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Alt 08.01.2013, 23:16   #1
goldspy
Geselle

 
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Beiträge: 77

Russenschatz

Hi!,

...ich bin zwar schon eine Weile bei Euch im Forum angemeldet, habe aber erst heute "was zu melden"... ;-)
Zunächst möchte ich mich kurz bei Euch vorstellen: Ich heiße Thomas, bin 55 Jahre alt und von Beruf selbstständig. Ich arbeite mit dem Gericht zusammen und erhalte Aufträge Wohnungen zu räumen, wenn deren Bewohner verstorben sind. Nachdem die erbrechtlichen Fragen geklärt sind, bekomme ich die Schlüssel und tauche in eine andere Welt ein. Mein aktuellster Fall war die Räumung einer Wohnung, deren Bewohnerin, eine 92 jährige Russin in der Wohnung verstarb.
In einem Schrank fand ich beim Auseinandernehmen eine Schachtel mit Silbermünzen mit einem Gewicht von 3611 Gramm. Meine Frage an Euch: soll ich alles zusammen bei Ebay zum Startpreis von 1.-€ anbieten, oder mir die Mühe machen, jede Münze einzeln zu taxieren und einen Käufer finden? Mein Hintergedanke: Vielleicht erinnert Ihr Euch an die Geschichte, die letztes Jahr durch die Medien ging... Eine WG hatte über Jahre ihr Kleingeld in einen Eimer geworfen. Als er voll war, wollte sich niemand die Mühe machen, das Geld zu zählen, bzw. zu rollen. So wurde der Münzeimer auf Ebay gestellt und erzielte so mehrere tausend Euro...
Ein Risiko besteht bei mir nicht, ich kann die Auktion ja jederzeit unterbrechen, bzw. Freunde auf die Münzen bieten lassen. Was meint Ihr dazu, haben die Münzen überhaupt einen nennenswerten Wert? Danke! P.S.... wie kann ich Fotos von meinem iPhone hier hochladen? Klappt irgendwie nicht... :-( Danke im Vorraus!!
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Alt 08.01.2013, 23:24   #2
AndiObb
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Hallo Thomas,

wenn ich das richtig verstanden habe, gingen die Münzen mit der Räumung in Dein Eigentum über, korrekt?

Wenn Du von "Silber" und "Schatz" ausgehst, dann ist eine Einzelverwertung sicher sinnvoller. Dieser damalige Eimer voll Geld betraf meines Wissens nach nur reguläre Kursmünzen.

Schau Dir doch die Münzen mal an und vergleiche im Netz. Die Preise bei entsprechenden Kunsthäusern sind zwar vermutlich keine Richtlinie, können aber zumindest einen Eindruck geben.

Und die Geschichte mit "ich habe Kumpels die den Preis treiben" will ich mal lieber nicht gehört haben...

VG
Andi
__________________
andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.
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Alt 08.01.2013, 23:32   #3
goldspy
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Beiträge: 77

Hi Andi!,
... nein nein, Du hast mich falsch verstanden. Ich habe keine Kumpels die den Preis treiben, sondern die darauf achten, daß das Gebot nicht unter dem Silberwert liegt und so notfalls verhindert werden kann. Würde Euch gerne ein paar Fotos zeigen, vielleicht erklärt mir jemand kurz, wie ich die Bilder vom iPhone hier einstellen kann. Danke!
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Alt 08.01.2013, 23:35   #4
seewolf
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Irgendwie finde ich das jemand der das als Beruf so ausübt auch selbst ganz genau weiß wie man die Funde versilbert.
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Gruß andreas
S.S.S.S
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Alt 08.01.2013, 23:43   #5
AndiObb
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Wenn man sowas zum ersten mal hat, dann ist die Frage grds. legitim. Bei über 3 Kilo (oder hab ich das grad falsch umgerechnet?) lohnt ein Gesamtverkauf aber keinesfalls.

Wie das mit dem iPhone geht weiß ich leider nicht, bin einer von der alten Sorte... hab noch ein Handy mit Tasten...

Und trotzdem: wenn man in der Bucht was anbietet, sollte mal grds. keiner "darauf achten"...

Schau Dir die Münzen an, vergleiche sie im Netz. Seiten dazu wurden hier schon viele verlinkt.

Genau genommen weiß ich aber noch nicht welchen Rat Du sonst noch haben möchtest?
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Alt 09.01.2013, 00:23   #6
elcapitan
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Gerade bei den Rubeln vor 1900 gibts schon paar nette Stücke.....

Zeig am besten mal aussagefähige Bilder....

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Alt 09.01.2013, 00:59   #7
Sorgnix
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Sorry, aber wenn ich das lese, dann drängen sich zu allererst mir folgende Fragen auf:



@goldspy:

1.
verstehe ich recht, daß Du so etwas wie ein Unternehmen für Wohungs-/Haushaltsauflösungen betreibst?

2.
Wenn ein Gericht den Auftrag zur Räumung erteilt, fallen im Normalfall auch Kosten an.
Diese werden im Nomalfall aus der Verwertung des Räumguts bestritten - bzw. eben über Umweg Gericht von der Kommune/Staat
Sehe ich das richtig??

3.
Im Normalfall geht das Räumgut somit in das Eigentum des Räumers über. Er wird für seine Arbeit entlohnt - und entsorgt den "Kram" auf seine Kosten entsprechend. Müllverbrennung, Deponie, Second-Hand-Markt, Flohmarkt - ganz nach Zustand der Sachen.
Richtig??

4.
WAS aber, wenn sich bei der Räumung ein sog. "Schatzfund" ergibt. Eben diese Münzen, Sparbücher, Bargeld, Kunstwerke etc. - Dinge, die zu Zeiten der Besichtigung des Nachlasverwalters bzw. Nachlaßgerichts absolut NICHT zu erkennen waren. Weil eben "gut versteckt" ....
Hat nicht das Gericht bzw. der Nachlaßverwalter einen Anspruch darauf???
Wg. mir auch irgendwelche Erben, ein Pflegeheim oder sonstwer, der noch offene "Rechnungen" hat???

5.
... ist der Finder einer solchen Sache im (Schatz)Fundrechtlichen Sinne gem. BGB da nicht MELDEPLICHTIG??
Macht man sich im Falle der Nichtmeldung gar etwa einer Fundunterschlagung schuldig???

6.
... siehe Pkt. 3 - wird der Räumer wirklich Eigentümer?? Dann wäre er ja auch Eigentümer des "Schatzes", dieser wäre dann eben keine "herrenlose Sache" mehr. Somit auch keine Unterschlagung bzw. Meldepflicht.
(was mir zu glauben etwas widerstrebt)
Oder ist der Räumer "Erfüllungsgehilfe"??
Der rechtliche Status würde mich interessieren.



Sorry, aber mir kommen bei solchen Dingen die oben gemachten Gedanken als erstes in den Kopf ...
Könnte der Thread-Ersteller dies bitte mal kurz erklären, wie sich da der rechtliche Sachverhalt darstellt?
Immerhin arbeitet er ja Hauptberuflich auf dem Gebiet, da dürfte eine kurze Erläuterung sicher nicht das große Problem sein.
Die Erklärung würde mich wirklich interessieren - denn selber entrümpele ich ab und an auch mal "ne Bude". Allerdings ohne "Schatz". Bislang ...


Ein interessantes Thema.

VORHER würde ich dazu überhaupt keine Ratschläge erteilen ...
Wobei man sich den Wert von einem Kilo Silber selber ausrechnen kann. Das geht bei ebay eh NIE unter Marktwert weg - dazu sind da genug Fachleute unterwegs.
Und der Wert von Münzen??
Auch da gibt es Fachleute. Antiquitätenhändler, Numismatiker etc.
Das sollte übrigens auch einem Fachunternehmer bekannt sein ...
HIER wird so etwas nur fach- und werttechnisch bestimmt werden können, wenn die Münzen auch per BILD belegt sind.


Danke!
Gruß
Jörg


P.S.: Herzlich Willkommen!

P.P.S.: ... ein "Handykonformes" Forum ist nicht unsere Zielstellung. Wir stehen noch eher auf die gute alte Art mit Tastatur vor dem Bildschirm am Schreibtisch. Da macht man sich mehr Gedanken über das was man schreibt. Die "Live-Schaltung" auf den Acker bzw. Mitteilungswut a la Facebook brauchen wir nicht.
Solche Dinge ermöglichen eben nur Handys ...
Und mit nem I-phone kann ich nebenbei eh nicht um ...
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Alt 09.01.2013, 01:25   #8
goldspy
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...@Jörg...

...wie ich ja ganz zu Anfang geschrieben habe "wenn die erbrechtlichen Fragen geklärt sind". Das bedeutet, daß die Angehörigen schriftlich benachrichtigt und gefragt werden, ob sie das Erbe annehmen möchten. Für diese Antwort haben sie im Normalfall 6 Wochen Zeit. Wird das Erbe ausgeschlagen, bekomme ich den Entsorgungsauftrag, bei dem das in der Wohnung befindliche Gut in meinen Besitz übergeht. Einzig davon ausgenommen sind Sparbücher, Inhalte von Bankschließfächern und Wertpapiere. Von diesem Geld werden die Kosten nach dem Ableben des Verstorbenen bezahlt ( Bestattungskosten, Schulden, meine Lohnkosten, etc.) Ist dann vom Guthaben der Banken dann noch etwas übrig, verfällt dieses an den Staat.

Gruß
Thomas

Geändert von goldspy (09.01.2013 um 02:06 Uhr).
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Alt 09.01.2013, 02:14   #9
goldspy
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...tja...Bilder hochladen scheint nicht zu klappen....versuche es mal morgen über einen Computer...Bis dann!
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Alt 09.01.2013, 17:18   #10
Sorgnix
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hallo!

Danke!
Für mich sind somit die Fragen 1-3 direkt beantwortet, die von 4-6 indirekt. Danke!

Also geht der Erlös - so etwas übrig bleibt - an den Fiskus.


Was am Rande trotzdem interessant ist, was denn ein vermeintlicher Erbe auch im Nachhinein noch so an Möglichkeiten hat ...


=> Erbe irrtümlich ausgeschlagen - Urteil

=> Anfechtungsfristen - auch nachträglich bei ausgeschlagenem Erbe

... manch "Geier" wird ja auch hinterher erst richitg aktiv

Wird ja in Deinem Job ab und an vielleicht auch auf die Tagesordnung kommen.


Gruß
Jörg

P.S.:
Bilder: ... nicht die mit 5 MB Dateigröße!
Verkleinern auf ca. 1000 Pixel größte Seite bzw. 100 KB reichen auch ...
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