25.03.2018, 20:02 | #13 |
Heerführer
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Dann kann ich juristisch das deutsche Denkmalschutzgesetz aushebeln indem ich darauf klage das der Eigentümer des mittelalterlichen Münzschatzes nicht zugestimmt hat das die BRD neuer Eigentümer werden sollte?
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______________ mfg Swen 2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler... |