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Alt 17.03.2018, 18:55   #1
Frank Enstein
Banned
Heerführer

 
Registriert seit: Mar 2015
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Beiträge: 4,029

Zitat:
Zitat von borsto Beitrag anzeigen
Frankenstein !

Was reden Sie hier für einen Unfug. Artikel 134 des Grundgesetzes bestimmt, dass Vermögen des Reiches grundsätzlich an den Bund übergeht. Wenn Sie jetzt einen Panzer der Wehrmacht auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Grundgesetzes finden, ist dieser zunächst einmal im Eigentum des Bundes und nicht im Eigentum der Amerikaner.

Sollte ein Panzer der Wehrmacht außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes gefunden werden, gilt der Fund als Beute, und die jeweilige Staatsmacht kann darüber befinden wie sie will.

Bitte keine falschen oder möglicherweise ideologiebehafteten Halbwahrheiten in die Welt setzen!

borsto
Unsinn. Wie viele Großgeräte haben sie denn schon gefunden? Wie oft waren sie vor Gericht mit dem Staat? Die brd ist 1949 erst gegründet worden, wie kann sie da Eigentum an Gerät der Wh „ erworben“ haben? Und ihre unterschwelligen Ideologie Vorwürfe können sie sich gepflegt.GvB. Mein Rat, erst Wissen aneignen, dann kommentieren
__________________
Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.
Frank Enstein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2018, 20:40   #2
Knüppel
Bürger

 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 123

Zitat:
Zitat von Frank Enstein Beitrag anzeigen
Die brd ist 1949 erst gegründet worden, wie kann sie da Eigentum an Gerät der Wh „ erworben“ haben?
Richtig, die Väter des GG hatten zu diesem Zeitpunkt, alles andere im Sinn als "Kriegsgerät" der jungen Republik einzuverleiben. Der Artikel "134" bezieht sich nur auf Immobilien, Bankguthaben, Liegenschaften etc. Jegliches Kriegsgerät gehört seit dem 8. Mai 1945 den Siegern, und "kann" nach einem Friedenschluss zurück gegeben werden, das regelt so die HLKO.
Wem was jetzt genau gehörte, darüber hat man lange in der Bundesrepublik gestritten, bis 1961 ein neues Gesetz in Kraft trat, welches das Eigentum Preußens und des Reiches regelte, und zwar nur das welches, nach dem 8. Mai dem deutschen Reich zustand.
Einen Friedensvertrag hat es auch nie gegeben, weil den kann laut der Kapitulationsurkunde, nur das "Reich" als ganzes mit den Siegermächten aushandeln.
Die Verschrottung des Kriegsgerätes, haben die Sieger bis nach 1955 peinlich überwacht, aber der Erlös daraus, wurde der Bundesrepublik für den Wiederaufbau grossteils zur Verfügung gestellt. Allerdings, in der DDR ist das nicht in die Staatskasse geflossen.

.
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Alt 22.03.2018, 23:05   #3
ghostwriter
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Zitat:
Zitat von Knüppel
Jegliches Kriegsgerät gehört seit dem 8. Mai 1945 den Siegern, und "kann" nach einem Friedenschluss zurück gegeben werden, das regelt so die HLKO
für diese regelung hätte ich gerne einen beleg!?

Zitat:
... bis 1961 ein neues Gesetz in Kraft trat, welches das Eigentum Preußens und des Reiches regelte ...
und das wie heißt!?

danke
__________________

ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"
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Alt 23.03.2018, 07:32   #4
Knüppel
Bürger

 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 123

Zitat:
Zitat von ghostwriter Beitrag anzeigen
für diese regelung hätte ich gerne einen beleg!?
Hab ich doch genannt wo es zu finden ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung ,da nur die entsprechenden Passagen heraussuchen

Zitat:
und das wie heißt!?

danke
"RVermG", da wird das im Eingangstext hervorgehoben, was das Gesetz regeln soll (siehe Anhang)
Ein bisschen steht auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Auftei...em_Grundgesetz
Angehängte Grafiken
Dateityp: png Vermögensgesetz Art. 1.PNG‎ (41.3 KB, 11x aufgerufen)
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Alt 23.03.2018, 07:53   #5
DericMV
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Zitat:
Zitat von Knüppel Beitrag anzeigen
....... welches das Eigentum Preußens und des Reiches regelte, und zwar nur das welches, nach dem 8. Mai dem deutschen Reich zustand.

....

.
Hmmm´.... am und nach
DericMV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2018, 11:56   #6
Knüppel
Bürger

 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 123

Zitat:
Zitat von DericMV Beitrag anzeigen
Hmmm´.... am und nach
Das am kann man so nicht ganz gelten lassen.
Da zu diesem Zeitpunkt im Reich die Sommerzeit galt, trat die Bedingungslose Kapitulation erst am 9. Mai. 0:01 Uhr in Kraft.
Die ersten Unterschriften auf die Urkunde wurden aber schon, am 7. Mai gesetzt, bis alle dann soweit waren, zog sich den 8.Mai über hin. Die Übergabe aller deutschen Streitkräfte an die Alliierten, und das schweigen der Waffen sollte um 23.01 Uhr sein.


Übrigens, steht auch in der Kapitulations-Urkunde, dass die Wehrmacht mit ihren drei Teilstreitkräften, alle Waffen und Ausrüstung den Alliierten zu übergeben hat, dabei darf nichts zerstört oder unbrauchbar gemacht werden.
Die Vernichtung, des Gerätes und der Rüstungsindustrie, wurde erst mit der Potsdamer Konferenz beschlossen.
Knüppel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2018, 12:00   #7
DericMV
Heerführer

 
Benutzerbild von DericMV
 
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Ort: MV
Beiträge: 1,203

Zitat:
Zitat von Knüppel Beitrag anzeigen
Das am kann man so nicht ganz gelten lassen.
....
Ich würde eher sagen das "am" im Text hat genau den Sinn,sonst wäre es ja an der Stelle umsonst. Am 8.Mai war der Panzer Eigentum des Deutschen Reiches. Die Kapitulation trat um 23.00 Uhr in Kraft.

Deine angedachte Zeitverschiebung bestätigt es ja dann eher noch ....

Geändert von DericMV (23.03.2018 um 12:19 Uhr).
DericMV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2018, 13:02   #8
Knüppel
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Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 123

Zitat:
Zitat von DericMV Beitrag anzeigen
Ich würde eher sagen das "am" im Text hat genau den Sinn,sonst wäre es ja an der Stelle umsonst. Am 8.Mai war der Panzer Eigentum des Deutschen Reiches. Die Kapitulation trat um 23.00 Uhr in Kraft.
..ja, das kann man auch so sehen, und gelten lassen. Die ersten Unterschriften waren schon am 7. Mai, ich betrachte den 8. Mai als ein "Übergangstag"

.
Knüppel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2018, 18:51   #9
borsto
Ratsherr

 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: RLP
Beiträge: 269

Zitat:
Zitat von Knüppel Beitrag anzeigen
Richtig, die Väter des GG hatten zu diesem Zeitpunkt, alles andere im Sinn als "Kriegsgerät" der jungen Republik einzuverleiben. Der Artikel "134" bezieht sich nur auf Immobilien, Bankguthaben, Liegenschaften etc. ...
und auf bewegliches Vermögen.

Das heißt leider, dass der Karabiner, der Panzer oder das Krad, welches einstmals vom Reich beschafft wurde und in Wehrmachtseigentum überging bei Verkündung des Grundgesetzes zu Bundeseigentum wurde, sofern es sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befand.


Grüße !

borsto

Geändert von ghostwriter (23.03.2018 um 20:12 Uhr). Grund: so passt das ganze besser!?
borsto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2018, 19:10   #10
Grubenmolch
Moderator

 
Registriert seit: Feb 2009
Ort: Ostsachsen
Beiträge: 2,967

-> "Das heißt leider, dass der Karabiner, der Panzer oder das Krad, welches einstmals vom Reich beschafft wurde und in Wehrmachtseigentum überging bei Verkündung des Grundgesetzes zu Bundeseigentum wurde, sofern es sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befand."

Öhmm... hab ich jetzt was überlesen? Was ist mit dem Gerät auf dem Gebiet der (ex)DDR? Wurde da was im Einigungsvertrag geregelt?

Frage nur, falls ich über einen Panzer stolper...

(Die Frage ist aber ernst gemeint!)
Grubenmolch ist offline   Mit Zitat antworten
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