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Alt 15.03.2018, 23:09   #1
Frank Enstein
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Zitat von ghostwriter Beitrag anzeigen


die "vereinigten staaten von amerika" könnten rechtsansrüche auf panzer der deutschen wehrmacht geltend machen!?
In der brd gilt nach wie vor Alliiertes Vorbehaltsrecht, bedeutet die letzte Instanz ist immer in Übersee. Juristisch gesehen. Die usa haben sich 1990 zur Hauptsiegermacht erklären lassen, vertreten also die "Alliierten" alleine. Dieses Recht wird zur Zeit nicht ausgeübt, darum konstruiert sich die brd daraus einen "Nachfolge" die sie zwar ausüben kann aber die juristisch gesehen nicht wirksam ist. Auf deutsch, weil der Ami es nicht haben will holt es sich der Michel weil der ne Polizei mit Knarre hat.

Panzer der Wh sind nach geltendem Gesetz Eigentum der Hauptsieger-usa.

Es gibt noch eine andere Variante die wir immer gegen die Oberfinanzdirektion angewendet haben, man muss den Nachweis verlangen das die Rechnung für zB den Panzer vom Deutschen Reich an die Herstellerfirma bezahlt wurde. Ist da nämlich nicht der Fall, ist das Eigentum nie auf das Deutsche Reich übergegangen, dann hat der Nachfolger der Herstellerfirma einen Anspruch.

Wir haben uns aber mehrheitlich so geeinigt das der Oberfinanzedirektion der aktuelle Schrottpreis gezahlt wurde und wir das Gerät behalten durften. Das aber auch nur wenn kein Museum Anspruch hat.

Lange her alles;(
__________________
Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.
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Alt 15.03.2018, 23:29   #2
ghostwriter
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danke
mir war die "hauptsiegermacht" entgangen ...

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Alli...orbehaltsrecht
__________________

ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"
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Alt 17.03.2018, 18:15   #3
borsto
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Zitat:
Zitat von Frank Enstein Beitrag anzeigen
In der brd gilt nach wie vor Alliiertes Vorbehaltsrecht, bedeutet die letzte Instanz ist immer in Übersee. Juristisch gesehen. Die usa haben sich 1990 zur Hauptsiegermacht erklären lassen, vertreten also die "Alliierten" alleine. Dieses Recht wird zur Zeit nicht ausgeübt, darum konstruiert sich die brd daraus einen "Nachfolge" die sie zwar ausüben kann aber die juristisch gesehen nicht wirksam ist. Auf deutsch, weil der Ami es nicht haben will holt es sich der Michel weil der ne Polizei mit Knarre hat.

Panzer der Wh sind nach geltendem Gesetz Eigentum der Hauptsieger-usa.

Es gibt noch eine andere Variante die wir immer gegen die Oberfinanzdirektion angewendet haben, man muss den Nachweis verlangen das die Rechnung für zB den Panzer vom Deutschen Reich an die Herstellerfirma bezahlt wurde. Ist da nämlich nicht der Fall, ist das Eigentum nie auf das Deutsche Reich übergegangen, dann hat der Nachfolger der Herstellerfirma einen Anspruch.

Wir haben uns aber mehrheitlich so geeinigt das der Oberfinanzedirektion der aktuelle Schrottpreis gezahlt wurde und wir das Gerät behalten durften. Das aber auch nur wenn kein Museum Anspruch hat.

Lange her alles;(
Frankenstein !

Was reden Sie hier für einen Unfug. Artikel 134 des Grundgesetzes bestimmt, dass Vermögen des Reiches grundsätzlich an den Bund übergeht. Wenn Sie jetzt einen Panzer der Wehrmacht auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Grundgesetzes finden, ist dieser zunächst einmal im Eigentum des Bundes und nicht im Eigentum der Amerikaner.

Sollte ein Panzer der Wehrmacht außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes gefunden werden, gilt der Fund als Beute, und die jeweilige Staatsmacht kann darüber befinden wie sie will.

Bitte keine falschen oder möglicherweise ideologiebehafteten Halbwahrheiten in die Welt setzen!

borsto
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Alt 17.03.2018, 18:55   #4
Frank Enstein
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Zitat:
Zitat von borsto Beitrag anzeigen
Frankenstein !

Was reden Sie hier für einen Unfug. Artikel 134 des Grundgesetzes bestimmt, dass Vermögen des Reiches grundsätzlich an den Bund übergeht. Wenn Sie jetzt einen Panzer der Wehrmacht auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Grundgesetzes finden, ist dieser zunächst einmal im Eigentum des Bundes und nicht im Eigentum der Amerikaner.

Sollte ein Panzer der Wehrmacht außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes gefunden werden, gilt der Fund als Beute, und die jeweilige Staatsmacht kann darüber befinden wie sie will.

Bitte keine falschen oder möglicherweise ideologiebehafteten Halbwahrheiten in die Welt setzen!

borsto
Unsinn. Wie viele Großgeräte haben sie denn schon gefunden? Wie oft waren sie vor Gericht mit dem Staat? Die brd ist 1949 erst gegründet worden, wie kann sie da Eigentum an Gerät der Wh „ erworben“ haben? Und ihre unterschwelligen Ideologie Vorwürfe können sie sich gepflegt.GvB. Mein Rat, erst Wissen aneignen, dann kommentieren
__________________
Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.
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Alt 22.03.2018, 20:40   #5
Knüppel
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Zitat:
Zitat von Frank Enstein Beitrag anzeigen
Die brd ist 1949 erst gegründet worden, wie kann sie da Eigentum an Gerät der Wh „ erworben“ haben?
Richtig, die Väter des GG hatten zu diesem Zeitpunkt, alles andere im Sinn als "Kriegsgerät" der jungen Republik einzuverleiben. Der Artikel "134" bezieht sich nur auf Immobilien, Bankguthaben, Liegenschaften etc. Jegliches Kriegsgerät gehört seit dem 8. Mai 1945 den Siegern, und "kann" nach einem Friedenschluss zurück gegeben werden, das regelt so die HLKO.
Wem was jetzt genau gehörte, darüber hat man lange in der Bundesrepublik gestritten, bis 1961 ein neues Gesetz in Kraft trat, welches das Eigentum Preußens und des Reiches regelte, und zwar nur das welches, nach dem 8. Mai dem deutschen Reich zustand.
Einen Friedensvertrag hat es auch nie gegeben, weil den kann laut der Kapitulationsurkunde, nur das "Reich" als ganzes mit den Siegermächten aushandeln.
Die Verschrottung des Kriegsgerätes, haben die Sieger bis nach 1955 peinlich überwacht, aber der Erlös daraus, wurde der Bundesrepublik für den Wiederaufbau grossteils zur Verfügung gestellt. Allerdings, in der DDR ist das nicht in die Staatskasse geflossen.

.
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Alt 22.03.2018, 23:05   #6
ghostwriter
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Post

Zitat:
Zitat von Knüppel
Jegliches Kriegsgerät gehört seit dem 8. Mai 1945 den Siegern, und "kann" nach einem Friedenschluss zurück gegeben werden, das regelt so die HLKO
für diese regelung hätte ich gerne einen beleg!?

Zitat:
... bis 1961 ein neues Gesetz in Kraft trat, welches das Eigentum Preußens und des Reiches regelte ...
und das wie heißt!?

danke
__________________

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dr. koch - "1984"
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Alt 23.03.2018, 07:32   #7
Knüppel
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Zitat:
Zitat von ghostwriter Beitrag anzeigen
für diese regelung hätte ich gerne einen beleg!?
Hab ich doch genannt wo es zu finden ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung ,da nur die entsprechenden Passagen heraussuchen

Zitat:
und das wie heißt!?

danke
"RVermG", da wird das im Eingangstext hervorgehoben, was das Gesetz regeln soll (siehe Anhang)
Ein bisschen steht auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Auftei...em_Grundgesetz
Angehängte Grafiken
Dateityp: png Vermögensgesetz Art. 1.PNG‎ (41.3 KB, 11x aufgerufen)
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Alt 23.03.2018, 07:53   #8
DericMV
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Zitat:
Zitat von Knüppel Beitrag anzeigen
....... welches das Eigentum Preußens und des Reiches regelte, und zwar nur das welches, nach dem 8. Mai dem deutschen Reich zustand.

....

.
Hmmm´.... am und nach
DericMV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2018, 11:56   #9
Knüppel
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Zitat:
Zitat von DericMV Beitrag anzeigen
Hmmm´.... am und nach
Das am kann man so nicht ganz gelten lassen.
Da zu diesem Zeitpunkt im Reich die Sommerzeit galt, trat die Bedingungslose Kapitulation erst am 9. Mai. 0:01 Uhr in Kraft.
Die ersten Unterschriften auf die Urkunde wurden aber schon, am 7. Mai gesetzt, bis alle dann soweit waren, zog sich den 8.Mai über hin. Die Übergabe aller deutschen Streitkräfte an die Alliierten, und das schweigen der Waffen sollte um 23.01 Uhr sein.


Übrigens, steht auch in der Kapitulations-Urkunde, dass die Wehrmacht mit ihren drei Teilstreitkräften, alle Waffen und Ausrüstung den Alliierten zu übergeben hat, dabei darf nichts zerstört oder unbrauchbar gemacht werden.
Die Vernichtung, des Gerätes und der Rüstungsindustrie, wurde erst mit der Potsdamer Konferenz beschlossen.
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Alt 23.03.2018, 12:00   #10
DericMV
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Zitat:
Zitat von Knüppel Beitrag anzeigen
Das am kann man so nicht ganz gelten lassen.
....
Ich würde eher sagen das "am" im Text hat genau den Sinn,sonst wäre es ja an der Stelle umsonst. Am 8.Mai war der Panzer Eigentum des Deutschen Reiches. Die Kapitulation trat um 23.00 Uhr in Kraft.

Deine angedachte Zeitverschiebung bestätigt es ja dann eher noch ....

Geändert von DericMV (23.03.2018 um 12:19 Uhr).
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