Schatzsucher.de  


Zurück   Schatzsucher.de > Theorie & Praxis > Rechtliche Fragen

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 02.03.2017, 21:15   #1
Gemueselaste
Ritter

 
Benutzerbild von Gemueselaste
 
Registriert seit: May 2004
Ort: Landau
Detektor: UWM 20
Beiträge: 366

Mal ne Frage - wer ist denn als Halter in dem Bescheid angegeben?

Im Bußgeldbescheid muss nach §66 OwiG u.a. der Betroffene und auch das Beweismittel angegeben sein.

Wer ist denn auf dem Foto von der Blitze zu sehen oder gibt es keines? Wurde Deine Freundin evtl. von Deiner Schwester, Exfreundin oder Zweitwagen nutzendem Dealer als Fahrerin bezichtigt?

Offensichtlich liegt hier ein Formfehler vor, gegen den man Einspruch einlegen kann. Zeit hast dafür 14 Tage nach Zugang des Schreibens gem. § 67(1) OwiG.

Allerdings geht dann das mit der Fahrerermittlung von Neuem los, in der letzten Instanz bist du dann als Halter und Verantwortlicher in der Bütt.
Gemueselaste ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2017, 23:35   #2
Sorgnix
Admin

 
Benutzerbild von Sorgnix
 
Registriert seit: May 2000
Ort: Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
Detektor: Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...
Beiträge: 24,919

Stop!


... Basti muß hier keinen Widerspruch einlegen!


Denn ER hat doch gar keine Post bekommen ...
(Basti ist Halter - siehe Beitrag 1)


Seine Liebste schickt das Ding zurück!
Wg. mir mit dem Kommentar "isch abe gar keine Auto"
"... und das auf dem Bild bin ich auch nicht"

Der Rest ist Sache des Amtes.


... würde Basti dazu jetzt schreiben, würde er vom Vorgang schon mal offiziell
Kenntnis einräumen. Wäre wahrscheinlich nicht unbedingt zuträglich in Sachen
Verjährungsfristen.
So kann man hinterher immer noch sagen, "ICH lese doch nicht die Post meiner
Liebsten, wo kommen wir denn dahin ... "
... und natürlich hat sie ihm nix gesagt - weil sie doch erst die Ermittlungen ihres
Privatdetektivs abwarten mußte, wg. "der anderen Frau", oder so ...



... am Ende drängt sich allerdings noch die Frage auf, um welche Strafe es
wirklich geht. Ist sie mit 38 durch die 30er Zone - oder waren es 138 ...
Bei 25 Euro fang ich nicht an, mir selbst die Zeit zu stehlen ...
... beim "Jackpot" könnte man allerdings drüber nachdenken ... ( )


Gruß
Jörg


P.S.:
... überlege er gut, was er noch preisgibt (im bestimmten Falle ...)
Wir hatten hier mal vor über 10(?) Jahren einen Berliner(?), der beschwerte sich
über sein Blitzerfoto mit massiver(!) Tempoüberschreitung - geknipst vor der SCHULE ...
War ne lehrreiche Diskussion - für ihn
__________________
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

(Heiner Geißler)
Sorgnix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2017, 00:25   #3
Michael aus G
Heerführer

 
Benutzerbild von Michael aus G
 
Registriert seit: Jul 2000
Ort: Gera
Beiträge: 2,654

@Bast: Wann wurde geblitzt? Denke an die Verfolgungsverjährung. In dem Fall 6Monate ab OWi. Dir als Halter ist das noch nicht rechtskräftig und damit aussetzend zugestellt. Reize auch alle möglichen Fristen aus.

Fängt beim Widerspruch deiner Freundin an. 14 Tage ab Zustellung. Ich werf sowas immer erst am 14. Tag in den Gerichtsbriefkasten. Spart Porto(Einschreiben Rückschein) und Postweg. Darauf immer der Zusatz -vorab per Fax/Mail-. Kopie davon machen!

Lohnt immer, vorallen wenn nur noch < 1Monat Frist ist. Ansonsten, wenn du schon zuviele Punkte hast, bezahl und lass deine Freundin den Punkt kassieren.
__________________
Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.
Michael aus G ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2017, 08:42   #4
dcag99
Heerführer

 
Benutzerbild von dcag99
 
Registriert seit: Sep 2012
Ort: Königreich Württemberg
Detektor: AT Pro
Beiträge: 4,738

Zitat:
Zitat von Michael aus G Beitrag anzeigen
@Bast: Wann wurde geblitzt? Denke an die Verfolgungsverjährung. In dem Fall 6Monate ab OWi. Dir als Halter ist das noch nicht rechtskräftig und damit aussetzend zugestellt. Reize auch alle möglichen Fristen aus.

Fängt beim Widerspruch deiner Freundin an. 14 Tage ab Zustellung. Ich werf sowas immer erst am 14. Tag in den Gerichtsbriefkasten. Spart Porto(Einschreiben Rückschein) und Postweg. Darauf immer der Zusatz -vorab per Fax/Mail-. Kopie davon machen!

Lohnt immer, vorallen wenn nur noch < 1Monat Frist ist. Ansonsten, wenn du schon zuviele Punkte hast, bezahl und lass deine Freundin den Punkt kassieren.

Verjährungen werden aber mit bestimmten Aktionen ausgesetzt bzw. gestoppt.


@Basti:
- Zuersteinmal die Frage (da ich das nicht weiß), ist das Haus in dem ihr wohnt ein kleines Haus oder mit mehreren Personen?
- Falls mehrere Personen: wurde bei der Ummeldung deiner Freundin auf deinen Mietvertrag verwiesen?

Beides kann schon beantworten, warum die Freundin angeschrieben wurde. So bekannt ist, dass ihr zusammen wohnt und eine Dame gefahren ist, gehen die Bearbeiter gerne mal davon aus.
Das ist rechtlich nicht falsch (es ist kein Formfehler) es ist nur schlecht für die Verjährung.
Vermutlich wirst du, sobald deine Freundin den Brief zurückschickt mit "Isch habe gar kein Auto", selbst Post bekommen.

Du weißt dann natürlich von nichts.

Vor einem Fahrtenbuch würde ich erst einmal keine Angst haben, da dies nur in Härtefällen vergeben wird und nicht wegen kleineren Sachen (alles mit 1 Punkt und weniger ist klein).

Zumal man hier gesondert Einspruch einlegen kann und spätestens vor Gericht wirds meist wieder aufgehoben (so es jetzt nicht das 10. Mal ist).

Wichtig:

Worauf du unbedingt beim Gebührenbescheid achten musst ist, ob man dir eine evtl. Einwohnermeldeamtabfrage abrechnen will (solltest du doch bezahlen). Das musst du natürlich nicht bezahlen.
__________________
Gruss Matthias
dcag99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2017, 11:17   #5
igelmeister
Ritter

 
Registriert seit: Mar 2006
Ort: NRW
Beiträge: 419

Zitat:
Zitat von Michael aus G Beitrag anzeigen
@Bast: Wann wurde geblitzt? Denke an die Verfolgungsverjährung. In dem Fall 6Monate ab OWi.
Gab es hier eine Änderung, von der ich nichts mitbekommen habe? Ich habe 3 Monate im Kopf...
igelmeister ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2017, 12:02   #6
dcag99
Heerführer

 
Benutzerbild von dcag99
 
Registriert seit: Sep 2012
Ort: Königreich Württemberg
Detektor: AT Pro
Beiträge: 4,738

Zitat:
Zitat von igelmeister Beitrag anzeigen
Gab es hier eine Änderung, von der ich nichts mitbekommen habe? Ich habe 3 Monate im Kopf...
jein.

Eine OWI hat eine 3 Monatige verjährungsfrist. Diese wird aber unterbrochen durch die Zusendung des Fragebogens ODER des Bescheids. Durch die Unterbrechung wird die Verjährung neu gestartet und somit gilt ab Zusendung des Briefs eine erneute 3 monatige Verjährungsfrist.

Somit beträgt die max. Verjährung 6 Monate.

Im Übrigen ist nicht die Zustellung maßgeblich sondern das Erstellen des Briefes für die Unterbrechung!
Sprich: Datum auf dem Brief -1 Tag + 3 Monate = neue Verjährungsfrist.

Der Widerspruch ist im Übrigen natürlich kein Schuldanerkenntnis, was hier auch gar nicht gehen kann da weder dem Halter noch der Fahrerin ein Brief geschickt wurde. Somit ist eine Äußerung a la "ist nicht mein Auto UND ich bin nicht gefahren, wie kommen Sie darauf" natürlich kein Schulderkenntnis.
__________________
Gruss Matthias
dcag99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2017, 09:14   #7
maffyn
Banned
Ritter

 
Registriert seit: Sep 2015
Ort: sachsen
Beiträge: 341

sorgi: ja, klar! widerspruch muss die freundin einlegen, also die empfängerin des briefes...war für mich logisch:-)
maffyn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2017, 10:21   #8
muhmer
Banned
Ratsherr

 
Registriert seit: Mar 2016
Ort: SA
Beiträge: 214

Zitat:
Zitat von maffyn Beitrag anzeigen
sorgi: ja, klar! widerspruch muss die freundin einlegen, also die empfängerin des briefes...war für mich logisch:-)

Mit dem Wiederspruch wird die Schuld eingeräumt. Finger weg !!!
Im Moment keine Zeit - bis morgen ...
VG
muhmer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2017, 10:43   #9
Michael aus G
Heerführer

 
Benutzerbild von Michael aus G
 
Registriert seit: Jul 2000
Ort: Gera
Beiträge: 2,654

Zitat:
Zitat von muhmer Beitrag anzeigen
Mit dem Wiederspruch wird die Schuld eingeräumt. Finger weg !!!
Das Gegenteil ist der Fall. OHNE Widerspruch wird die zur lastgelegte OWi anerkannt. Was meinst du warum da ne 2 Wochenfrist läuft???

Die Verjährung läuft ja hier dennoch weiter, da weder dem Halter, NOCH dem Fahrer, ordentlich zugestellt wurde.


Das war aber nicht die Kernfrage, SONDERN wie kömmen sie auf seine Freundin??? DAS würde mich als Datenschutzbeauftrager auch brennend interessieren...
__________________
Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.
Michael aus G ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2017, 11:10   #10
Spürhund
Heerführer

 
Benutzerbild von Spürhund
 
Registriert seit: Sep 2006
Ort: Howitown, NRW
Detektor: MD 3009, Minelab Musketeer XS Pro,Quattro MP, Nase
Beiträge: 3,041

Frag mal die GEZ !
Die wollen auch wissen ob sie zweimal Gebühren kassieren können wenn zwei Personen mit unterschiedlichen Namen an einer Adresse gemeldet sind.

Ich bin letztes Jahr umgezogen und hab mich umgemeldet. Ohne Zeit zu haben das der GEZ zu melden hab ich direkt Post zur neuen Adresse bekommen.

Wie das geht ?
https://www.datenschutzbeauftragter-...ns-geld-macht/
__________________
Gruß
Hubertus

"Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
Albert Einstein
Spürhund ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
http://www.schatzsucher.de/Foren/cron.php