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#11 | ||
Landesfürst
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Ort: Luxemburg, L-2345 Luxemburg
Beiträge: 629
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#12 |
Einwanderer
![]() Registriert seit: Jul 2014
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 1
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Lass es bitte bleiben, Deinem Geldbeutel und Luxemburgs Bodendenkmalen zuliebe.
Eine Polizeistreife hat Ende August vier Niederländer beim Schwarzsondeln erwischt. Das dürfte im Nachhinein für die vier ein sehr teurer Urlaub werden. In Luxemburg ist die ungenehmigte Suche mittels Metalldetektoren kein geringfügiges Vergehen, sondern ein Delikt. Besagtes Denkmalschutzgesetz sieht nämlich Geldstrafen von 251 € bis zu 25.000 € vor, sowie Haftstrafen von 8 Tagen bis zu 6 Monaten. Im Frühling waren bereits zwei Luxemburger von einem Förster beim ungenehmigten Sondeln erwischt worden. Auch hier wurde Klage eingereicht. Archaeos Was macht mann denn wenn der nicht einsichtige Archéologe keine Genehmigung ausstellt weil er glaubt das der Antraggeber ein Illegaler Schatzsucher ist der nur auf Profit aus ist mit den Funden, obwohl er gerne mit den Archéologen zusammenarbeiten möchte? ![]() Mit der Antwort (Aufhören mit dem Sondeln)nicht erlaubt! ![]() Gruß Tom |
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#13 | |
Heerführer
![]() Registriert seit: Nov 2003
Ort: Großherzogtum Baden
Beiträge: 4,957
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Bleiben lassen oder eben das Risiko eingehen. Nur rumplärren wenn es schiefgeht, darf man dann nicht! |
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#14 | |
Landesfürst
![]() Registriert seit: Aug 2000
Ort: Luxemburg, L-2345 Luxemburg
Beiträge: 629
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Das Ausstellen oder Nichtausstellen von NFG in Luxemburg ist keine Frage von "glauben", sondern richtet sich nach objektiven Kriterien, die da sind: Zielsetzung der Nachforschungen, die Mittel, welche hierfür eingesetzt werden, die Kompetenzen des Antragstellers usw. Die Absicht, mit den Archäologen zusammen arbeiten zu wollen ist ohnehin unabdingbare Voraussetzung, sie alleine ist aber kein ausreichender Grund zur Erteilung einer NFG. Auch der Besitz eines Metalldetektors gibt keinen automatischen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung. Soweit in Kürze. |
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#15 | |
Anwärter
![]() Registriert seit: Sep 2006
Ort: Deutschland
Beiträge: 22
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Man, man hoffentlich komme ich geistig nie so neben die Spur! |
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#16 |
Heerführer
![]() Registriert seit: Nov 2003
Ort: Großherzogtum Baden
Beiträge: 4,957
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#17 |
Admin
![]() ![]() ![]() Registriert seit: May 2000
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Detektor: Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy
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![]() ... ich gehe davon aus, daß Ihr das gemeinsam geklärt kriegt. Wenn nicht, werde ich das übernehmen ... ![]() Gruß Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |
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#18 |
Lehnsmann
![]() Registriert seit: Nov 2020
Ort: Luxemburg
Beiträge: 27
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http://www.legilux.public.lu/eli/eta...66/03/21/n4/jo
Das entsprechende Gesetz in Luxemburg. Sondeln ist demnach nicht verboten. Nur die gezielte Suche nach "d'objets ou de sites d'intérêt historique, préhistorique, paléontologique ou autrement scientifique", also frei übersetzt: "Objekte oder Stätten mit historischem, vorgeschichtlichem, paläontologischen oder anderweitig historischem Interesse". Wer also auf einer Wiese nach € oder Schmuck sondelt wo alljährlich Wald-und Wiesenfeste stattfinden, brauch demnach keine Genehmigung. Wer dabei zufällig auf einen Fund stösst welcher den obengenannten Kriterien entspricht, muss ihn melden. Und ganz wichtig: Verstösse werden nach Strafrecht geahndet, die Beweislast liegt also beim Ankläger |
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