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Alt 11.01.2013, 22:35   #11
Sparus
Ratsherr

 
Registriert seit: Jun 2012
Ort: Berlin
Beiträge: 209

Hallo, ich möchte Euch nicht um die Bilder bringen, aber das ist alles sehr merkwürdig.
Der übliche Ablauf ist nach meinem Kenntnisstand anders: Das Gericht setzt im Falle von unbekantten Erben etc. einen Nachlasspfleger ein, der Wertsachen und Urkunden etc. sichert und dann sich um die Verwertung kümmert. Danach beauftragt er einen "Räumer" mit der Entsorgung des wertlosen Hausstandes und entlohnt ihn auch. Ob der Verwerter die Sache zur Kippe bringt (Kippgebühren übernimmt der Verwalter) oder auf dem Flohmarkt vertickt, ist seine Sache. Aufgefundene unerkannte Wertsachen sind dem Verwalter zu übergeben, da der Verwerter praktisch Angestellter des Verwalters ist.
Sparus
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