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Alt 06.07.2002, 20:18   #1
wutz
Guest
 
Beiträge: n/a

Kennziffer nach § 8 Luftschutzgesetz

Hallo.
Ist einer von Euch bei seinen Recherchen auf Akten zum Luftschutz gestoßen, die sich mit der Vergabe der Kennziffern (z.B. RL 3-41/51 oder RL 4-38/25), die aufgrund § 8 Luftschutzgesetzes vergeben wurden? Wie setzen sich die Ziffern zusammen? Wo liegen betreffende Akten (außer in Freiburg)? Hat zufällig jemand Bauanweisungen für Splitterschutzzellen (RL 3-42/139 oder RL 3-42/163 oder RL 3-40/107) oder weitergehende Unterlagen wie z.B. Herstellerlisten?

Vielen Dank,
Leif
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