Schatzsucher.de  


Zurück   Schatzsucher.de > Theorie & Praxis > Rechtliche Fragen

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 03.03.2017, 00:25   #1
Michael aus G
Heerführer

 
Benutzerbild von Michael aus G
 
Registriert seit: Jul 2000
Ort: Gera
Beiträge: 2,654

@Bast: Wann wurde geblitzt? Denke an die Verfolgungsverjährung. In dem Fall 6Monate ab OWi. Dir als Halter ist das noch nicht rechtskräftig und damit aussetzend zugestellt. Reize auch alle möglichen Fristen aus.

Fängt beim Widerspruch deiner Freundin an. 14 Tage ab Zustellung. Ich werf sowas immer erst am 14. Tag in den Gerichtsbriefkasten. Spart Porto(Einschreiben Rückschein) und Postweg. Darauf immer der Zusatz -vorab per Fax/Mail-. Kopie davon machen!

Lohnt immer, vorallen wenn nur noch < 1Monat Frist ist. Ansonsten, wenn du schon zuviele Punkte hast, bezahl und lass deine Freundin den Punkt kassieren.
__________________
Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.
Michael aus G ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2017, 08:42   #2
dcag99
Heerführer

 
Benutzerbild von dcag99
 
Registriert seit: Sep 2012
Ort: Königreich Württemberg
Detektor: AT Pro
Beiträge: 4,738

Zitat:
Zitat von Michael aus G Beitrag anzeigen
@Bast: Wann wurde geblitzt? Denke an die Verfolgungsverjährung. In dem Fall 6Monate ab OWi. Dir als Halter ist das noch nicht rechtskräftig und damit aussetzend zugestellt. Reize auch alle möglichen Fristen aus.

Fängt beim Widerspruch deiner Freundin an. 14 Tage ab Zustellung. Ich werf sowas immer erst am 14. Tag in den Gerichtsbriefkasten. Spart Porto(Einschreiben Rückschein) und Postweg. Darauf immer der Zusatz -vorab per Fax/Mail-. Kopie davon machen!

Lohnt immer, vorallen wenn nur noch < 1Monat Frist ist. Ansonsten, wenn du schon zuviele Punkte hast, bezahl und lass deine Freundin den Punkt kassieren.

Verjährungen werden aber mit bestimmten Aktionen ausgesetzt bzw. gestoppt.


@Basti:
- Zuersteinmal die Frage (da ich das nicht weiß), ist das Haus in dem ihr wohnt ein kleines Haus oder mit mehreren Personen?
- Falls mehrere Personen: wurde bei der Ummeldung deiner Freundin auf deinen Mietvertrag verwiesen?

Beides kann schon beantworten, warum die Freundin angeschrieben wurde. So bekannt ist, dass ihr zusammen wohnt und eine Dame gefahren ist, gehen die Bearbeiter gerne mal davon aus.
Das ist rechtlich nicht falsch (es ist kein Formfehler) es ist nur schlecht für die Verjährung.
Vermutlich wirst du, sobald deine Freundin den Brief zurückschickt mit "Isch habe gar kein Auto", selbst Post bekommen.

Du weißt dann natürlich von nichts.

Vor einem Fahrtenbuch würde ich erst einmal keine Angst haben, da dies nur in Härtefällen vergeben wird und nicht wegen kleineren Sachen (alles mit 1 Punkt und weniger ist klein).

Zumal man hier gesondert Einspruch einlegen kann und spätestens vor Gericht wirds meist wieder aufgehoben (so es jetzt nicht das 10. Mal ist).

Wichtig:

Worauf du unbedingt beim Gebührenbescheid achten musst ist, ob man dir eine evtl. Einwohnermeldeamtabfrage abrechnen will (solltest du doch bezahlen). Das musst du natürlich nicht bezahlen.
__________________
Gruss Matthias
dcag99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2017, 11:17   #3
igelmeister
Ritter

 
Registriert seit: Mar 2006
Ort: NRW
Beiträge: 419

Zitat:
Zitat von Michael aus G Beitrag anzeigen
@Bast: Wann wurde geblitzt? Denke an die Verfolgungsverjährung. In dem Fall 6Monate ab OWi.
Gab es hier eine Änderung, von der ich nichts mitbekommen habe? Ich habe 3 Monate im Kopf...
igelmeister ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2017, 12:02   #4
dcag99
Heerführer

 
Benutzerbild von dcag99
 
Registriert seit: Sep 2012
Ort: Königreich Württemberg
Detektor: AT Pro
Beiträge: 4,738

Zitat:
Zitat von igelmeister Beitrag anzeigen
Gab es hier eine Änderung, von der ich nichts mitbekommen habe? Ich habe 3 Monate im Kopf...
jein.

Eine OWI hat eine 3 Monatige verjährungsfrist. Diese wird aber unterbrochen durch die Zusendung des Fragebogens ODER des Bescheids. Durch die Unterbrechung wird die Verjährung neu gestartet und somit gilt ab Zusendung des Briefs eine erneute 3 monatige Verjährungsfrist.

Somit beträgt die max. Verjährung 6 Monate.

Im Übrigen ist nicht die Zustellung maßgeblich sondern das Erstellen des Briefes für die Unterbrechung!
Sprich: Datum auf dem Brief -1 Tag + 3 Monate = neue Verjährungsfrist.

Der Widerspruch ist im Übrigen natürlich kein Schuldanerkenntnis, was hier auch gar nicht gehen kann da weder dem Halter noch der Fahrerin ein Brief geschickt wurde. Somit ist eine Äußerung a la "ist nicht mein Auto UND ich bin nicht gefahren, wie kommen Sie darauf" natürlich kein Schulderkenntnis.
__________________
Gruss Matthias
dcag99 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:02 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
http://www.schatzsucher.de/Foren/cron.php