann gibt´s ein Foto.
... was aber nicht klappte.
Nun gammeln die Bilder schon ne Weile - also mal her damit:

Den Ofen gab´s bei Kleinanzeigen halt für nen kleinen Schein.
Ich hab den Ofeneinsatz dem Schrotthändler vermacht, den Rest erstmal
komplett demontiert und nun fast 2 Jahre "eingelagert".
Zwischendrin ein paar Einsätze/Schrankfächer gebaut, die verspiegelt
Und dann das Ding mal aufgestellt, nachdem in der Küche Wände und
Boden fertig waren.

... wenn man die Tür öffnet, springt natürlich ein Licht per Bewegungsmelder an
Da wirkt der Fusel irgendwie besser ...

Sehet selbst.

.
Angehängte Grafiken
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